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Interviews
Formulierungen im ArbeitszeugnisInterview mit Axel WolterPresseAnzeiger: Man hört immer wieder, dass Arbeitszeugnisse Formulierungen enthalten, die auf den Beurteilten ein negatives Licht werfen, obwohl es auf den ersten Blick nicht erkennbar ist. Haben Sie Beispiele dafür? Axel Wolter: Negative Dinge werden oft, wie in der Politik, mit positiven Begriffen umschrieben. Steht im Zeugnis "sie war stets um gute Leistungen bemüht" oder gar "sehr bemüht", bedeutet das nichts anderes, als dass die Beurteilte trotz aller Bemühungen schlechte Leistungen erbracht hat. Denn sonst könnte dort stehen: "Sie hat stets gute Leistungen erbracht". Die Beurteilte selbst sieht oft nur die "guten Leistungen" und ist mit dem Zeugnis zufrieden. Wenn im Zeugnis das Verhalten ggü. Vorgesetzten als "offen" und das Verhältnis zu den Kollegen als "beliebt und gesellig" bezeichnet wird, dann wird auch das oft missverstanden. "Offen" ggü. Vorgesetzten meint hier, dass die gewünschte Distanz und Zurückhaltung vermisst wurde, und "Geselligkeit" bedeutet hier, dass der Betreffende für jede gesellige Runde während der Arbeitszeit zu haben ist und daher kein Vorbild für einen ordentlichen Arbeitsablauf. PresseAnzeiger: Wie sollte ein Arbeitnehmer sich verhalten, wenn er mit einem Arbeitszeugnis nicht einverstanden ist, der Arbeitgeber aber zu Änderungen nicht bereit ist? Axel Wolter: Wenn der Arbeitnehmer mit dem Zeugnis nicht einverstanden ist und eine Einigung nicht möglich ist, und auch der ggf. vorhandene Betriebsrat nicht vermitteln konnte, bleibt die Klärung vor dem Arbeitsgericht. Dieses sollte man jedoch nur anrufen, wenn grobe Verstösse (bspw. unwahre oder ehrenrührige Behauptungen) vorliegen. Ist das Zeugnis (das sogenannte qualifizierte Zeugnis) gar zu schlecht, kann sich der Arbeitnehmer auch mit einem einfachen Zeugnis, ohne Bewertung der Arbeitsleistung, gemäss § 630 Abs.1 BGB zufrieden geben. PresseAnzeiger: Dürfen Arbeitszeugnisse auch subjektive Wertungen enthalten? Axel Wolter: Ein Zeugnis ist eigentlich immer subjektiv, denn kaum ein Beurteiler kann seinen persönlichen Blickwinkel, seinen eigenen subjektiven Wertemaßstab etc. so weit verlassen, dass er einen anderen Menschen völlig objektiv bewerten kann. Gerade deshalb ist jeder Beurteiler gefordert, sich um eine sachliche und an der Aufgabenstellung orientierte Beurteilung zu bemühen und bspw. persönliche Animositäten unbeachtet zu lassen. Das gelingt aber nur wenigen Vorgesetzten.
Seite 1 von 2 - lesen Sie weiter > Datum: 17.07.2007
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