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Interviews
Der Bund macht, die Anderen sollen zahlenInterview mit Claudia PfeifferPresseAnzeiger: Wie sehen die von Ihnen angesprochenen bestehenden betrieblichen Vereinbarungen im Detail aus? Claudia Pfeiffer: Der moderne Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst sieht die Einrichtung von Betriebs- und Dienstvereinbarungen vor. Es können Arbeitszeitkorridore und Rahmenzeiten vereinbart werden, die es den Mitarbeitern ermöglichen, in Absprache mit dem Team oder den Vorgesetzten ihre Arbeitszeit individuell zu gestalten. Die Arbeitszeiten werden dann über Arbeitszeitkonten abgerechnet. Da bereits in vielen Unternehmen und Einrichtungen Arbeitszeitkonten bestehen, haben Arbeitnehmer bereits jetzt die Möglichkeit, Arbeitszeit-Guthaben anzusparen - auch über mehrere Jahre. Diese Arbeitszeit-Guthaben sind für den Arbeitnehmer flexibel einsetzbar, für Auszeiten, für Weiterbildung, oder für die Pflege von Angehörigen. Die betrieblichen Vereinbarungen bei den KAV-Mitgliedern nehmen genau diese Themen auf und schaffen den Arbeitnehmern damit erheblichen Freiraum. Eine weitere flexible Arbeitszeitgestaltung bietet der Tarifvertrag mit der Teilzeitbeschäftigung. Hier können Beschäftigte eine geringere als die vertraglich geregelte Arbeitszeit vereinbaren, wenn sie einen pflegebedürftigen Angehörigen betreuen oder pflegen. Die Teilzeitbeschäftigung kann bis zu fünf Jahre befristet sein und bei Bedarf auch verlängert werden. PresseAnzeiger: Sind Arbeitszeitkonten in den Unternehmen der KAV flächendeckend eingeführt? Claudia Pfeiffer: Das variiert von Unternehmen zu Unternehmen, bzw. von Einrichtung zu Einrichtung. Alle großen im KAV Berlin organisierten Unternehmen und Institutionen haben bereits Arbeitszeitkonten installiert und damit sehr gute Erfahrungen gemacht. Vor allem die Arbeitnehmer profitieren von dieser flexiblen Maßnahme. Die individuelle Gestaltung der Arbeitszeit wird als unterstützende Maßnahme für alle Arbeitsprozesse verstanden und soll gleichzeitig die Eigenverantwortung des Einzelnen in Hinblick auf die Lage und Dauer der persönlichen Arbeitszeit sicherstellen. PresseAnzeiger: Wäre eine Regelung denkbarer, wenn sich der Bund stärker an den aufkommenden Kosten beteiligen würde? Oder nach einer eventuellen grundlegenden Neuordnung der Gemeindefinanzierung? Claudia Pfeiffer: Da es sich bei der Pflege um eine gesamtpolitische Aufgabe handelt, ist der Bund hier sicherlich stärker in die Pflicht zu nehmen, als dies in dem Vorschlag der Bundesfamilienministerin vorgesehen ist. Auch eine grundlegende Neuordnung der Gemeindefinanzierung ändert an der Tatsache nichts, dass der Bund bei einer Einführung der Familien-Pflegezeit mehr finanzielle Mittel in die Hand nehmen muss. Angesichts der fehlenden finanziellen Mittel in den Kommunen ist es ein falsches politisches Signal, alle Kosten auf die Arbeitgeber abzuwälzen.
< zurück - Seite 2 von 2 Datum: 26.03.2010
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