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Lehman-Brothers-Pleite – Anleger bleiben auf Schrottzertifikaten sitzen

Die Frist zur Anmeldung der Ansprüche auf Schadenersatz aus amerikanischen Sicherungsfonds läuft Ende des Jahres aus.


Der DVS arbeitet mit einer renommierten US-Anwaltskanzlei bei der Anmeldung der Ansprüche zusammen. Ein deutscher Prozessfinanzierer übernimmt den wesentlichen Kostenanteil für die Anmeldung der Ansprüche deutscher und internationaler Anleger.

Deutsche Anleger haben sich angeblich krisenfeste „Schrottzertifikate“ der US-Pleitebank Lehman-Brothers andrehen lassen. Vor allem Anleger, die ihr Geld möglichst sicher investieren wollten, sind von Beratern verschiedener Großbanken nach Meinung der DVS-Kapitalmarktexperten ganz offensichtlich übers Ohr gehauen worden.
Beim DVS geht man davon aus, dass mehrere tausend Kunden verschiedener Großbanken von der Lehmann-Pleite betroffen seien. Insgesamt hat Lehman etwa 170 verschiedene Kapitalmarktprodukte, darunter auch die Schrottzertifikate, im zweistelligen Millionenbereich emittiert. Besonders pikant erscheint in diesem Zusammenhang die Rolle der Dresdner Bank. Ausweislich eines Berichtes von Spiegel online vom 01.10.2008 habe das „Investmentoffice“ der Bank seine Berater, die die Schrottzertifikate verkauft haben, auf einen Totalverlust des bei Lehman angelegten Kapitals hingewiesen. Trotz der enttäuschenden Quartalszahlen, die Lehman am 10. September veröffentlicht habe, haben das „Investmentoffice“ der Dresdner Bank keinen Handlungsbedarf bei den Emissionen bei den Lehman Brothers oder anderen Investmentbanken gesehen. Der Spiegel kommt deshalb zu dem Schluss, dass „Kunden, die von Lehman herausgegebene Zertifikate besaßen“, infolge dieses Papiers „nicht über das Risiko eines Totalverlustes informiert worden“ seien.
Auf den Streit zwischen mehreren Anlegeranwälten, ob eine erfolgreiche Inanspruchnahme der Dresdner Bank möglich sei oder nicht, kommt es nach Auffassung der Kapitalmarktexperten des Deutschen Verbraucherschutzringes allerdings nicht an. Dazu Rechtsanwalt und Attorney at Law Helge Naber: „Geschädigte Lehman Anleger müssen vertragliche oder Schadenersatzansprüche gegen Lehman Brothers Inc. unter der Führung von Barclay Capital außerhalb der Insolvenz gegen Lehman Brothers Holding Inc. innerhalb der Insolvenz und vor allem gegenüber dem amerikanischen Securities Investor Protection Corporation geltend machen. „Die ersten Fristen zur Geltendmachung der Ansprüche laufen nach fester Überzeugung der DVS Experten Ende des Jahres 2008 aus.“ Naber ist Rechtsanwalt Attorney at Law, Great Falls Montana. Er ist ab 15. Mai 2008 von Montana Attorney General zum Special Assistent Attorney General ernannt worden und ist im Rahmen dieser Tätigkeit mit der strafrechtlichen Verfolgung von Wertpapierrechtsverletzungen beauftragt worden. Der Montana Attorney General hat in den USA eine vergleichbare Stellung wie ein Generalstaatsanwalt in Deutschland.

„Anwälte, die sich in Deutschland akademische Diskussionen darüber liefern, ob und gegen welche Bank Schadenersatzansprüche durchgesetzt werden können, nutzen den deutschen Anlegern der Schrottzertifikate nichts“, meint Claudia Lunderstedt-Georgi, Geschäftsführerin des Deutschen Verbraucherschutzringes (DVS). Wer sich zudem als geschädigter Anleger auf dubiose Angebote einlässt, sich gegen ein Erfolgshonorar vertreten zu lassen, verschwendet wertvolle Zeit, die er lieber dazu nutzen sollte, seine Ansprüche in New York anzumelden. Dazu noch einmal Lunderstedt-Georgi: „Glück im Unglück für die deutschen Anleger der Lehman Schrottzertifikate“. Ein deutscher Prozessfinanzierer hat dem DVS die Zusage gegeben, dass er etwa 2/3 der Kosten für die Anmeldung der Ansprüche in den Vereinigten Staaten übernehmen wolle.“ Voraussetzung sei es allerdings, dass die Anmeldungen über den Deutschen Verbraucherschutzring vorgenommen werden. Die Kosten, die normalerweise beim DVS für derartige Tätigkeiten anfallen, wird der Prozessfinanzierer ebenfalls übernehmen, so Lunderstedt-Georgi weiter. „Teure Gebühren für Interessen- und Schutzgemeinschaften, die in manchen Fällen bis zu 1000 € betragen können, seien überflüssig“, betont auch Rechtsanwalt Sascha Giller, Kapitalmarktexperte bei PWB Rechtsanwälte Jena. Viele dieser Vereine wollen dem geschädigten Anleger noch einmal Euros aus den Taschen ziehen.

Dazu abschließend noch einmal Rechtsanwalt und Attorney at Law, Helge Naber: „Geschädigte Anleger sollen im Rahmen eines Entschädigungsverfahrens vor der SIPC, der Securities Investor Protection Corporation Restitutionsgelder erhalten. Die SIPC funktioniert nach einem ähnlichen Prinzip wie die deutsche Entschädigungseinrichtung der Banken (EDB) bzw. die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen EDW. „Diese Organisation“ – so Naber weiter – „tritt grundsätzlich in den Fällen ein, in denen Anleger auch auf betrügerische Art und Weise geschädigt worden sind und das schädigende Institut oder das Unternehmen Schadenersatzansprüche wegen der Insolvenz nicht mehr bedienen kann“. „Deshalb, so Rechtsanwalt Giller, „sollen die Geschädigten der Schrottzertifikate ihre Ansprüche sowohl beim Insolvenzgericht für den Gerichtsbezirk südliches New York als auch bei der SIPC anmelden. Geschädigte Anleger, die sich nicht oder nur unzureichend anwaltlich vertreten lassen, bleibt es selbst überlassen, ihren Anspruch an der richtigen Stelle, vor allem im richtigen Verfahren, prozessual richtig darzulegen und geltend zu machen.“

Für Fragen in dieser Angelegenheit steht Ihnen die Telefonnummer 03641/35 35 04 der DVS-Geschäftsstelle Jena zur Verfügung.

Der DVS e.V. arbeitet unter anderem mit Rechtsanwalt und Attorney at Law Helge Naber in Montana/USA zusammen, der in der Vergangenheit bereits sehr erfolgreich für geschädigte Anleger in verschiedenen anderen Verfahren tätig geworden ist, so dass auch in den USA eine umfassende Vertretung der Interessen geschädigter Schrottzertifikateanleger möglich ist. Geschädigte Schrottzertifikateanleger gehen durch die Anmeldung beim DVS sicher, dass keine Fristen, z. B. bezüglich der Forderungsanmeldung beim Insolvenzgericht oder bei der SIPC zu verpassen.


Für geschädigte Schrottzertifikateanleger von Lehman Brothers gibt es deshalb also viele gute Gründe, sich der kostenfreien DVS e.V. Interessengemeinschaft Lehman Brothers anzuschließen.

DVS Deutscher Verbraucherschutzring e.V.
Geschäftsstelle Jena
Löbdergraben 11
07743 Jena

Telefon: 03641/35 35 04
Telefax: 03641/35 35 22
Internet: http://www.dvs-ev.net

Wichtige Informationsveranstaltung für Lehman Brothers Geschädigte

Der DVS veranstaltet am 1. November 2008 um 14.00 Uhr im Hotel „Maritim“, Staufenbergstraße 26 in 10785 Berlin eine Informations-veranstaltung für geschädigte Anleger der kollabierten Invest-mentbank.

10.10.2008 13:10

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