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Immobilien
Schimmelbefall: besser vorbeugen als sanierenWer beim Heizen und Lüften geizt, riskiert Schäden an Gesundheit und Bausubstanz. Ein neuer Haufe-Ratgeber hilft Mietern, Vermietern und Bauherren, Nutzungsfehler und Folgekosten zu vermeiden
Hamburg, 4. Dezember 2008. Die Finanzlage ist angespannt. „Verständlich, dass viele da beim Heizen sparen wollen“, sagt Diplomingenieurin Urte Falk. Die Architektin betreut zahlreiche Modernisierungsprojekte in genossenschaftseigenen Mietwohnungen. Gemeinsam mit Baufachanwalt Helmut Aschenbrenner hat sie den Haufe-Ratgeber „Feuchtigkeits- und Schimmelschäden“ verfasst, der mit Begleit-CD, praktischen Expertentipps und Checklisten ab 17. Dezember im Handel ist. Die Autorin warnt vor einer Milchmädchenrechnung: „Moderne, abgedichtete Fenster, der Versuch weniger zu lüften, um Energie zu sparen und das Drosseln der Heizung fördern Schimmelbefall.“ Mieter gefährden nicht nur ihre Gesundheit. Sie verstoßen außerdem gegen die Pflicht, das Eigentum des Vermieters zu erhalten. Beides kann teuer werden.
Schimmelsporen sind auf dem Vormarsch. In vielen Wohnungen wird inzwischen nicht nur gekocht oder gewaschen, sondern auch Wäsche getrocknet oder auf dem Laufband geschwitzt. Dadurch entsteht Feuchtigkeit, die in der Luft gebunden und durch dichte Wände oder Fenster kaum abtransportiert wird. „Feuchte Luft muss regelmäßig ausgetauscht werden“, erklärt Falk. „Viermal täglich fünf Minuten Stoßlüften genügt in den meisten Räumen.“ Ein Paradebeispiel für falsches Nutzerverhalten ist das Schlafzimmer. Hier wird nur selten geheizt. Trifft warme Luft aus Bad oder Flur auf die ausgekühlten Wände, gibt sie Feuchtigkeit ab. Erst entsteht Kondenswasser, später Schimmel. „Auch mangelnde Hygiene ist eine verbreitete Ursache für Pilzbefall“, warnt die Expertin. „Wird nicht regelmäßig geschrubbt, bildet sich ein Nährboden für Mikroorganismen.“ Um Nutzungsfehler aufzuspüren, bietet der Haufe-Ratgeber Mietern zahlreiche Fragebögen zur Selbsteinschätzung, ein praktisches „1x1 des Lüftens“ und wertvolle Informationen zu Tierhaltung und zweckmäßiger Wohnungseinrichtung.
Schimmelschäden sind jedoch oft auch auf Baumängel wie kurze Trocknungsphasen im Neubau, mangelhafte Drainage oder billiges Material zurückzuführen. Um nichts zu übersehen, sollten Bauherren künftige Behausungen deshalb besser gleich mit einem Sachverständigen begehen. Während Mieter verpflichtet sind, Schimmelschäden umgehend zu melden, haben Vermieter die Pflicht, die Nutzung in den vermieteten Räumen und die sachgerechte Wartung der Heizungsanlage zu prüfen. „Es kommt vor, dass jemand den Kohlenkeller zum Gästezimmer umfunktioniert“, berichtet Urte Falk. „Über Schimmelbildung darf man sich dann nicht wundern.“ Der Haufe-Ratgeber klärt Vermieter und Mieter über die Rechtssituation auf und hilft mit Checklisten, alle wichtigen Vorkehrungen im Auge zu behalten. Erweist sich eine Immobilie aufgrund von Pilzbefall als Sanierungsobjekt, helfen nur eine Schadensanalyse und ein Sanierungsplan vom Profi. Auch hierbei unterstützt “Feuchtigkeits- und Schimmelschäden“ mit übersichtlichen Checklisten und Schritt-für-Schritt-Anleitungen. „Bloß nicht am falschen Ende sparen und mit ein bisschen Spray selber Hand anlegen“, warnt Urte Falk. „Das kuriert oft nicht mal die Symptome und erhöht noch die toxische Belastung im Raum.“
Bilddateien: 05.12.2008 11:04 Diese Meldung Kollegen, Freunden oder Bekannten mitteilen: Kurz-URL: http://www.presseanzeiger.de/s_266896 zur Pressemappe von: Haufe-Lexware GmbH & Co. KG Email Benachrichtigung aktivieren | RSS Feed abonnieren weitere Meldungen zum Thema: Schimmel: Feuchtigkeit: Lüften:
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