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Immobilien
Schadensersatzanspruch des Mieters bei vorgetäuschter Eigenbedarfskündigung des Vermieters.Die BGH - Richter schaffen endlich Klarheit: Mieter haben einen Anspruch auf Schadensersatz, wenn Ihnen der Vermieter mit vorgetäuschtem Eigenbedarf das Mietvertragsverhältnis kündigt. Dies hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden und endlich Rechtssicherheit geschaffen.
Die Hausmann Hausverwaltung macht auf das wichtige BGH Urteil aufmerksam und auf die bei einer vorgetäuschten Eigenbedarfskündigung grundsätzlich für den Mieter entstehenden Schadensersatzansprüche. Diese können sich sehr schnell zu einem hohen Betrag summieren, denn die Kosten für den Umzug, für die entstandenen Maklergebühren, für notwendige neue Einrichtungsgegenstände und die Mietdifferenz einer höheren neuen Miete zur bisherigen Miete sind zu erstatten. Ganz wichtig ist für den Vermieter der Anspruch auf den Wiedereinzug seines unberechtigt gekündigten Mieters. Der Schadensanspruch einer dann bereits anderweitig vermieteten oder verkauften Wohnung kann sich zu immensen Höhen addieren. Im vorliegendem Fall wurde der Mieterin wegen Eigenbedarf vom Vermieter gekündigt. Unmittelbar danach boten die Vermieter Ihre Immobilie zum Verkauf an. Die Mieterin behauptete vor Gericht, die Vermieter hätten die Eigenbedarfskündigung nur vorgetäuscht.
(Az.: VIII ZR 231/07) Bilddateien:
19.04.2009 12:39 Diese Meldung Kollegen, Freunden oder Bekannten mitteilen: Kurz-URL: http://www.presseanzeiger.de/s_279145 zur Pressemappe von: Hausmann Hausverwaltung GmbH Email Benachrichtigung aktivieren | RSS Feed abonnieren weitere Meldungen zum Thema: Schadensersatzanspruch: Eigenbedarfskündigung:
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