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Immobilien
Wohnungseigentümergemeinschaft kann Hausgeldrückstände in der Zwangsversteigerung durchsetzenHamburg, den 26.Juli 2009
Finanzamt kann Herausgabe des Einheitswertbescheides
nicht verweigern. Säumige Zahler in einer Wohneigentümergemeinschaft sind ein großes Übel. Häufig ziehen sich die Probleme über Jahre hin und verhindern jede vernünftige Planung und Durchführung der gemeinsamen Aufgaben. Wenn alle gütlichen Lösungsvorschläge in Leere gelaufen sind, bleibt oftmals nur der Weg über die Zwangsversteigerung. Bisher waren damit aber neue Hürden verbunden, die es
Voraussetzung ist allerdings gemäß § 10 Abs. 3 ZVG, dass der Verzugsbetrag nach § 18 Abs. 2 Nr. 2 WEG mehr als drei vom Hundert des Einheitswertes des
Dieses Hindernis hat der Gesetzgeber nunmehr im Wege der „Nachbesserung“ der WEG-Reform beseitigt (Gesetz vom 7. Juli 2009, BGBl. I S. 1707/1711).
Entsprechend ist auch die Vorschrift des § 18 Abs. 2 Nr. 2 WEG ergänzt worden, wonach die Voraussetzungen
Die zwischenzeitlich ergangene Entscheidung des BGH, wonach es zum Nachweis der Überschreitung des Betrages von drei vom Hundert des Einheitswertes
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26.07.2009 16:46 Diese Meldung Kollegen, Freunden oder Bekannten mitteilen: Kurz-URL: http://www.presseanzeiger.de/s_291838 zur Pressemappe von: Hausmann Hausverwaltung GmbH Email Benachrichtigung aktivieren | RSS Feed abonnieren weitere Meldungen zum Thema: Hausverwaltung: Zwangsversteigerung:
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Segeberger Ch.76
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