Deutschlands großes Presseportal - Homepage
» Pressemitteilung
veröffentlichen
    » Login
» PR-Paket buchen
»Top-Platzierung buchen
»Suche / Lokale Suche
Themen-Kategorien:

Recherche:

Service:


PresseAnzeiger.de Meldungen sind bei Google News Deutschland gelistet.

 

 

  Pressemitteilungen | Termine | Interviews | Mediengalerie | Pressemappen |
> Startseite > Immobilien

Wohnungseigentümergemeinschaft kann Hausgeldrückstände in der Zwangsversteigerung durchsetzen

Hamburg, den 26.Juli 2009 Finanzamt kann Herausgabe des Einheitswertbescheides


Thorsten Hausmann Pressesprecher und Geschäftsführer

[Großes Bild anzeigen]

nicht verweigern.

Säumige Zahler in einer Wohneigentümergemeinschaft sind ein großes Übel. Häufig ziehen sich die Probleme über Jahre hin und verhindern jede vernünftige
Planung und Durchführung der gemeinsamen Aufgaben. Wenn alle gütlichen Lösungsvorschläge in Leere gelaufen sind, bleibt oftmals nur der Weg über die
Zwangsversteigerung.

Bisher waren damit aber neue Hürden verbunden, die es
dem Verwalter nicht leicht machten, die Forderungen durchzusetzen. Nach den durch die WEG-Reform geänderten Bestimmungen des Gesetzes über die Zwangsversteigerung kann die Wohnungseigentümergemeinschaft
rückständige Hausgelder eines zahlungsunfähigen Wohnungseigentümers gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG als bevorrechtigte Forderung in der Zwangsversteigerung
in der Rangklasse 2 geltend machen, soweit diese Beträge fünf Prozent des Einheitswertes nicht übersteigen.

Voraussetzung ist allerdings gemäß § 10 Abs. 3 ZVG, dass der Verzugsbetrag nach § 18 Abs. 2 Nr. 2 WEG mehr als drei vom Hundert des Einheitswertes des
Wohnungseigentums beträgt und durch Vorlage des Einheitswertbescheides nachgewiesen wird (BGH, Beschluss vom 17.4.2008, V ZB 14/08). Die Geltendmachung dieser Forderungen scheiterte in der Praxis jedoch bisher an der Weigerung der Finanzämter, die betreffenden Einheitswertbescheides an die Wohnungseigentümergemeinschaft unter Hinweis auf das Steuergeheimnis herauszugeben.

Dieses Hindernis hat der Gesetzgeber nunmehr im Wege der „Nachbesserung“ der WEG-Reform beseitigt (Gesetz vom 7. Juli 2009, BGBl. I S. 1707/1711).
Danach steht gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1, 2. Halbsatz ZVG bei Vorliegen eines vollstreckbaren Titels die Vorschrift des § 30 der Abgabenordnung über das
Steuergeheimnis der Mitteilung des Einheitswertes an die Wohnungseigentümergemeinschaft durch das Finanzamt nicht entgegen.

Entsprechend ist auch die Vorschrift des § 18 Abs. 2 Nr. 2 WEG ergänzt worden, wonach die Voraussetzungen
zur Entziehung des Wohnungseigentums dann vorliegen, wenn sich ein Wohnungseigentümer mit der Erfüllung seiner Zahlungspflichten in Höhe eines Betrages von mehr als drei vom Hundert des Einheitswertes länger als drei Monate in Verzug befindet. Auch in diesem Fall muss das Finanzamt der Wohnungseigentümergemeinschaft den Einheitswert bekannt geben.

Die zwischenzeitlich ergangene Entscheidung des BGH, wonach es zum Nachweis der Überschreitung des Betrages von drei vom Hundert des Einheitswertes
ausreicht, wenn der Hausgeldrückstand mehr als fünf vom Hundert des Verkehrswertes übersteigt, ist damit überholt (BGH, Beschluss vom 2. April 2009, V ZB 157/08).

Bilddateien:


Thorsten Hausmann Pressesprecher und Geschäftsführer
[Großes Bild anzeigen]

26.07.2009 16:46

HamburgUmkreissuche:

Ort(e):

Umkreis: KM

Bereich:

Zeitraum:

Hamburg

Λ nach oben

Stichwort-Suche:

Pressemitteilung von:

Logo: Hausmann Hausverwaltung GmbH


Hausmann Hausverwaltung GmbH

Segeberger Ch.76
22850 Norderstedt
Geschäftsführer Thorsten Hausmann
Tel: 0405294080
Fax: 0405293276
eMail: info@hausmann-makler.de

Wir verwalten Immobilien in der Metropolregion Hamburg, in Norderstedt u. im südlichen Schleswig-Holstein bis zur Ostseeküste. Wer heute einen Verwalter sucht, der erwartet Kompetenz, eine qualifizierte Leistung und die...

mehr »

Aktuell meist gelesen
in Immobilien