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Immobilien
Zur Weihnachtszeit sollten nur die Kerzen brennen...Unachtsamkeit mit Kerzenlicht ist in der Advents- und Weihnachtszeit eine der häufigsten Ursachen für Wohnungsbrände. Der sorgsame Umgang mit Kerzenlicht und die größere Verbreitung von Rauchmeldern könnten in der Adventszeit viele folgenschwere Brände vermeiden. Rauchmelder in der Wohnung verringern dieses Risiko enorm, weil sie rechtzeitig Alarm geben. Sie sollten deshalb in keinem Kinderzimmer und in keinem Schlafzimmer fehlen.
Für eine sichere Vorweihnachtszeit geben die Feuerwehren folgende Tipps: Kerzen gehören immer in eine standfeste, nicht brennbare Halterung. Stellen Sie Kerzen nicht in der Nähe von brennbaren Gegenständen oder an einem Ort mit starker Zugluft auf. Adventskränze gehören stets auf eine nicht abbrennbare Unterlage. Lassen Sie Kerzen niemals unbeaufsichtigt brennen. „Unachtsamkeit ist die Brandursache Nummer eins.“ Löschen Sie Kerzen an Adventskränzen und Gestecken rechtzeitig, bevor sie ganz heruntergebrannt sind. Tannengrün trocknet mit der Zeit aus und ist dann umso leichter entflammbar. Ziehen Sie solche Brandfallen rechtzeitig aus dem Verkehr. Verwenden Sie nur frisch gebundene Adventskränze. In Haushalten mit Kindern sind elektrische Kerzen ratsam. Stecken Sie die Kerzen mit Haltern aus nicht brennbarem Material auf den Kranz. Schnell ist ein Wohnungsbrand entstanden: Die Kerzen vergessen auszupusten, mit der brennenden Zigarette eingeschlafen, ein Kabelbrand oder Kurzschluss.
In sieben Bundesländern sind Rauchwarnmelder in Neubauten bereits Pflicht. Das sind Hamburg, Hessen, Mecklenburg- Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Thüringen und das Saarland. In Mecklenburg-Vorpommern schreibt die Landesbauordnung vor, dass Ende 2009 auch in bestehenden Wohnungen Rauchmelder installiert werden müssen. Darauf weist der Verein Wohnen im Eigentum in Bonn hin. In Bremen werden die kleinen Lebensretter voraussichtlich vom 1. Mai 2010 an Pflicht. In den meisten anderen Bundesländern haben die Eigentümer noch mehr Zeit - teilweise bis 2015 - oder bislang gar keine Auflagen. 07.12.2009 17:12 Diese Meldung Kollegen, Freunden oder Bekannten mitteilen: Kurz-URL: http://www.presseanzeiger.de/s_312157 weitere Meldungen zum Thema: - Steigende Brandgefahr besonders in der Adventszeit - ABUS Rauchmelder mit doppeltem Schutz Weihnachtszeit: Advent: Feuer:
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Kurfürstendamm 14
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