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Erbschaftssteuer-Immobilien - Informationen zum Steuern sparen

Frankfurt am Main, 11.01.2010 +++ Die Besteuerung zur Erbschaftssteuer-Immobilien und Schenkungssteuer hat sich seit Anfang 2009 grundlegend geändert.


Ziel des Gesetzgebers war eine Angleichung des üblicherweise zu niedrigen Steuerwerts an den tatsächlichen Immobilienwert. Aufgrund der neuen Berechnungsmethodik ist jedoch künftig zu prüfen, ob der gemeine Wert durch die Gesetzesänderungen nicht sogar höher ausfällt als der tatsächliche Immobilienwert und damit zu einer überhöhten Zahlung von Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer führt.

Der Erbe bzw. Beschenkte kann Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer sparen, indem er einen niedrigeren Verkehrswert nachweist als vom Finanzamt veranschlagt. Die Beweislast und Kosten trägt dabei der Steuerpflichtige. Der Nachweis, dass der Verkehrswert der Immobilie geringer ist, kann durch ein qualifiziertes Immobiliengutachten geführt werden. Das Immobiliengutachten muss dabei jeweils die gesamte wirtschaftliche Einheit umfassen und berücksichtigt auch alle sonstigen wertbeeinflussenden Umstände von Immobilien (z.B. allgemeiner Bauzustand, Bauschäden bzw. -mängel, eingetragene Rechte und Belastungen, etc.). Diese bleiben aufgrund der typisierenden Schätzung durch das Finanzamt ansonsten unberücksichtigt. Die Anforderungen der Finanzbehörden werden regelmäßig durch ein qualifiziertes Immobiliengutachten zertifizierter Immobiliengutachter erfüllt.

Die Ersparnis bei der Erbschaftssteuer bzw. Schenkungssteuer kann die Kosten für das erforderliche Immobiliengutachten um ein Vielfaches übersteigen! Ob und wie hoch die Netto-Ersparnis gegebenenfalls ausfällt, lässt sich kostenlos vorab schätzen. Hierdurch reduziert sich das Kostenrisiko und der Erbe bzw. Beschenkte profitiert durch eine Ersparnis bei der Erbschaftssteuer bzw. Schenkungssteuer.

Weitere Informationen unter: http://www.certestate.com/Erbschaftssteuer.immobilien.0.html

11.01.2010 15:55

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