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HKI: "Mit gutem Gewissen das Kaminfeuer genießen"
Helmut Lamp, 64, Vorsitzender des Vorstandes des Bundesverbandes BioEnergie e.V. (BBE) und ehemaliger CDU-Bundestagsabgeordneter aus Schleswig-Holstein, im Gespräch mit unserer Zeitung über seine Erfahrungen als Ofenbesitzer mit der neuen BImSchV (Bundes-Immissionsschutz-Verordnung)
Helmut Lamp (links), Vorsitzender des Bundesverbandes BioEnergie, geht mit gutem Beispiel voran: Er hat den veralteten Heizeinsatz seines Kachelofens von 1972 gegen einen neuen ausgetauscht ![]() [Großes Bild anzeigen]
Helmut Lamp: "Ich habe mich als Landwirt und Familienvater aus Überzeugung dafür eingesetzt, dass durch den Einsatz von Biomasse - und dazu zählt vor allem der nachwachsende Rohstoff Holz - die Klimaschutzziele der Bundesregierung unterstützt werden. Darüber hinaus ist eine möglichst umweltverträgliche Verbrennung in häuslichen Feuerstätten angezeigt, um den Feinstaub zu reduzieren. Beides gelingt mit modernen Kaminöfen, Kachelöfen oder Heizkaminen. Und aus diesem Grunde bin ich mit gutem Beispiel vorangegangen, wenn Sie so wollen, und habe meinen Kachelofen mit einem neuen Kachelofeneinsatz ausgestattet." Redaktion: "Und das müssen jetzt alle anderen Kaminofenbesitzer ebenfalls tun?" Helmut Lamp: "Nein. Zunächst gibt es mit dem 31. Dezember 2012 einen wichtigen Termin für die Nachweispflicht gegenüber dem Schornsteinfeger, dass der eigene Ofen die neuen Grenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid (CO) erfüllt. Dies kann eine Herstellerbescheinigung sein, die der Ofenbesitzer entweder direkt beim Hersteller erhält oder über eine Online-Datenbank abrufen kann, die der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. unter http://www.ratgeber-ofen.de Redaktion: "Und danach?" Helmut Lamp: "Sollte das Gerät die neuen Anforderungen, also auch die Bestandsschutzwerte nicht erfüllen, bleiben drei Möglichkeiten: Entweder die Nahrüstung mit einem Staubfilter, der Austausch oder die Stilllegung. Allerdings gelten hier lange gestufte Übergangsfristen bis 2024. Nur für Geräte, die vor 1975 in Betrieb genommen, kann im ungünstigsten Fall 2014 Schluss sein. Aber die laufen dann schon mindestens 40 Jahre und entsprechen ohnehin nicht mehr dem neuesten Stand der Technik." Redaktion: "Gibt es Ausnahmen?" Helmut Lamp: "Ja, die gibt es. Herde, Grundöfen, Badeöfen und historische Öfen, die vor 1950 hergestellt wurden, sind ebenso davon ausgenommen wie offene Kamine, die ohnehin nur gelegentlich betrieben werden dürfen. Allerdings würde ich jedem dazu raten, seinen Kamin mit einem Heizeinsatz aufzurüsten, damit nicht länger 80 Prozent der Energie ungenutzt durch den Schornstein geblasen werden." Redaktion: "Zurück zu Ihrem alten Schätzchen mit dem neuen Heizeinsatz. War das nicht sehr aufwendig?" Helmut Lamp: "Offen gesagt nicht. Nach wenigen Stunden war der Ofeneinsatz ausgetauscht. Jetzt erfreuen wir uns am Spiel der Flammen hinter der großen Panoramascheibe und können die angenehme Wärme des Feuers noch mehr genießen als zuvor - mit einem guten Gewissen." Redaktion: "Herr Lamp, wir danken Ihnen für dieses Gespräch." Weitere Informationen unter http://www.ratgeber-ofen.de Bilddateien:
30.08.2010 16:16 Diese Meldung Kollegen, Freunden oder Bekannten mitteilen: Kurz-URL: http://www.presseanzeiger.de/s_381723 zur Pressemappe von: HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. Email Benachrichtigung aktivieren | RSS Feed abonnieren
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