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Barrierefrei ins Internet

16.08.2007 14:50:35

(PA) Die IHK Bodensee-Oberschwaben übernimmt Vorreiterrolle bei den IHKs

Weingarten - Das World Wide Web ? die Welt der unbegrenzten Möglichkeiten: Eine Kommunikationsplattform und unverzichtbar gewordener Wissensspeicher, von jedem jederzeit nutzbar!? Der Alltag sieht für viele Menschen anders aus.
Während Behindertenparkplätze, Rollstuhlrampen oder Signalampeln das Leben von Menschen mit Behinderungen im öffentlichen Leben erleichtern, sind die Stolpersteine des Internets häufig noch unbekannt. Dabei gibt es zahlreiche Barrieren für Menschen mit Behinderung, die die Internetnutzung erschweren oder teilweise sogar unmöglich machen.

Ein Fünftel aller Nutzer sind betroffen
Die meisten Barrieren gibt es für Nutzer, die sehbehindert sind, aber auch Menschen mit motorischen Einschränkungen oder Gehörlose sind betroffen. Nach Schätzung des Europäischen Zentrums für Medienkompetenz (ecmc) müssen etwa 20 Prozent aller Internetnutzer mindestens eine Einschränkung hinneh-men. Bedingt durch die demografische Entwicklung ist die Tendenz steigend. Gerade ältere Menschen hören und sehen im Schnitt schlechter und auch die Fingerfertigkeit lässt deutlich nach, was Maus- oder Tastaturbedienung erschwert.

Die Lösung heißt ?Barrierefreies Internet?. Seit 2002 sind die Bundesbehörden durch die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) verpflichtet, ihre Internetauftritte sowie alle öffentlich zugänglichen Intranetangebote barrierefrei zu gestalten. Was aber heißt Barrierefreiheit im Internet?
Technisch gesehen, sollte eine Website nachvollziehbar strukturiert und browser- und hardwareunabhängig gestaltet sein. Inhalt und Layout müssen getrennt werden. Barrierefreiheit ist erreicht, wenn alle Menschen das Internet zur Infor-mationsbeschaffung oder zur Kontaktaufnahme und Vernetzung problemlos nutzen können.

Zu den wichtigsten Hilfsmitteln für die Betroffenen zählen so genannte assistive Technologien: Anwendungen und Hardware, die als alternative Ein- oder Ausgabegeräte anstatt von Monitor, Maus oder Tastatur eingesetzt werden. Zu den bekanntesten zählen Screenreader oder Braillezeilen. Screenreader sind Bildschirmleseprogramme, die Internettexte sprachlich für die Audionutzung umset-zen oder auf eine Braillezeile übertragen. Die Braillezeile ist ein Hilfsgerät, das Texte in ertastbare Zeichen einer speziellen Tastatur übersetzt.

Barrierefreies Internet bei der IHK Bodensee-Oberschwaben
Als erste IHK bundesweit setzt die IHK Bodensee-Oberschwaben seit Juli einen Screenreader für ihren Internetauftritt ein, wodurch sich der Nutzer Texte vorlesen lassen kann. Während einer einjährigen Pilotphase wird getestet, wie dieser Service bei den Kunden ankommt.

Wer einen barrierefreien Internetauftritt möchte, sollte weitestgehend auch auf Animationen, Grafiken und bestimmte Farbkontraste verzichten.
Doch nicht nur technische auch inhaltliche Barrieren können den optimalen Zugang auf einen Internetauftritt erschweren. Generell sollten Inhalt und Aufbau einfach und strukturiert gehalten werden. Eine leichte und verständliche Sprache sowie der Verzicht auf unnötige Fremdwörter, Anglizismen und interne Bezeichnungen unterstützen die Barrierefreiheit. Für Abkürzungen gilt: Bei der ersten Nennung immer mit der Langform versehen.

Unternehmen, die einen Relaunch oder gar eine Neukonzeption ihres Webauftrittes planen, können sich über das ?World Wide WEB Concortiums? (W3C) in-formieren, was für einen barrierefreien Internetauftritt beachtet werden muss. Das W3C bemüht sich international um die Pflege und Weiterentwicklung von Internettechnologien. Mit dem ?Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)? wurde ein Regelwerk geschaffen, das verbindliche Vorschläge für die Gestaltung barrierefreier Internetseiten macht. Die deutsche Rechtsverordnung hat dieses Regelwerk in der BITV in weiten Teilen übernommen.

Info: Die Richtlinien der WCAG in deutscher Übersetzung stehen im Internet un-ter http://www.w3c.de/Trans/WAI/webinhalt.html .

 

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