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705 Fahrzeuge müssen zur NachuntersuchungRund 263 Autogasfahrzeuge ohne Abgasgutachten sind auf den Straßen Baden-Württembergs unterwegs, die durch das Autogascenter Esslingen mit einer Autogasanlage ausgestattet wurden. Dies geht aus einer Stellungnahme des TÜV Süd hervor. Dieser Sachverhalt wird in der aktuellen Ausgabe 4 des AutoGas Journals, das am Montag (16. August) im Handel erscheint, ausführlich thematisiert. Ebenso werden die mangelhaften Umrüstungen von Fahrzeugen in den Autogaszentren Esslingen, Heidenheim und München-Unterschleißheim ausführlich beschrieben.
Im konkreten Fall geht es um die Verantwortlichen des Autogascenters Esslingen und den Hauptverantwortlichen Damian Bytomski. Unter dem Aktenzeichen 85 Js 68929/10 der Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt die Justiz gegen diesen. Geschädigte, die wie beschrieben kein Gutachten erhalten haben, können schriftlich Anzeige unter Bezug auf das vorgenannte Aktenzeichen erstatten. Nach Aufdeckung dieses gravierenden Vorfalls musste der TÜV Süd eingestehen, dass eigene Mitarbeiter bei der Begutachtung der umgerüsteten Fahrzeuge nicht die geforderte Sorgfalt hatten walten lassen. Stichprobenartige Untersuchungen hatten ergeben, dass eine Vielzahl der Fahrzeuge mit erheblichen Sicherheitsmängeln unterwegs ist. Betroffen sind in der Gesamtheit rund 705 Fahrzeughalter, die ihre Fahrzeuge in einem der vorgenannten Autogaszentren umrüsten ließen. Sie erhielten jetzt Post vom Verkehrsministerium, ihre Fahrzeuge zu einer Nachuntersuchung beim TÜV Süd vorzustellen. Thomas Emmert, Niederlassungsleiter des TÜV Süd in Filderstadt: „Schon am ersten Tag meldeten sich bei uns mehr als 70 Fahrzeughalter, die entsprechende Termine vereinbarten.“ Wer dieser Aufforderung nicht nachkommt, kann gemäß § 5, Absatz 3 der Fahrzeugzulassungsverordnung dazu gezwungen werden. Der Gesetzestext hierzu lautet: „Besteht Anlass zu der Annahme, dass ein Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig nach dieser Verordnung oder der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ist, so kann die Zulassungsbehörde anordnen, dass ein von ihr bestimmter Nachweis über die Vorschriftsmäßigkeit oder ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr oder Prüfingenieurs vorgelegt oder das Fahrzeug vorgeführt wird. Wenn nötig, kann die Zulassungsbehörde mehrere solcher Anordnungen treffen.“ Kommt es dazu, wird es für den Fahrzeughalter unter Umständen teuer. Das kann aber auch jetzt schon der Fall sein, denn viele der Fahrzeughalter, die auf das extrem günstige Umrüstangebot des Autogascenter Esslingen eingegangen sind, erhielten, wie bereits beschrieben, kein Abgasgutachten und einen mangelhaften Einbau. Die ordnungsgemäße Instandsetzung dürfte jetzt teurer sein als der Kauf einer Gasanlage eines renommierten Herstellers in einem erfahrenen Umrüstbetrieb. Lesen Sie den ausführlichen Bericht im aktuellen AutoGas Journal, das am Montag, den 16. August, im Handel erscheint. Bielefeld, den 26.08.2010 Bilddateien:
26.08.2010 13:37 Diese Meldung Kollegen, Freunden oder Bekannten mitteilen: Kurz-URL: http://www.presseanzeiger.de/s_380631 weitere Meldungen zum Thema: - Autogas Nr. 1 der Alternativ-Antriebe Esslingen: TÜV SÜD:
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Pressemitteilung von:
Autogas Journal
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