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Politik / Landespolitik
Strafanzeige gegen NRW-Justizministerin Müller Piepenkötter
07.02.2007 17:09:28(PA) Anfang dieser Woche wurde per Postzustellungsurkunde durch den Recklinghäuser Bürger Rainer Hoffmann Strafanzeige gegen die NRW-Justizministerin Müller-Piepenkötter erstattet. Hintergrund sind zahlreiche durch Herrn Hoffmann bereits nachgewiesene "Unregelmässigkeiten" bei der Staatsanwaltschaft und Richterschaft in Bochum und Hamm. Das NRW-Justizministerium hat staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gegen einen Richter und einen Anwalt nachweislich unterbunden, obwohl Herr Hoffmann den mutmasslichen Prozessbetrug des betreffenden Anwalts und die Rechtsbeugung des Richters am 23.03.2005 bei der Staatsanwaltschaft Bochum einwandfrei nachgewiesen hatte. Mit Schreiben vom 26.10.2006 bestätigte die Generalstaatsanwaltschaft in Hamm, dass strafrechtliche Ermittlung gegen diese beiden Personen auf Anweisung des NRW-Justizministeriums unterbunden werden. Das NRW-Justizministerium verweigert ausserdem Herrn Hoffmann Akteneinsicht in eine relevante Akte beim NRW-Justizministerium, die seit 1998 angelegt worden ist, in der Herr Hoffmann weitere Hinweise auf die politische Einflussnahme auf Staatsanwaltschaft und Richterschaft durch das NRW-Justizministerium vermutet.
Hintergrund für diese politische Einflussnahme ist die Tatsache, dass von der NRW-Justiz seit 1999 ein solarkritisches Sachverständigen-Gutachten unterschlagen wird, was vom LG Bochum im Jahre 1998 selbst in Auftrag gegeben worden ist. Das solarkritische Ergebnis dieses Gutachtens passte aber bis heute nicht in das "Konzept" der herrschenden Klasse, sodaß Hoffmann den dringenden Verdacht äußert, dass dieses Gutachten durch politischen Einfluss des NRW-Justizministeriums auf die Richterschaft in Bochum und Hamm bis heute nicht als Beweismittel verwendet wird. Weil Hoffmann die Rechtsbeugung und den Prozessbetrug belegen und beweisen kann, wird ihm seit Jahren in diversen Gerichtsverfahren der Wahrheitsbeweis verweigert und er wird gegenwärtig auch von der Staatsanwaltschaft Bochum dreimal der "üblen Nachrede" angeklagt, obwohl er alle Beweise für seine Behauptungen am 23.03.2005 vorgelegt hat. Diese Machenschaften der Staatsanwaltschaft gegen seine Person verlasste Hoffmann nun zu einer Strafanzeige gegen Frau Müller-Piepenkötter wegen der "Verfolgung Unschuldiger" (§ 344 StGB) und "Strafvereitelung im Amt" (§ 258a STGB).
Hoffmann hat im Oktober 2006 seine hochbrisnaten Recherchen auch bereits beim Europarat in Strassbourg vorgelegt.
Weitere Belege und Beweise finden Sie auf seiner Webseite unter
http://www.solarkritik.de 
in der Rubrik "Solarjustiz".