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SPD-Bundestagsfraktion verlangt Änderungen am Kinderschutzgesetz Trotz Kevin, Lea Sophie und Lara: SPD gegen Verbindlichkeiten im Kinderschutz

Mit Unverständnis und Fassungslosigkeit reagiert die Deutsche Kinderhilfe auf die Ankündigung der SPD, den vorliegenden Entwurf des Kinderschutzgesetzes kippen zu wollen.


Den Referentenentwurf dieses Gesetzes hatte die Deutsche Kinderhilfe sachverständig begleitet. Nun kritisiert die SPD-Bundestagsfraktion, der Gesetzentwurf tendiere dazu, die Jugendämter zu
Melde- und Kontrollbehörden umzubauen. Präventive und
fördernde Ansätze würden dagegen fast völlig fehlen.

Angesichts des aktuellen Falles der verhungerten Lara in Hamburg, der die Kontrolldefizite ebenso wie die Fälle Lea-Sophie in Schwerin, Kevin in Bremen explizit haben zu Tage treten lassen, wirkt diese Aussage beinahe zynisch: Dass der Bundesgesetzgeber daran gehindert werden soll, die Jugendämter, die laut Verfassung das staatliche Wächteramt für Kinder und Jugendliche innehaben, stärker in die Verantwortung zu nehmen, ist in keiner Weise nachzuvollziehen. Kevin, Lea-Sophie, Jessica, Max Luca und wohl auch Lara starben, weil das Jugendamt das Kind nicht in Augenschein genommen hat und der Fokus der eingeleiteten Maßnahme nur auf der Betreuung der Eltern lag.

Von fachlicher Seite besteht völlige Übereinstimmung darüber, dass zur Abklärung einer Kindeswohlgefährdung das Kind und sein Wohnumfeld vom Jugendamt bzw. vom beauftragten freien Träger in Augenschein genommen werden muss. Warum sperrt sich die SPD nun dagegen, diesen zum Wohl des Kindes unabdingbaren fachlichen Standard, der immer wieder missachtet wurde und zu Todesfällen führte, juristisch zu verankern?

Die SPD verfällt bedauerlicherweise in einen Schutzreflex zugunsten der großen Trä-gerverbände, die schon in der Anhörung zum Referentenentwurf im Dezember alle An-sätze zu blockieren versucht haben, die nur ein wenig in Richtung „mehr Kontrolle“ geht. So war im ersten Referentenentwurf noch vorgesehen, dass insbesondere Lehrer aber auch andere Berufsgruppen, die mit Kindern arbeiten, bei Verdacht einer Kindeswohlgefährdung das Jugendamt zu informieren haben. Diese Rechtspflicht wurde von den Verbänden massiv bekämpft und leider aus dem Regierungsentwurf herausgenommen.


Dies führt nun zu der unerträglichen und nicht nachvollziehbaren Situation, dass Mitar-beiter der freien Träger der Jugendhilfe, also auch der Kindertagesstätten, eine Meldepflicht haben, Lehrer jedoch nicht!

Jetzt soll auch noch die letzte übrig gebliebene dringend notwendige Reform zu mehr Kinderschutz mit fadenscheinigen Argumenten verhindert werden. Es steht den SPD regierten Bundesländern und Kommunen frei, für mehr Prävention zu sorgen. Im Bundesgesetz sollten die massiven Qualitätsdefizite jedoch zum Anlass für dringend notwendige Reformen genommen werden. Offenkundig scheuen sich Verbandsfunktionäre aber immer noch davor, endlich eine Qualitätsdebatte in der Kinder- und Jugendhilfe zuzulassen. Etwaiges Versagen der von den Jugendämtern häufig eingeschalteten freien Träger (siehe jüngst den Fall Lara in Hamburg) ist eines der letzten Tabus in der Kinder- und Jugendhilfedebatte.

„Mehr Kontrolle der Jugendämter bedeutet zugleich auch mehr Kontrolle der Träger. Deutschland braucht endlich einheitliche Qualitäts- und Diagnosestandards. Die Sorge der Verbände ist offenbar, dass dieses Gesetz ein Einstieg dafür wäre. Es bleibt zu hoffen, dass dieser durchschaubare Versuch abgewehrt werden kann und das Kindeswohl wieder den Vorrang vor Wahlkampf und Verbandsklientelpolitik erhält“, so RA Georg Ehrmann, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe.

Das Kinderschutzgesetz beruht auf den einstimmigen Ergebnissen der Kindergipfel von Dezember 2007 und Juni 2008. Er ist ein erster kleiner Schritt zu einem besser funktionierenden Kinder- und Jugendhilfesystem – dieser darf nun, nur weil der Wahlkampf beginnt, nicht verhindert werden!

30.03.2009 16:37

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Deutsche Kinderhilfe e.V.

Deutsche Kinderhilfe e.V.
Julia Gliszewska
Vorstandssprecherin
Wilmersdorfer Str. 94
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Tel.: 030/24 34 29 40
Fax: 030/24 34 29 49
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