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300 Christen beten und demonstrieren vor Bundesverfassungsgericht gegen neue EU-Verfassung

19.04.2009 12:12:33


300 Christen demonstrierten trotz
widriger Wetterbedingungen gegen die
neue EU-Verfassung
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(PA) (Karlsruhe, den 19.04.2009)
Trotz nasskalten Wetters mit Dauerregen kamen ca. 300 Teilnehmer zu der Veranstaltung der Partei Bibeltreuer Christen (PBC) nach Karlsruhe.
Zu Beginn der Veranstaltung ergriff der Ehrenvorsitzende der PBC, Pastor Gerhard Heinzmann, auf dem Marktplatz in Karlsruhe das Wort. Hauptredner der Veranstaltung war der Theologe Dr. Lothar Gassmann, der sich als Kenner der der ganzen Entwicklung um den Vertrag von Lissabon erwies. Beide Redner wiesen in ihren Beiträgen darauf hin, dass eine Inkraftsetzung der neuen EU-Verfassung zu erheblichen Verschlechterungen in den Bereichen Demokratie und Freiheitsrechte der Bürger führen würde und belegten dies mit ausführlichen Zitaten aus dem Vertragstext. Es sei kaum abzuschätzen, welch weitreichende Folgen etwa die Aushöhlung der Kompetenzen des Bundesverfassungsgerichtes zugunsten des Europäischen Gerichtshofes mit sich brächten.
Letztlich würde diese Verfassung zu einem Ende der Eigenstaatlichkeit Deutschlands zugunsten eines EU-Superstaates führen.
Nach der Kundgebung auf dem Marktplatz in Karlsruhe ging es in einem Schweigemarsch zum Bundesverfassungsgericht. Dort wurde gezielt für die Verfassungsrichter gebetet, dass diese mit ihrer anstehenden Entscheidung der Verfassungsklage gegen den EU-Reformvertrag eine vor Gott und für unser Land wohlgefällige Entscheidung treffen.
Der Landespressesprecher der PBC, Andreas Schönberger, erklärte, von dieser Versammlung gehe auch ein wichtiges Signal an die Verfassungsrichter aus, dass es viele Menschen in Deutschland gebe, die die neue EU-Verfassung ablehnten und die auch bereit seien, unter widrigen Umständen auf die Strasse zu gehen, um diese Ablehnung öffentlich zu bekunden. Es gehe bei dieser Verfassungsklage nicht nur um ein theoretisches Problem, um Gesetze und Paragraphen, sondern um eine Angelegenheit, die die Menschen unmittelbar betreffe und betroffen mache. Es sei durchaus ein Kriterium für die Verfassungsrichter, ob eine Verfassungsklage auch in der Bevölkerung Unterstützung finde.
Auszüge aus der Rede von Dr. theol. Lothar Gassmann (Pforzheim):
„Die Bevölkerung in den einzelnen Ländern und die nationalen Parlamente haben durch die neue EU-Verfassung kaum Möglichkeiten, auf die laufende europäische Gesetzgebung Einfluss zu nehmen. Gelegentliche Wahlen und das mit hohen Hürden versehene Petitionsrecht können daran nur wenig ändern. Die Bundesrepublik Deutschland büßt ihre Souveränität immer mehr ein, ebenso die anderen der EU angeschlossenen Staaten. Das Bundesverfassungsgericht als höchstes deutsches Gericht muss seine entscheidenden Kompetenzen an den Europäischen Gerichtshof abgeben. Die Präambel und die Grundwerte-Definition des EU-Verfassungsvertrags stehen in wesentlichen Punkten im Gegensatz zum christlichen Glauben und könnten – besonders im Blick auf die „Nichtdiskriminierungs“-Klausel - eine Christenverfolgung in Europa herbeiführen. Das deutsche, ja allgemein das nationale Recht der Völker befindet sich auf dem Rückzug und soll immer mehr einem „Europa-Recht“ weichen. Stattdessen wäre als Alternative hierzu wünschenswert: ein Staatenbund gleichberechtigter Staaten mit Freiheit der Einzelstaaten und auch der Bürgerinnen und Bürger. Statt Zentralismus wäre ein dezentrales Netz voneinander unabhängiger, aber freundschaftlich verbundener Staaten erstrebenswert. Es geht um die Bundesrepublik Deutschland und das Grundgesetz überhaupt – ob sie noch Bestand haben oder ob Europarecht das innerstaatliche Recht verdrängen wird. In der neuen EU-Verfassung ist die Rede von „Gleichheit“ (!) von Frauen und Männern, nicht nur von „Gleichberechtigung“ – dahinter verbirgt sich die antichristliche „Gender“-Ideologie mit ihrer Konsequenz der „Homo-Ehe“! Genderismus ist der vom radikalen Feminismus und Neomarxismus angestoßene, selbstüberhebliche Versuch, das Geschlecht selber zu bestimmen - mit allen Folgen von der Veränderung der Kleidung bis hin zur operativen Geschlechtsumwandlung. Genderismus besitzt konsequenterweise besonders in der Homosexuellen- und Lesbenbewegung seine Verankerung. Aus biblischer Sicht ist Genderismus Sünde und zum Scheitern verurteilt. Und dies soll einer der entscheidenden Grundwerte der EU sein, an dem alles andere gemessen wird! Besonders verhängnisvoll ist der Begriff „Nichtdiskriminierung“ in der neuen EU-Verfassung. Dieser Begriff klingt zwar zunächst positiv. Aber es wird uns ja schon als „Diskriminierung“ ausgelegt, wenn wir die Bibel zitieren. Gott selbst wird als „Diskriminierender“ hingestellt! Wie weit sind wir da schon gekommen! Wobei Gott es ja nur gut meint und den Menschen retten will, ihn aus seiner Sünde heraus erlösen will, dass er umkehrt und Buße tut. Aber hier heißt es nun in Artikel 21 der EU Charta: „Diskriminierungen, insbesondere wegen … der Religion oder der Weltanschauung, … der sexuellen Ausrichtung, sind verboten.“ Es ist bekannt, dass die Bestrebungen zu solchen Gesetzen gerade von Homosexuellen-Verbänden ausgehen. Das andere ist „schönes Beiwerk“, salopp gesagt. Der Zielpunkt ist immer wieder: die sexuelle Ausrichtung. Die anderen Bereiche, wie die Religion usw., waren nämlich bisher ohnehin weithin geschützt, z. B. im deutschen Grundgesetz. Was nicht geschützt war, das ist die „sexuelle Ausrichtung“ ganz besonders – diese stand in verschiedenen Formen (z.B. Homosexualität) früher sogar unter Strafe! Und darf man – darauf läuft das Gesetz hinaus – nicht mehr solches sagen, wie es in Joh. 14,6 steht? Dort lesen wir: Es gibt keinen andern Weg zu Gott, dem Vater, außer Jesus Christus! Spricht man dann dem andern den Glauben ab und diskriminiert ihn, wenn man dies verkündigt? Und darf man nicht mehr sagen: „Wenn du deine Sünde nicht lässt“ – und dazu gehören Pädophilie (Kinderschändung), sexuelle Perversionen jeder Art, wie Sodomie, Homosexualität – „wenn du das nicht lässt, dann sündigst Du, dann gehst du verloren!“? Das ist eine ernste Entwicklung! Damit werden nämlich auch Mission und Evangelisation letztendlich unmöglich gemacht und verboten! Übrig bleibt höchstens eine „Soft-Evangelisation“, die Sünde nicht mehr Sünde und Irrlehre nicht mehr Irrlehre nennt.
Parallel zu dieser Pseudo-Toleranz erstrebt die EU militärische Aufrüstung: Art. 42, Absatz 3: „Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern.“ Die Europäische Union soll zu einem eigenen Staatsgebilde werden, ein Binnenstaat mit Außenminister. So wird in Art. 47 festgestellt: „Die Union besitzt Rechtspersönlichkeit.“ In unmittelbarem Zusammenhang damit steht das, was Prof. Schachtschneider in seiner Klage als EU-„Ermächtigungsgesetz“ bezeichnet:
Art. 48, Absatz 2: „Die Regierung jedes Mitgliedsstaats, das Europäische Parlament oder die Kommission kann dem Rat Entwürfe zur Änderung der Verträge vorlegen. Diese Entwürfe können unter anderem eine Ausdehnung oder Verringerung der der Union in den Verträgen übertragenen Zuständigkeiten zum Ziel haben. Diese Entwürfe werden vom Rat dem Europäischen Rat übermittelt und den nationalen Parlamenten zur Kenntnis gebracht.“ – Man lese genau: Die nationalen Parlamente nehmen das, was ihre Regierungen zusammen mit der EU-Spitze erstreben und beschließen, lediglich zur Kenntnis. Im „Vertrag über die Arbeitsweise der EU“ wird unterschieden zwischen verschiedenen Zuständigkeiten, nämlich einer ausschließlichen Zuständigkeit und einer teilweisen Zuständigkeit. Art. 2, Absatz 2: „Übertragen die Verträge der Union für einen bestimmten Bereich eine mit den Mitgliedsstaaten geteilte Zuständigkeit, so können die Union und die Mitgliedstaaten in diesem Bereich gesetzgeberisch tätig werden und verbindliche Rechtsakte erlassen. Die Mitgliedsstaaten nehmen ihre Zuständigkeit wahr, sofern und soweit die Union ihre Zuständigkeit nicht ausgeübt hat.“ – Also besitzt de facto auch bei der „geteilten Zuständigkeit“ die EU Vorrang – dies ist besonders zu beachten! Damit liegt die Justiz in europäischer Hand, was entscheidend ist!
Der Europäische Haftbefehl (EHB) ist in der Europäischen Union seit dem Jahre 2005 in Kraft. Er ist - und das ist das Gefährliche - auf 32 extrem schwammig definierte und daher beliebig auslegbare Straftatbestände anwendbar. Zu diesen gehört unter Anderem auch „Rassismus“. Das Gefährliche an diesen Begriffen ist, dass man sie fast beliebig füllen kann. So fallen z. B. unter den Begriff „Rassismus“ auch alle nicht näher eingegrenzten Diskriminierungen, die sich u. a. auf die Religion oder die weltanschauliche Überzeugung anderer Menschen beziehen. So gesehen kann man dann, wenn man eine Religion oder Weltanschauung, z. B. den Islam, als falsch ablehnt, schon als Rassist gelten.
Die weltanschaulichen oder religiösen „Diskriminierungen“ (z.B. kritische Äußerungen über den Islam oder unbiblische sexuelle Orientierungen) sind bereits jetzt in Schweden mit bis zu vier Jahren Haft strafbar, in Deutschland teilweise auch (die EU favorisierte eine schärfere Fassung, die aber in Deutschland vorläufig noch abgemildert werden konnte). Noch schützt uns das Grundgesetz. Wenn dieses aber nichts Letztgültiges mehr zu sagen hat, wenn nur noch der Europäische Gerichtshof europäisch verbindliches Recht zu sprechen hat, dann fällt dieser Schutz weg. Wer auf Dinge hinweist, welche die Bibel Sünde nennt, kann dann europaweit geahndet und verfolgt werden. Wer wird dann noch deutlich predigen? Hoffentlich viele!
Der Herausgeber von TOPIC, Ulrich Skambraks, hat in einem Artikel über den Europäischen Haftbefehl Folgendes geschrieben: „Die Grundlage jeder modernen Diktatur besteht in der allgemeinen Kriminalisierung ihrer Untertanen. Aus dieser Perspektive betrachtet ist es wichtig, darüber nachzudenken, welches Instrument mit dem Europäischen Haftbefehl eigentlich geschaffen wurde. Zur Bekämpfung von Terroristen und Kriminellen mag es wirkungsvoll sein und ist deshalb sehr zu begrüßen, aber mit dem Haftbefehl könnten auch missliebige EU-Bürger aller Art mit zweifelhaften Anschuldigungen schnell verhaftet und weggeschlossen werden. Gerade der Diskriminierungsvorwurf lässt sich gut dazu instrumentalisieren.“ Roman Herzog, ehemaliger Präsident des deutschen Bundesverfassungsgerichtes und ehemaliger Bundespräsident, ist heute einer der schärfsten Kritiker der neuen EU-Verfassung. Warum? Er äußerte sich in der Zeitung „Welt am Sonntag“: „Die Europäische Union gefährdet die parlamentarische Demokratie in Deutschland. Eine intransparente, komplexe und verflochtene Mammut-Institution ist entstanden, die immer weitere Regelungsbereiche und Kompetenzen an sich zieht.“
Wir fordern ein Referendum (Volksabstimmung) über die konsolidierte Fassung des Vertrages über die Europäische Union, wie es etwa auch in Irland durchgeführt wurde, damit wir nicht unser Grundgesetz eintauschen gegen eine höchst bedenkliche Verfassung ohne Gottesbezug. Prof. Schachtschneider weiter: „Das Zustimmungsgesetz ist darüber hinaus staatswidrig, weil der Verfassungsvertrag die existenzielle Staatlichkeit Deutschlands weitestgehend zugunsten einer existenziellen Staatlichkeit der Europäischen Union einschränkt.“ Es handelt sich um eine Totalermächtigung! Zunächst ging es um eine Wirtschaftsgemeinschaft – jetzt geht es um die Grundlagen unseres Staates! Sie dürfen nicht einer Bürokratiebehörde ausgeliefert werden, die nur von Regierungshäuptern gelenkt wird, aber nicht mehr von Entscheidungen der Basis. Wir fordern also weiter ein Mehr an Demokratie, z.B. durch Volksabstimmungen, statt eines Weniger, wie es uns in der EU droht.
Wir wissen, dass das Böse ausreifen muss, dass der Antichrist kommen wird, aber wir sollen dem Bösen nicht nachgeben. Wie falsch ist doch ein Denken, wonach sowieso alles so schlimm kommen müsse und ein Ankämpfen gegen verderbliche Entwicklungen, etwa in der EU, sinnlos sei. Nein, jetzt ist noch Gnadenzeit, noch viele sollen gerettet werden und wir haben als Christen auch eine Verantwortung für unseren Staat. Daher sollen wir uns nicht zurückziehen aus der Politik, sondern mutig vorangehen.
Wir wissen, dass es unter Verfolgung manchmal bessere Bekehrungen gibt als im Wohlstand, dennoch brauchen wir uns die schwere Zeit der Verfolgung nicht herbeizuwünschen. So gilt es nun, Einfluss zu nehmen in den Wahlkämpfen, in der Gesetzgebung, in den Massenmedien. Diesen Einfluss wollen wir in christlicher Einheit nehmen, freilich nicht in Einheit um jeden Preis, nicht um den Preis der Wahrheit. Wir dürfen jedem Menschen sagen, dass wir nur das Beste vertreten, nämlich die Frohe Botschaft von Jesus Christus, der gestorben ist, um uns zu erlösen, indem Er stellvertretend am Kreuz verblutet ist, aus Liebe zu uns, und Sein Leben für uns hingegeben hat.
Wir dürfen beten für unsere Politiker, für das Verfassungsgericht in dieser wichtigen Entscheidung, und auch für den Bundestagsabgeordneten Gauweiler und die Rechtswissenschaftler Schachtschneider und Murswiek, die den Mut haben, als Einzelne diese Klage zu erheben. Auch diejenigen, die sich haben hinreißen lassen, solch eine Verfassung zu formulieren, sollten in unseren Gebeten bedacht werden, damit sie erkennen, dass ihr Ansinnen in eine antichristliche Richtung läuft. Ferner sollten wir uns einsetzen für eine Volksabstimmung, ein Referendum, über den EU-Verfassungsvertrag. Nutzen wir solche verbliebenen Chancen!“

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300 Christen demonstrierten trotz widriger Wetterbedingungen gegen die neue EU-Verfassung
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Die PBC demonstrierte am 18.04.2009 gegen den EU-Reformvertrag
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Partei Bibeltreuer Christen (PBC)

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Fax: 0721-494125
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Partei Bibeltreuer Christen (PBC)

Die PBC hat ca. 3800 Mitglieder. Sie ist in Landes-, Kreis- und Ortsverbände untergliedert. An den kommenden Europa- und Bundestagswahlen wird die PBC teilnehmen. Die PBC sieht sich als Partei der politischen Mitte. Sie beteiligt...