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Volksbund fordert Ehrengräber für gefallene BundeswehrsoldatenDer Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge fordert angesichts der jüngsten Todesopfer in Afghanistan eine Änderung des Gräbergesetzes. „Wir sind es den Bundeswehrsoldaten, die in Afghanistan für Deutschland ihr Leben ließen, schuldig, dass sie ein dauerhaftes Ruherecht bekommen“, erklärt Volksbundpräsident Reinhard Führer anlässlich der 64. Wiederkehr des Endes des 2. Weltkrieges in Europa am 8. Mai 1945. „In diesen Friedenseinsätzen unter kriegerischen Bedingungen kann es nicht sein, dass wir den Tod eines Soldaten zu einem `Berufsunfall` herabsetzen.“
Das Ende des 2. Weltkrieges mit über 55 Millionen Toten weltweit sollte nicht vergessen lassen, dass immer noch jeden Tag Menschen in kriegerischen Konflikten ums Leben kommen. Über 30 deutsche Soldaten sind bislang in Afghanistan im Einsatz gefallen. Im Gegensatz zu ihren Vätern und Großvätern, die für ein verbrecherisches Regime in den Krieg ziehen mussten, ist die Bundeswehr im Auftrag des Bundestages und der UNO im Einsatz.
Bei dem dauerhaften Ruherecht übernimmt der Staat für immer alle Verpflichtungen, die bei der Grabpflege anfallen. Bisher werden die in Friedenseinsätzen Gefallenen überführt und auf Kosten der Bundeswehr beerdigt, für die Grabpflege sind jedoch nur die Angehörigen zuständig. „Selbstverständlich hat die Familie das Recht zu entscheiden, wo die Gefallenen beerdigt werden sollen und selbstverständlich hat sie das Vorrecht, sich um das Grab zu kümmern. Falls die Familie dazu jedoch nicht in der Lage ist, hat der Staat die Pflicht ein dauerhaftes Ruherecht sicherzustellen!“, so der Volksbundpräsident. Bilddateien:
07.05.2009 15:06 Diese Meldung Kollegen, Freunden oder Bekannten mitteilen: Kurz-URL: http://www.presseanzeiger.de/s_281519 zur Pressemappe von: Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge Email Benachrichtigung aktivieren | RSS Feed abonnieren weitere Meldungen zum Thema: Volksbund: 2. Weltkrieg: Kriegsgräberfürsorge: Afghanistan:
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Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. c/o. P3PR
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