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Partei Bibeltreuer Christen (PBC) erläutert die Mängel des Lissabonner Vertrages und zeigt Alternativen aufWir als PBC bekennen uns zum Grundgesetz und in besonderer Weise zum demokratischen Rechtsstaat und zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung unseres Landes. Wir bekennen uns aber nicht zu der neuen EU-Verfassung, die jetzt die letzten Hürden ihrer Ratifikation nehmen und dann in Kraft gesetzt werden soll. Wir haben erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese neue Verfassung:
Man muss wissen, dass die neue EU-Verfassung – so sie denn in Kraft treten wird – der Europäischen Union erhebliche Machtbefugnisse einräumen wird: In Artikel 2 des "Vertrages über die Arbeitsweise der EU" geht es um die Aufteilung der Zuständigkeiten für bestimmte Politikfelder zwischen der EU einerseits und den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten andererseits. Dort werden einige wenige Politikfelder beschrieben, in denen die Union die ausschließliche Zuständigkeit haben soll, d.h. die einzelnen Staaten dürfen hier in Zukunft keine eigenen Entscheidungen mehr treffen, z.B. Währungspolitik. Nun könnte man meinen, wenn das nur wenige Bereiche sind, dann kann das mit der EU-Verfassung ja nicht so bedrohlich sein. Aber nun kommt Artikel 4 – und da wird es ernst: Hier geht es nämlich um die Bereiche, in denen es eine geteilte Zuständigkeit zwischen der EU und den Einzelstaaten gibt. Und da ist es nun ab sofort so geregelt, dass nicht etwa die EU und die einzelnen Staaten etwas zu sagen hätten, sondern nach Artikel 2, 2 dieses Vertrages dürfen die Einzelstaaten nur noch dann gesetzgeberisch tätig werden, wenn die EU von sich aus darauf verzichtet! Und nun werden in Artikel 4 die Bereiche genannt, in denen zukünftig also auch die EU das Sagen haben wird: Unter Anderem sind dies der Binnenmarkt, Umwelt und Energie (Atompolitik!), Verkehr und, so wörtlich, "Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts"! Das bedeutet praktisch, dass die EU direkten Einfluss nehmen darf auf die deutsche Verteidigungspolitik und das Polizeiwesen und auf das gesamte deutsche Rechtswesen. Der Europäische Gerichtshof wird über dem Bundesverfassungsgericht stehen. Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes werden nicht mehr letztgültig sein, sondern können vom Europäischen Gerichtshof "kassiert" werden. Was das gerade auch für uns als Christen bedeuten kann, ist noch gar nicht absehbar. Ein weiterer erheblicher Mangel der neuen EU-Verfassung liegt darin, dass dem Europäischen Parlament zwar erweiterte Mitwirkungsrechte zugestanden werden, dass das Parlament aber die Bevölkerung der EU-Staaten nicht korrekt wiederspiegelt. Wenn das Parlament schon mehr zu sagen haben soll, dann muss es auch zwingend nach den allgemein anerkannten demokratischen Gepflogenheiten gewählt werden. Die allgemeinen Wahlgrundsätze für die Wahl der Abgeordneten des Europaparlamentes finden wir in Artikel 14 des Vertrages über die Europäische Union. Achten Sie einmal darauf, ob Ihnen etwas auffällt! Dort heißt es nämlich: "Die Mitglieder des Europäischen Parlaments werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt." Haben Sie es gemerkt? Das ist wirklich ein ganz dicker Hund, der da drin versteckt ist! Es fehlt nämlich etwas! Die allgemeinen Grundsätze einer Wahl kennen wir vielleicht noch aus dem Gemeinschaftskunde-Unterricht: Eine Wahl muss – so steht es im Grundgesetz, Artikel 38 – allgemein, unmittelbar, frei, geheim und gleich sein; "gleich" bedeutet, dass jeder Wähler eine Stimme hat und dass jede Stimme das gleiche Gewicht hat. Wie sieht das bei der Europawahl aus? Eine Stimme aus Deutschland ist im Vergleich zu den Stimmen aus allen anderen Ländern weit weniger wert. So zählt beispielsweise eine Stimme aus Malta dreizehn Mal so viel wie eine aus Deutschland, eine aus Luxemburg elfmal so viel! Natürlich kommt das daher, weil die kleinen Staaten nicht nur mit ein paar wenigen Abgeordneten im EU-Parlament vertreten sein wollen. Das führt faktisch z.B. zu einer Benachteiligung Deutschlands, dem fast ein viertel der Abgeordnetensitze fehlen, die uns eigentlich zustehen würden. Aber es geht uns gar nicht darum, nun einzelne Nationen gegeneinander auszuspielen, sondern es geht schlicht darum, dass ein demokratisches Grundprinzip gewahrt bzw. wiederhergestellt werden muss: Jede Wählerstimme muss das gleiche Gewicht haben! Es kann doch nicht wahr sein, dass dreizehn Wähler in Deutschland an die Wahlurne gehen müssen, um mit ihrer Stimme den gleichen Effekt zu erzielen, den ein Wähler in Malta mit seiner Stimme erzielt! Da fragen wir schon: Soll dies das Ergebnis des Demokratisierungsprozesses der EU-Institutionen sein? Weitere Veränderungen hin zu einer demokratischeren Verfassung soll es laut Vertragstext nämlich nicht geben dürfen! So steht schon in der Präambel, dass es "Ziel des Vertrages ist, den Prozess, mit dem die demokratische Legitimität der Union erhöht werden soll, abzuschließen". Die Grundstruktur der EU soll nun also nicht weiter verändert werden. Das ist sehr fragwürdig, wenn man bedenkt, dass die EU zwar mit der neuen Verfassung mehr Kompetenzen bekommt, dass die Befugnisse des Europäischen Parlamentes aber weiterhin unzureichend sind: Die Gesetzgebung des EU-Parlaments beschränkt sich darauf, zu den Gesetzentwürfen, die die Kommission erarbeitet hat, Stellung zu nehmen und zusammen mit dem Rat darüber zu befinden. Neue Gesetzentwürfe einbringen oder auch nur Formulierungen ändern – eine Selbstverständlichkeit in parlamentarischen Demokratien - darf das Parlament nicht! In wichtigen Bereichen wie Wirtschaft, Sozialpolitik und Verteidigungspolitik hat das EU-Parlament überhaupt kein Entscheidungsrecht! Bei Kriegshandlungen muss es nicht zeitnah informiert werden! Das bedeutet, dass in Zukunft kein Parlament mehr – weder der Bundestag noch das Europaparlament – über Krieg und Frieden entscheiden darf – die Beschlüsse hierzu werden vom Rat hinter verschlossenen Türen gefällt! Es wird über kurz oder lang militärische Aktionen unter europäischem Oberbefehl mit Beteiligung deutscher Soldaten geben. Die Bundeswehr wird also im Rahmen der gemeinsamen Streitkräfte nicht mehr einem deutschen Kommando unterstehen. Die Leitung der Operationen wird ein Komitee der EU übernehmen, das nicht demokratisch gewählt ist. Das EU-Parlament muss über Kampfeinsätze nur sporadisch unterrichtet werden, der Bundestag überhaupt nicht! Man bedenke: Die Bundeswehr wurde ursprünglich als eine Armee ins Leben gerufen, die den Zweck hatte, der Konfliktverhütung, also der Abschreckung, und Landesverteidigung – der Verteidigung des eigenen Grund und Bodens - zu dienen. Hier gibt es nun wesentliche Verschiebungen. Der Lissabon-Vertrag vereinbart, dass die Mitgliedsstaaten für die EU militärische Mittel für Kampfeinsätze bereitstellen, die – so wörtlich – "außerhalb der Union zur … Stärkung der internationalen Sicherheit" stattfinden können. Die militärischen Fähigkeiten der EU sind also nicht primär auf Verteidigung, sondern auf Einsätze in Drittländern ausgerichtet. "Die erste Verteidigungslinie wird … oftmals im Ausland liegen" – heißt es in einem EU-Dossier aus dem Jahre 2003. Präventiv- und Angriffskriege werden nicht mehr ausgeschlossen, wie es noch im Grundgesetz der Fall war. Wollen wir das? Wir fordern, dass kein militärischer Einsatz ohne parlamentarische Kontrolle und kein Einsatz deutscher Soldaten ohne Zustimmung des Bundestages möglich ist. Die Machtkonzentration auf Seiten der Kommission bedeutet nicht mehr und nicht weniger, als dass das Prinzip der Gewaltenteilung – das Fundament jeder Demokratie - verletzt wird. Die EU-Kommission hat gesetzgeberische Kompetenzen (Legislative) und ist selbst die alleinige ausführende Gewalt (Exekutive) - und das, ohne selbst einer wirksamen demokratischen Kontrolle zu unterliegen! Sie wird auch nicht wirklich demokratisch gewählt, sondern zwischen den Regierungen der Mitgliedsstaaten und den Wirtschaftsverbänden ausgehandelt, die dann dem Europaparlament ihre Personalvorschläge zur Abstimmung vorlegen. Das Parlament darf jedoch keine eigenen Personalvorschläge einbringen und auch nur über die Kommission als Ganzes abstimmen. Die Einflussmöglichkeiten des Parlamentes sind also äußerst gering. Daraus ergibt sich eine bedenkliche Schieflage, zumal, wenn man bedenkt, dass 1200 Lobbygruppen aus der Wirtschaft in Brüssel auf die EU-Politik maßgeblich einwirken, die Arbeitnehmerinteressen demgegenüber aber bedeutend weniger Beachtung finden. Die Tatsache, dass viele, wenn nicht sogar die Mehrzahl der neuen deutschen Gesetze dem Grundsatz nach nicht mehr von gewählten Volksvertretern, sondern von Interessengruppen der Wirtschaft formuliert werden, bedeutet nicht weniger, als das das demokratische Prinzip mehr und mehr geschwächt wird! Man denke nur an die kürzlich beschlossene EU-Verpackungsverordnung, durch welche die standardisierten Packungsgrößen abgeschafft wurden. Bisher durfte man darauf vertrauen, dass die Flasche oder das Tetrapack Milch einen Inhalt von einem Liter hatte, jetzt sind alle möglichen Füllmengen zulässig. Auch beim EU-Parlament selbst haben sich mittlerweile 4570 Lobbyisten "akkreditiert". Aufgrund ihrer finanziellen Stärke gelingt es der Wirtschaft im Gegensatz zu anderen Interessengruppen eher, die europäische Politik zu beeinflussen – dadurch entsteht eine Schieflage. Wir haben nichts gegen "die Wirtschaft" oder die Wirtschaftsverbände. Aber politische Entscheidungen dürfen nicht ausschließlich unter ökonomischen Gesichtspunkten getroffen werden. Für uns als Christen ist es wichtig, dass auch ethische Aspekte beachtet werden. Ebenso müssen ökologische Gesichtspunkte und auch die Arbeitnehmerinteressen berücksichtigt werden! Der immer weiter zunehmende Lobbyismus in der EU-Politik tut der Politik nicht gut und mindert die Akzeptanz des Europäischen Gedankens in der Bevölkerung. Nun wird auch verständlich, warum der ehemalige Bundespräsident Roman Herzog in einem Interview mit der Zeitung "Die Welt" geäußert hat: "Die Europäische Union gefährdet die parlamentarische Demokratie in Deutschland." In Bezug auf die Stellung und die Rechte des Europäischen Parlamentes fordern wir also Folgendes: o Das Parlament muss nach den allgemein anerkannten Wahlrechtsgrundsätzen gewählt werden. Jede abgegebene Wählerstimme muss das gleiche Gewicht haben! Dies ist die zwingende Voraussetzung dafür, dass das Parlament mehr Befugnisse bekommen kann. Diese Befugnisse sind: o Dem Parlament müssen die selbstverständlichen Rechte einer Volksvertretung eingeräumt werden, vor allem das Recht, selbst Gesetzesvorschläge zu erarbeiten und zu verabschieden und das Recht, selbst Personalvorschläge für die Besetzung der EU-Kommission machen und auch über die Besetzung einzelner Kommissarsposten abstimmen zu dürfen (nicht nur im Block wie bisher). Der Lissabon-Vertrag verwandelt also die Europäische Union in einen Bundesstaat ohne Transparenz und ohne ausreichende demokratische Strukturen. Professor Schachtschneider, der eine der Klageparteien vor dem Bundesverfassungsgericht vertritt, schreibt: "Das Zustimmungsgesetz des Deutschen Bundestages zum EU-Reformvertrag ist staatswidrig (also nicht nur verfassungswidrig, was schlimm genug wäre, sondern staatswidrig!), weil der Verfassungsvertrag die (existenzielle) Staatlichkeit Deutschlands weitestgehend zugunsten einer (existenziellen) Staatlichkeit der Europäischen Union einschränkt." Man kann auch ganz grundsätzlich fragen, ob solch ein Vertragswerk nicht schon dadurch völkerrechtswidrig ist, dass es das Selbstbestimmungsrecht der Völker untergräbt, demzufolge jede Nation das Recht hat, frei, also unabhängig von ausländischen Einflüssen, über ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung zu entscheiden. Das Selbstbestimmungsrecht der Völker ist in der Charta der Vereinten Nationen festgeschrieben. Wir fordern also, dass die Erstellung und Verabschiedung der EU-Verfassung ohne Druck und Eile auf der Basis einer grundlegenden öffentlichen Diskussion stattfinden soll. Natürlich gehört dazu auch, dass die Menschen durch die EU nicht von oben herab behandelt werden – es ist ein Skandal, dass den Bürgern erst mehrere Monate nach Unterzeichnung des Vertrages der Vertragstext überhaupt zugänglich gemacht wurde. Transparenz und eine lebendige Demokratie sehen anders aus! Wichtige politische Weichen dürfen nicht an den Menschen vorbei gestellt werden. Und wir treten als Christen für einen Gottesbezug in den vertraglichen Grundlagen der EU ein, wie es ihn ja auch im Grundgesetz gibt. Wenn wir uns als Europäer nicht einmal mehr mehrheitlich darauf einigen können, dass wir unsere Politik "in Verantwortung vor Gott" gestalten wollen, wie wird dann erst die konkrete europäische Politik aussehen?! Die PBC steht für einen Bund souveräner demokratischer europäischer Staaten. So steht es im Grundsatzprogramm der PBC. Und wir sagen JA zu einem Europa der freien Völker mit deren von Gott gegebenen kulturellen Vielfalt und NEIN zu einem europäischen Superstaat mit europäischer Gesamtregierung. Und wir sagen konkret JA zum Grundgesetz und NEIN zum EU-Vertrag von Lissabon! Wir fordern deshalb eine Volksbefragung, einen Volksentscheid über die neue EU-Verfassung, den Reformvertrag von Lissabon und wir hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht, das sich ja zur Zeit mit diesem Vertragswerk beschäftigt, eine Volksabstimmung zwingend vorschreiben wird. Letztlich geht es um die Frage, ob es bei einem europäischen Staatenbund bleiben oder ob wirklich ein europäischer Bundesstaat geschaffen werden soll. Die neue EU-Verfassung enthält auch einen Passus (Art. 3,3), in dem jeder Form der "Diskriminierung" der Kampf angesagt wird. Das hört sich positiv an. Natürlich ist Diskriminierung im Sinne von Verächtlichmachung abzulehnen. Das Problem ist dabei, dass es schwierig ist, die Grenze zu ziehen zwischen der Meinungsfreiheit und Glaubensfreiheit einerseits, die ja als Grundrechte geschützt sind – und der Diskriminierung andererseits. Wer z.B. öffentlich – in aller Liebe - predigt, dass es nur einen Weg zu Gott, dem Vater gibt, nämlich unseren Herrn Jesus Christus, der steht auf dem festen Grund des Wortes Gottes: Jesus spricht: "Ich bin der Weg und die Wahrheit und das Leben; niemand kommt zum Vater, denn durch mich!" (Johannes 14,6) Und in keinem Andern ist das Heil, auch ist kein anderer Name unter dem Himmel den Menschen gegeben, durch den wir sollen selig werden. (Apostelgeschichte 4,12) Wer dies öffentlich bezeugt, dem kann nun bald Strafverfolgung drohen mit der Begründung, dass er Andersgläubige "diskriminiere". Man steht dabei zwar auf dem festen Grund des Wortes Gottes, offenbar aber nicht mehr auf dem Grund der europäischen Verfassung. Natürlich werden so auch die Möglichkeiten der Mission stark eingeschränkt, weil Wesentliches nicht mehr gesagt werden darf. In Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union ist auch die "Toleranz" als ein Wert der Union definiert. Es heisst immer, man müsse doch "tolerant" sein, sonst könne es keinen Frieden zwischen den Menschen und Völkern geben. Hierzu eine wichtige Anmerkung: Wir müssen unterscheiden zwischen Personentoleranz und Sachtoleranz: "Personentoleranz" bedeutet, dass wir unsere Mitmenschen achten und ihnen nichts Böses antun sollten. Dem stimmen wir voll und ganz zu. Jesus sagt sogar: Liebet eure Feinde! (Lukas 6,35) Sachtoleranz bedeutet demgegenüber, dass wir den Anderen auch "in der Sache" stehen lassen sollen, d.h. wir sollen ihn auch in seiner Meinung achten, auch wenn wir davon überzeugt sind, dass er in die Irre geht. Wir sollen ihn auch in seiner Meinung und in seinem Glauben tolerieren, ganz gleich, was er meint oder glaubt. Das aber können wir als Christen nicht! Da würden wir unseren HERRN verleugnen, der uns ja beauftragt, andere Menschen, die noch nicht zum lebendigen Glauben an Ihn gefunden haben, zu Ihm zu bringen, in Gebet und durch die Mission. Und ausserdem gilt: Ohne Christus oder vorbei an Christus wird es nie einen wirklichen, tragfähigen, dauerhaften Frieden geben: Christus ist unser Friede. (Epheser 2,14) Alles menschliche Bemühen um "Frieden, Gerechtigkeit und Bewahrung der Schöpfung" bleibt letztlich vergeblich, wenn es nicht aus dem Geiste Christi geschieht. 02.06.2009 16:58 Diese Meldung Kollegen, Freunden oder Bekannten mitteilen: Kurz-URL: http://www.presseanzeiger.de/s_284593 zur Pressemappe von: Partei Bibeltreuer Christen (PBC) Email Benachrichtigung aktivieren | RSS Feed abonnieren weitere Meldungen zum Thema: PBC: Europawahl: Toleranz: EU-Verfassung:
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