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Feierliches Gelöbnis in Berlin – Volksbund bekräftigt Forderung nach Ehrengräbern für gefallene BundeswehrsoldatenDer Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. bekräftigt seine Forderung nach Ehrengräbern für gefallene Bundeswehrangehörige in Deutschland anlässlich des Feierlichen Gelöbnisses der 400 Rekruten des Wachbataillons.
Das Feierliche Gelöbnis findet am 65. Jahrestag des Stauffenberg-Attentats auf Hitler vor dem Berliner Reichstag in Anwesenheit von Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundesverteidigungsminister Franz Josef Jung statt. Jetzt muss auch etwas für die gefallenen Bundeswehrsoldaten und ihre Angehörigen getan werden fordert der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge. „Wir sollten gegenüber denjenigen, die in Afghanistan oder anderswo für Deutschland ihr Leben lassen, Verantwortung übernehmen – über den Tod hinaus. Denn das sind wir diesen Männern und Frauen, aber auch deren Angehörigen, schuldig,“ fordert Volksbundpräsident Reinhard Führer. „Wir sind es ihnen schuldig, dass sie ein dauerhaftes Ruherecht bekommen.“ Auch der Wehrbeauftragte Reinhold Robbe beklagte in der Mitteldeutschen Zeitung, dass es in unserer Gesellschaft zu wenig menschliche Zuwendung gegenüber unseren Soldatinnen und Soldaten gebe. Und diese fehlende moralische Unterstützung sei eine wirkliche Belastung, das höre er bei jedem seiner Besuche in der Truppe. Deshalb fordert der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge eine Ergänzung des Gräbergesetzes. Denn im Gegensatz zu ihren Vätern und Großvätern, die für ein verbrecherisches Regime in den Krieg ziehen mussten, ist die Bundeswehr im Auftrag des Bundestages und der UNO im Einsatz. Doch während die Gefallenen der Weltkriege nach internationalem Recht ein dauerhaftes Ruherecht haben und die Gräber über die Landesgrenzen hinaus noch heute vom Volksbund gepflegt werden, kommt dieser letzte Dienst nach aktueller Gesetzeslage den gefallenen Bundeswehrangehörigen nicht zu. Bisher werden die in Friedenseinsätzen Gefallenen überführt und auf Kosten der Bundeswehr beerdigt sowie die Grabstelle, je nach Satzung für 25 oder 30 Jahre, bezahlt. Für die Grabpflege sind jedoch allein die Angehörigen zuständig. Selbstverständlich hat die Familie das Recht zu entscheiden, wo die Gefallenen beerdigt werden sollen und selbstverständlich hat sie das Vorrecht, sich um das Grab zu kümmern. Falls die Familie dazu jedoch nicht in der Lage ist oder es wünscht, sollte der Staat diese Aufgabe auf Dauer übernehmen.
Der 1919 gegründete Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. ist eine humanitäre Organisation. Er widmet sich im Auftrag der Bundesregierung der Aufgabe, die Gräber der deutschen Kriegstoten im Ausland zu erfassen, zu erhalten und zu pflegen. Der Volksbund betreut Angehörige in Fragen der Kriegsgräberfürsorge, er berät öffentliche und private Stellen, er unterstützt die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Kriegsgräberfürsorge und fördert die Begegnung junger Menschen an den Ruhestätten der Toten. Heute hat der Volksbund 1,6 Millionen Mitglieder und Spender. Mit ihren Beiträgen und Spenden sowie den Erträgen aus der Haus- und Straßensammlung, die einmal im Jahr stattfindet, finanziert der Volksbund zu etwa 85 Prozent seine Arbeit. Den Rest decken öffentliche Mittel des Bundes und der Länder. Mit mehr als 10.000 ehrenamtlichen Helfern kümmert sich der Volksbund heute um 827 Krieggräberstätten in 45 Staaten in Europa und Nordafrika.
Mehr Informationen unter http://www.volksbund.de Bilddateien:
20.07.2009 15:34 Diese Meldung Kollegen, Freunden oder Bekannten mitteilen: Kurz-URL: http://www.presseanzeiger.de/s_290998 zur Pressemappe von: Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge Email Benachrichtigung aktivieren | RSS Feed abonnieren weitere Meldungen zum Thema: - Minenjagdboot "Überherrn" fährt in den NATO-Einsatz (mit Bild) - Ein großer Tag für die Kadetten - Vereidigung an der Marineschule M... Volksbund: Afghanistan:
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Pressemitteilung von:
Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. c/o. P3PR
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Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge
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