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Politik
Steuerverschwendung muß wie Steuerhinterziehung bestraft werden.„Es ist hinlänglich bekannt, daß Steuern und Abgaben würden geringer sein können, wenn die Ausgaben für die öffentliche Verwaltung auf ein erträgliches Maß würden reduziert werden und wenn es Politikern und Verwaltung zudem erschwert wäre, öffentliche Mittel zu verschwenden.
Wirkungsvolle Maßnahmen zur Eindämmung der Steuerverschwendung blockieren die etablierten Parteien seit Jahrzehnten. Schon Ende der 70er Jahre lag in der Schublade des damaligen Justizministers ... ein Gesetzentwurf zur Einführung des Straftatbestandes der Amtsuntreue. Steuerverschwender sollten genauso bestraft werden wie Steuerhinterzieher. Passiert ist bis heute nichts. Wo kein Kläger ist, da auch kein Richter." Keine Frage, daß unter solchen Umständen die Bereitschaft, Steuern zu zahlen, nachläßt und der eine oder andere über Gestaltungsmöglichkeiten im Vertrags- und Steuerrecht nachdenkt, um die eigene Steuerbelastung zu senken. Zwangsläufig können die Undurchsichtigkeit und Ungerechtigkeit des Systems vor allem die nutzen, die es sich leisten können, einen eigenen Apparat an Juristen und Steuerexperten zu beschäftigen. Zudem urteilte der IX. Senat des Bundesfinanzhofes am 12. September 1995: "Steuerzahler dürfen ihre Verhältnisse so gestalten, daß sich eine geringere Belastung ergibt." Man möchte - vielleicht mit etwas Bitterkeit - anfügen "..., wenn sie denn die Möglichkeiten dazu haben." Aber der Mittelstand wehrt sich - teilweise auch mit sehr subtilen Verweigerungsstrategien. Beispielsweise ist bei der ständig steigenden Zahl von Insolvenzen auch zu vermuten, daß auch die Zahl der geplanten Insolvenzen ständig steigt. Firmen werden gezielt in überlasteten Finanzamtsbezirken gegründet oder der Sitz bestehender Firmen wird dorthin verlegt, u. U. Name und Sitz mehrfach verändert, manchmal mit anderen Unternehmen verschmolzen. Und noch bevor sich der Betriebsprüfer zum ersten Mal angemeldet hat, wird das Unternehmen liquidiert. Der Geschäftsführer, oft ein Strohmann, verlegt seinen Wohnsitz ins Ausland. Ob die Buchhaltung einer Betriebsprüfung standgehalten hätte, kann niemand mehr sagen. Wahrscheinlich wird sie sich auch keiner mehr ansehen. Aber Vorsicht! Es ist dringend davor zu warnen, den Boden des Gesetzes zu verlassen. Das zahlt sich nicht aus, und Strafverfolgungsbehörden haben einen langen Atem. Besser ist es, etwas Zeit und Geld in eine strategische Planung zu investieren. Das Klima in unserer Gesellschaft - und auch in unserer Wirtschaft - wird bekanntlich immer unangenehmer. Immer mehr Kunden verzögern ihre Zahlungen oder prozessieren, um Zahlungen kürzen zu können, und erzeugen so eine Kettenreaktion in der gesamten Wirtschaft. Die öffentlichen Institutionen bilden - gleichgültig, ob aufgrund hoheitlichen Auftrages oder ob zivilrechtlich als Auftraggeber tätig - dabei selbst keine Ausnahme. Früher wurden Umsatzsteuerguthaben relativ zügig erstattet. Gelegentlich wurde gebeten, die entsprechenden Eingangsrechnungen vorzulegen. Dann wurden Erstattungsanträge mehr und mehr verzögert und mit Umsatzsteuer-Sonderprüfungen "geahndet". Heutzutage wird jegliches Ansinnen, ein Vorsteuerguthaben, das sich aufgrund von Investitionen, die unsere Wirtschaft dringend benötigt, erstattet zu erhalten, als Angriff auf das System betrachtet. Unser Ex-Kanzler jammerte über die Mitnahmementalität der Deutschen, obwohl das Volk bestenfalls das nachmacht, was die Politiker vormachen. Aber sein Wehklagen wäre vielleicht verstummt geblieben, wenn die Sex-Spielchen von Hartz und VW-Konsorten seinerzeit schon bekannt gewesen wären. Immerhin war der Mann früher VW-Aufsichtsratsmitglied. Auch aus der Entfernung wäre nachträglich ein Kommentar seinerseits durchaus angebracht gewesen, zumindest eher als irgendwelche dümmlichen Einlassungen seinerzeit zum Fall Lopez. Aber es ist ohnehin seine Stärke, sich im falschen Moment und ohne informiert zu sein zu Wort zu melden (siehe Irak-Krieg). Schon die Wahlkampfkostenerstattung, die sich die Parteien einverleiben, ist ein Paradebeispiel für eben diese von Schröder beanstandete Mitnahmementalität. Gleiches gilt für die Gießkannen-Subventionspolitik zugunsten der Konzerne. Zudem ist die gesamte deutsche Landschaft - von den Kommunen bis in die Spitzen der Politik und Wirtschaft - derartig mit Korruptionssümpfen verseucht, daß es selbst jedem "anständigen" Bürger schwer fallen dürfte, sich von seinem Gelde durch Zahlung von Steuern zu trennen. (c) Joachim Morgenstern, Diplom-Kaufmann, Hannover
29.07.2009 22:52 Diese Meldung Kollegen, Freunden oder Bekannten mitteilen: Kurz-URL: http://www.presseanzeiger.de/s_292362 zur Pressemappe von: Joachim Morgenstern, Diplom-Kaufmann Email Benachrichtigung aktivieren | RSS Feed abonnieren weitere Meldungen zum Thema: - Mehrwertsteuer als Sanktionsmittel gegenüber Steuerpflichtigen - Steuerhinterziehung machte Zuwendung rechtsgrundlos Bundesfinanzhof:
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