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Politik
Einschränkung der Nutzerrechte in Bibliotheken - Piratenpartei Darmstadt kritisiert Urteil des OLG FrankfurtDarmstadt, 02.12.2009
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat die Rechte von Nutzern elektronischer Leseplätze in Bibliotheken weiter eingeschränkt. In einem Bericht von heise online heißt es, dass im Berufungsverfahren des Stuttgarter Fachverlags Ulmer gegen die ULB Darmstadt die Richter die von der ersten Instanz noch zugelassene Möglichkeit des teilweisen Ausdrucks digitalisierter Werke untersagten. Zuvor hatte das Landgericht Frankfurt in dem Fall bereits die Erstellung digitaler Kopien durch Bibliotheksnutzer sowie das Abspeichern etwa auf einem USB-Stick und das Mitnehmen nach Hause verboten.
Die Richter ignorieren damit den Paragraphen 53 des Urheberrechtsgesetztes (UrhG), in dem das grundsätzliche "Recht auf Privatkopien zum wissenschaftlichen Gebrauch" verankert ist. Für die betroffene Bibliothek bleibe lediglich das Recht, ihre "eigenen Bestände zu digitalisieren und für Forschung und private Studien zum Abruf vor Ort an elektronischen Leseplätzen bereithalten zu dürfen" (§52b UrhG). Dies hat zur Folge, dass die TU Darmstadt eine sinnvolle Nutzung der von der ULB produzierten digitalen Medien nicht mehr ermöglichen kann und das bisherige Angebot elektronischer Leseplätze komplett einstellen muss. Die Piratenpartei Darmstadt kritisiert das Urteil des OLG Frankfurt und schließt sich dem Appell des Aktionsbündnisses "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" an die Bundesregierung und den Bundestag an, "die Schutzrechte im Urheberrecht nicht weiter zu verstärken" sondern stattdessen flexibel und liberal den Nutzerbedürfnissen und dem Nutzen eines freizügigen Umgangs mit Wissen und Information nicht zuletzt im Interesse auch der Wirtschaft Rechnung zu tragen. Die Piratenpartei fordert, dass das in öffentlicher Umgebung und mit Steuermitteln unterstützt produzierte Wissen allen Bürgern ohne Zeitverzögerung zur freien Nutzung zur Verfügung gestellt wird. Wir unterstützen die Berliner Erklärung der Open-Access-Bewegung und fordern die Zugänglichmachung des wissenschaftlichen und kulturellen Erbes der Menschheit über das Internet nach dem Prinzip des Open Access. Wir sehen es als Aufgabe des Staates an, dieses Prinzip an den von ihm finanzierten und geförderten Einrichtungen durchzusetzen. AD 02.12.2009 18:36 Diese Meldung Kollegen, Freunden oder Bekannten mitteilen: Kurz-URL: http://www.presseanzeiger.de/s_311511 weitere Meldungen zum Thema: Bürgerrechte: Open Access:
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