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Hamburger Gerichtsbeschluss rettet zwei Mädchen in Hamburg vor GenitalverstümmelungAber: Vier Schwestern verstümmelt. Deutsche MitwisserInnen verhinderten die Strafverfolgung. Dennoch brauchen wir keine Änderung des Strafrechts!
Hamburg, 10. Januar 2010. Eine einstweilige Verfügung des Amtsgerichts Hamburg Barmbek bewahrt zwei minderjährige Mädchen vor einer möglichen Genitalverstümmelung in Gambia. Obwohl die Eltern dieser Kinder bereits vier Töchter bei einem Heimaturlaub verstümmeln ließen, haben sie keine strafrechtlichen Konsequenzen zu erwarten. Deutsche MitwisserInnen und die Organisation TERRE DES FEMMES e.V. vereitelten die Strafverfolgung. Die in Hamburg lebenden TäterInnen ließen 1997 ihre bis dahin vier Töchter (zwei bis zehn Jahre alt) während einer „Ferienreise“ nach Gambia so schwer verstümmeln (durch Heraus-schneiden von Klitoris und Labien), dass sie noch heute Symptome dissoziativer Amnesie aufgrund des massiven Traumas durch die Gewalt zeigen. Die älteste Tochter, zum Zeitpunkt der Tat zehn Jahre alt, wurde von den Eltern aus ungeklärtem Grund in dem für sie fremden Land zurückgelassen. Nicht aber etwa eine vermeintliche Lücke im Strafrecht lässt die TäterInnen nun straffrei ausgehen, sondern der bewusste Verzicht auf eine Anzeige: Alle deutschen MitwisserInnen, wie z.B. die Frauenrechtsorganisation TERRE DES FEMMES e.V. sowie die Journalistin Kerstin K. und die Ärztin Marie C. hatten genaue Kenntnis über die Strafbarkeit der Genitalverstümmelung. Sie entschieden sich trotzdem bewusst dafür, weder die begangenen Taten anzuzeigen noch die Behörden zum Schutz der jüngsten Mädchen einzuschalten. Die Ermittlungsbehörden können aber erst dann wirksam tätig werden, wenn sie von einer Straftat erfahren. Hierfür bedarf es einer Meldepflicht und der Courage der Zivilgesellschaft. Die Strafverfolgung im vorliegenden Fall scheiterte vor allem daran, dass es keine Meldepflicht für Genitalverstümmelungen gibt. Die ärztliche Schweigepflicht führt derzeit zu einem TäterInnenschutz von Gesetzes wegen: ÄrztInnen, die Genitalverstümmelungen an Kindern feststellen, dürfen keine Anzeige erstatten und müssen – wie die Ärztin Marie C. – auch dann nicht die Behörden informieren, wenn Sie Kenntnis von einer Gefährdung haben. Seit dem Inkrafttreten des 2. Opferrechtsreformgesetzes im Oktober 2009 ruht die Verjährung von Genitalverstümmelungen bis zur Volljährigkeit der Opfer ([URL entfernt]). Die Änderung kommt in diesem Fall aber zwei Jahre zu spät, die Tat ist verjährt. Weitere Informationen zu dem Fall erhalten Sie hier: http://xn--patenmdchen-blog-0nb.de/....ache-genitalverstummelung Die TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung ist ein Netzwerk von Organisationen zum Schutz von Mädchen vor Genitalverstümmelung:
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10.01.2010 16:58 Diese Meldung Kollegen, Freunden oder Bekannten mitteilen: Kurz-URL: http://www.presseanzeiger.de/s_315708 zur Pressemappe von: TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung Email Benachrichtigung aktivieren | RSS Feed abonnieren weitere Meldungen zum Thema: Genitalverstümmelung: Straftatbestand: Bundesrat:
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