(PA) Deutsche Kinderhilfe fordert weitergehende Lösungsansätze und offene Debatte über Baralimentation
Es wirkt wie ein Sieg. Familien klagen vor dem höchsten deutschen Gericht gegen zu geringe finanzielle Leistungen – und bekommen Recht. Das Urteil ist eine Bestätigung für diejenigen, die schon immer eine höhere finanzielle Förderung von Familien, die Hartz IV beziehen, gefordert haben und gegen Kinderarmut vor allem mit mehr Geld vorgehen möchten.
Im Gegensatz zum Betreuungsgeld, das durchaus zu Recht als „schlechtes“ Bargeld kritisiert wurde, weil es nicht den Kindern zugute käme, wird nun allgemein eine andere Form der Baralimentation – die Erhöhung der Hartz IV-Sätze – als „gutes“ Bargeld gelobt und überschwänglich gefeiert.
Mehr als zwei Millionen Kinder leben in der Bundesrepublik unterhalb der offiziellen Armutsgrenze und gelten daher als „arm“. Diese Form der Armut erfasst aber lediglich finanzielle Aspekte. Dem entsprechen die Lösungsansätze, die gefordert werden: mehr Geld für Familien, Erhöhung des Kinderzuschlages, mehr Kindergeld, erhöhte Schulzuschläge, Erhöhung der Hartz IV-Sätze für Kinder oder gar eine einkommensunabhängige Grundsicherung für jedes Kind.
Erfolgreich gelingt die Bekämpfung der Kinderarmut jedoch nur dann, wenn Eltern wieder arbeiten, Struktur in das Familienleben zurückkehrt und Kinder in ihren Eltern Vorbilder sehen. Die Verringerung des Abstands zwischen der Vergütung aus einer Erwerbstätigkeit und dem Hartz IV-Satz erschwert jedoch die Rückkehr der Eltern in das Berufsleben.
Kinderarmut bedeutet Armut an gesellschaftlicher Teilhabe, guter Ernährung, Bildung, Musik, Sport, Sprache und sozialen Kompetenzen. Kinderarmut ist immer Familienarmut und darf nicht losgelöst von der Debatte um den Zustand der Kinder- und Jugendhilfe und den Fähigkeiten der Eltern betrachtet werden. Bargeld stellt keine Erziehungskompetenz her und kann kein Verantwortungsbewusstsein vermitteln.
Der pauschale Bargeldtransfer ist gerade bei Familien in sozialen Brennpunkten der falsche Weg, um Kindern langfristige Perspektiven zu eröffnen. Eltern werden durch die Umstellung nicht unter Generalverdacht gestellt, es geht um einen Umbau der Förderung. Nicht mehr Geld, sondern gezielte Förderung nach skandinavischem Vorbild ist der Schlüssel zum Erfolg. Wenn beispielsweise Musikschulen, Sportvereine, Schwimmbäder oder Freizeitparks für Familien kostenlos sind, wenn Kinder in Schulen gesund kostenfrei ernährt werden, wenn nicht Hotelübernachtungen, sondern Windeln, Babynahrung und andere Familienartikel von der Mehrwertsteuer befreit werden, dann gibt es keinen Grund für eine Hartz IV-Erhöhung, mehr Kindergeld oder erhöhte Kinderzuschläge.
„Das heutige Urteil ist nur dann eine Chance für die armen Kinder in Deutschland, wenn es dazu führt, die undifferenzierte Baralimentation generell in Frage zu stellen. Die Rückkehr zur bedarfsgerechten Unterstützung und die Umstellung auf ein Gutscheinsystem sowie der Ausbau kostenloser flächendeckender qualitativ hochwertiger Förderangebote wären ein mutiger und richtiger Schritt. Die fast schon ritualisierte Forderung nach mehr Bargeld für die Familien nach dem Gieskannenprinzip ist nicht zielführend“, erklärt der Vorsitzende der Deutschen Kinderhilfe Georg Ehrmann.