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Vorwürfe gegen Josef Schäch hinsichtlich der Gewährung oder Inanspruchnahme von persönlichen Vorteilen, die ihm auch in den Medien unterstellt wurden, haben sich damit von Anfang an als unberechtigt erwiesen09.02.2010, Pfaffenhofen an der Ilm
Wie der Donaukurier, die Süddeutsche Zeitung und andere Medien berichtet haben, hat nunmehr die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht München, am 28. Januar 2010 Anklage gegen Herrn Schäch erhoben.
Die in der Anklageschrift genannten Beschuldigungen haben Sie gelesen und auch aus der Sicht der Anwälte, Peter J. Gietl und Hans-Dieter Gross, entspricht dieser Ermittlungsabschluss nicht der tatsächlichen Sach- und Rechtslage. Es gilt also zu heutigem Datum abzuwarten, ob das Landgericht München II, die erhobene Anklage zulässt oder die angestrebte Eröffnung eines Hauptverfahrens gegen Herrn Schäch ablehnt. In der Sache selber ist erfreulicherweise festzustellen, dass die Gesichtspunkte des voran gegangenen Ermittlungsverfahrens, seine persönliche Integrität nach § 170 Abs. 2 StPO wegen fehlendem Tatverdacht eingestellt wurden. Die Vorwürfe hinsichtlich der Gewährung oder Inanspruchnahme von persönlichen Vorteilen, die ihm auch in den Medien unterstellt wurden, haben sich damit von Anfang an, als unberechtigt erwiesen. Die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht München II hat hinsichtlich des ihr vorgelegten dritten Prüfberichts des Bayerischen Kommunalen Prüfverbandes jeglichen Verdacht von Straftaten seiner Person verneint und somit erst gar nicht ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Von den Vorwürfen einer unzulässigen Aufnahme von 9 Kassenberichten sind nur 2 Gegenstand der Anklage und werden somit weiter geprüft. Sämtliche Anschuldigungen weist Herr Schäch nach wie vor zurück. Seine Anwälte sind nach wie vor davon überzeugt und durch den Inhalt der Anklageschrift darin bestärkt, dass das laufende Strafverfahren letztlich keine strafrechtlichen Tatbestände ergeben wird, die noch Gegenstand der Anklageschrift sind. Siehe Presseerklärung vom 21. November 2009 [URL entfernt] Die zuständige Strafkammer am Landgericht München II wird nunmehr innerhalb der nächsten 4 Wochen über die Zulassung der Anklage entscheiden. 09.02.2010 20:40 Diese Meldung Kollegen, Freunden oder Bekannten mitteilen: Kurz-URL: http://www.presseanzeiger.de/s_321316 zur Pressemappe von: Kreisverband Freie Wähler Pfaffenhofen mit Claudia Jung, MdL Email Benachrichtigung aktivieren | RSS Feed abonnieren weitere Meldungen zum Thema: Josef Schäch:
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