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Zensursula reloaded

Nachdem nun langsam aber sicher das sogenannte Zugangs- Erschwernis-Gesetz auf dem Müllhaufen der Geschichte landet, schleicht eine viel umfassendere Gefahr heran. Das Gespenst heisst: Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV)!


Dieser Vertrag, sollte er so zwischen den Ländern geschlossen werden, wie es die Arbeitsfassung vom 7. Dezemeber 2009 vorsieht ([URL entfernt]–Stand-2009-12-07.pdf)), wird es viel umfassendere Einschränkungen des Internets geben, als Frau von der Leyen in ihren kühnsten Träumen sich je erhofft hat. Der AK Vorrat hat (wie auch andere Organsisationen) dazu schon Stellung bezogen (http://ak-zensur.de/2010/01/jmstv-stellungnahme.html ). Ich will versuchen hier ganz knapp darzustellen, worum es geht:

1. Sowohl Access- Provider (ISP), Hosting- Anbieter als auch Inhalte-Anbieter werden gleich behandelt und sind für die Inhalte ihrer Kunden verantwortlich.

2. Zugangs- Anbieter müssen alle ausländischen Seiten blocken, die sich nicht an die deutschen Jugendschutzbestimmungen halten. Das bedeutet den Aufbau einer Zensur-Infrastruktur, auf die man selbst in China neidisch werden würde.

3. Jeder Inhalte- Anbieter (Foren-Betreiber, Blogger….) muß nachweisen, das er Inhalte zeitnah entfernt,„die geeignet sind, die Entwicklung von jüngeren Personen zu beeinträchtigen“. Das ist eine Verpflichtung zur Selbstzensur, die de facto eine Diskussionskultur im Internet in Deutschland nahezu unmöglich machen würde, ausser der Betreiber riskiert mehr noch als jetzt erhebliche Strafen.

4. Inhalte werden ähnlich der Kinofilme und Spiele eingestuft in ab 0 Jahre, ab 6 Jahre, ab 12 Jahre, ab 16 Jahre, ab 18 Jahre.

5. Jeder Anbieter muß sicherstellen, das Kindern und Jugendlichen nur Inhalte der entsprechenden Alterstufe zugänglich gemacht werden. Dazu kann er alternativ

a) ein Altersverifikationsverfahren, das von der KJM zugelassen wurde, verwenden.Das Internet bleibt heute geschlossen

b) die Inhalte nur zu bestimmten Uhrzeiten anbieten,

c) Alle Inhalte mit entsprechenden Altersfreigaben kennzeichnen.

6. Einschränkungen beim Zugang zu schwer jugendgefährdenden Inhalten bleiben davon unberührt!

Wie unschwer zu erkennen ist, würden diese Maßnahmen schon allein durch die erweiterten Haftungen zu unkalkulierbaren Risiken für alle Anbieter führen. Zudem würde es eine Abschottung des deutschen Internets gegenüber dem Rest der Welt bedeuten.

In der vorliegenden Fassung ist der JMStV also ein umfangreiches Kontroll- und Zensurinstrument, dessen in Kraft treten wir unbedingt verhindern müssen.

17.02.2010 10:09

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