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Whistleblower-Netzwerk fordert Aufschub der Verjährung von AmtsdeliktenWhistleblower, also Menschen die auf Missstände hinweisen, machen in Deutschland leider immer noch viel zu häufig die Erfahrung, dass z.B. auch „öffentliche“ Institutionen (Behörden, Ministerien) sie im Einsatz für öffentliche Interessen nicht unterstützen. Stattdessen werden derlei Hinweise geleugnet, vertuscht oder die Aufklärung auf die lange Bank geschoben. Wenn nach vielen Jahren die Fakten dann doch noch ans Tageslicht kommen, können die verantwortlichen Amtsträger oder untätige Strafverfolger nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden. Einer der Gründe: etwaige Straftaten, z.B. Strafvereitelung im Amt, Begünstigung im Amte, Rechtsbeugung, Verleitung von Untergebenen zu strafbaren Handlungen, sind verjährt.
Mit einer E-Petition an den Deutschen Bundestag hat der Vorsitzende des Netzwerks, Guido Strack, im November 2009 eine Initiative gestartet, um Änderungen herbei zu führen. Sein Vorschlag lautet: die Verjährung von Amtsdelikten, insbesondere von Strafvereitelung im Amt und Rechtsbeugung, soll nicht einsetzen, solange der Amtsträger noch sein oder ein vorgesetztes Amt innehat. Ähnlich wie bei sexuellen Straftaten gegen Minderjährige, bei denen bereits heute ein Verjährungsaufschub gilt, besteht nämlich auch hier die Gefahr, dass die Aufdeckung der Straftat durch ein Abhängigkeitsverhältnis und die besondere Machtstellung der Täter be- oder verhindert wird. Diese nutzen die ihnen durch ihr Amt verliehene hierarchische Macht und ihre damit oft einhergehende Stellung als Vorgesetze zur Vertuschung und Einschüchterung. Ohne die viel zu selten vorhandene Bereitschaft von Untergebenen, als Whistleblower bzw. Zeugen gegen ihre ‚Chefs’ auszusagen, wird sich aber andererseits deren strafbares Verhalten meist nicht gerichtsfest nachweisen lassen. Zugleich macht es ihre Weisungsgebundenheit selbst Staatsanwälten schwer, gegen Regierungsmitglieder und deren Amigos vorzugehen, so lange diese in Amt und Würden sind. Schließlich gibt es oft, z.B. bei Korruption und Strafvereitelung, auch keinen unmittelbar persönlich Geschädigten, sondern nur rechtswidrig Begünstigte, die ebenfalls schweigen. Trotz guter Argumente stand die Petition bisher unter keinem guten Stern. Der Petitionsausschuss lehnte die Behandlung als E-Petition ohne jede Begründung ab und schlägt nach Einholung einer Stellungnahme des Justizministeriums nunmehr deren Einstellung durch den Ausschussdienst vor, wodurch eine politische Diskussion im Petitionsausschuss selbst vermieden würde. Dies, obwohl sich Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger jüngst beim politischen Aschermittwoch selbst noch für eine effektive Strafverfolgung von etwaigen Straftaten im Umfeld der Affären um die Bayerische Landesbank stark gemacht hat, ebenso aktuell der katholischen Kirche große Aufklärungsdefizite vorwirft. Whistleblower-Netzwerk hat die Petition und die Reaktionen des Petitionsausschusses jetzt auf seiner Webseite http://www.whistleblower-netz.de . Unter jener Adresse hat das Dokumentionszentrum „ansTageslicht.de“ an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften in Hamburg, ein Kooperationspartner des Whistleblower-Netzwerks, neben den genannten noch weitere Fälle dokumentiert. 05.03.2010 07:48 Diese Meldung Kollegen, Freunden oder Bekannten mitteilen: Kurz-URL: http://www.presseanzeiger.de/s_326098 zur Pressemappe von: Whistleblower-Netzwerk e.V. Email Benachrichtigung aktivieren | RSS Feed abonnieren weitere Meldungen zum Thema: Whistleblowing: Strafrecht: Amtsträger: Verjährung:
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