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LSU begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Gleichstellung im Erbschafts- und SchenkungssteuerrechtDas Bundesverfassungsgericht hat in seiner Pressemitteilung vom 17. August 2010 festgestellt, dass die erbschaftssteuerrechtliche Schlechterstellung der eingetragenen Lebenspartner gegenüber den Ehegatten mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz aus Artikel 3 des Grundgesetzes unvereinbar ist.
Die Lesben und Schwulen in der Union (LSU) begrüßen diese Auffassung des Bundesverfassungsgerichts ausdrücklich. Gleichzeitig weist die LSU den Vorwurf der Schwusos (SPD) zurück, die Union verhindere mit homophoben Argumenten und einem vermeintlichen Abstandsgeboten eine weitere Gleichstellung“. Denn wie das Bundesverfassungsgericht ebenfalls festgestellt hat, werden eingetragene Lebenspartner durch den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2010 der unionsgeführten Bundesregierung vom 22. Juni 2010 im Erbschaftssteuerrecht vollständig gleich gestellt. Der Beschluss unterstreicht, dass Lebenspartnerschaften und Ehe in gleicher Weise schutzwürdig sind. Gleichzeitig wird festgestellt, dass die Privilegierung der Ehe im Erbschaftssteuerrecht gesetzlich gerade nicht vom Vorhandensein gemeinsamer Kinder abhängig ist“. Der Gesetzgeber hat mit der Anpassung des Jahressteuergesetzes Lebenspartnern gleichgestellt. Somit stellt das Bundesverfassungsgericht nicht die Entscheidung des Gesetzgebers infrage, sondern die Entscheidungen des Bundesfinanzhofs. Diese Sichtweise begrüßt die LSU. Die unionsgeführte Bundesregierung hat mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts eine Bestätigung ihres Kurses erhalten. Der Wink an die Bundesregierung betrifft lediglich die Rückwirkung bis zum Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes im Jahr 2001. Dieses Versäumnis im vorliegenden Gesetzesentwurf als homophob zu bezeichnen, ist reine Polemik“, so Reinhard Thole, Bundesvorsitzender der LSU. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts gegenüber anderen Gerichten wie dem Bundesfinanzhof deutet vielmehr darauf hin, dass der gesellschaftliche Diskurs über die Gleichstellung von Lebenspartnern weiterhin geführt werden muss. 18.08.2010 15:40 Diese Meldung Kollegen, Freunden oder Bekannten mitteilen: Kurz-URL: http://www.presseanzeiger.de/s_377814 weitere Meldungen zum Thema: Gleichstellung: LSU: Bundesverfassungsgericht: Lebenspartner:
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Pressemitteilung von:
Roland Hock
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