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Hartz IV nicht unter 670 €: Zündstoff für die Regelsatz-DiskussionVorveröffentlichung aus Brigitte Vallenthins Buch:
„realitätsgerechte“ Regelsätze entsprechend Bundesverfassungsgerichts-Vorgaben
„Ursula von der Leyen gesteht erneut, wie wenig sie von Grundgesetz und Bundesverfassungsgericht hält,“ stellt Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin gegenüber dem Informationsportal „gegen-hartz“ fest, „wenn sie das von den Verfassungsrichtern im Urteil vom 09. Februar eindeutig als „materielle Voraussetzungen“ bezeichnete „Grundrecht eines menschenwürdigen Existenzminimums“ schon jetzt auf Chipkarten-Almosen herunter rechnet. Obendrein missachtet die Arbeitsministerin damit dieses als „unverfügbar“ festgeschriebene Grundrecht auf eine „eigenständige Bedeutung“ der „Würde jedes Einzelnen“. Mit seinem Urteil vom 9. Februar hatte das Bundesverfassungsgericht der Bundesregierung aufgegeben, „zur Ermittlung des Anspruchsumfangs (...) alle existenznotwendigen Aufwendungen in einem transparenten und sachgerechten Verfahren realitätsgerecht sowie nachvollziehbar auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren zu bemessen“ und ab 1. Januar 2011 neu festzulegen. Als Zahlengrundlage erklärten die Richter die Daten der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) vom Statistischen Bundesamt für zulässig – und zwar die aktuellsten. Diese Zahlen werden aber voraussichtlich nicht vor Oktober verfügbar sein. Dass Ministerin von der Leyen – sofern sie die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ernst nimmt – nicht an einer Erhöhung der Hartz IV-Sätze vorbei kommt, belegt jedoch bereits jetzt der von Sozialgerichtstags-Mitglied Rüdiger Böker eine Woche nach der Urteilsverkündung errechnete Hartz IV-Bedarf von 631 €. Der wurde auf Basis der alten EVS-Zahlen sowie sämtlicher sonstigen Vorgaben der Verfassungsrichter ermittelt – u.a. der Einbeziehung der Inflationsrate. Brigitte Vallenthin kommt in ihrem Buch „Ich bin dann mal Hartz IV“ zu einem ähnlichen Ergebnis. Sie errechnete bereits 2007 in ihrer Musterklage „transparent“ und „realitätsgerecht“ – nach Markt-realer Kostenlage und nicht wie die Bundesregierung nach Kassenlage – einen menschenwürdigen Mindestbedarf von 674,23 €. Die Autorin reagierte damit auf ein jeder Lebenswirklichkeit widersprechendes Urteil des Bundessozialgerichts, das im Winter 2006 ins Blaue hinein behauptete: „Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen (…) nicht gegen die (…) gesetzlich festgeschriebene Höhe der Regelleistungen.“ Vallenthin recherchierte für sämtliche zehn so genannten Regelsatz-“Abteilungen“ - von z.B. Lebensmittel, Kleidung, Mobilität, Kommunikation bis zu Gastronomie und Körperpflege, was das Leben tatsächlich kostete. Ihr Ergebnis: fast das Doppelte des vom Gesetz Zugebilligten. Damit setzte sie zugleich das gerne bemühte Argument außer Kraft, man könne Defizite in einer Gruppe etwa mit Überhängen in einer anderen ausgleichen. Dieser reale Regelsatzbedarf sowie seine Gegenüberstellung mit den „Schätzungen in's Blaue“ des aktuellen Regelsatzes ist ausführlich beschrieben, sodass man „mit diesem Buch unterm Arm unmittelbar jedes Regierungs-Täuschungsmanöver sofort widerlegen kann. Gleichzeitig sind die Zahlen der beste Zündstoff für die spätestens ab Oktober beginnende heiße Phase der Regelsatz-Auseinandersetzung zwischen Betroffenen und der Arbeitsministerin,“ so Vallenthin. Und wer schon mal reinblättern will: erste Vorab-Texte und-Zahlen auf http://www.hartz4-plattform.de
„Alles, was vor Oktober von der Arbeitsministerin in den Blätterwald gerufen wird,“ resümiert Brigitte Vallenthin gegenüber „gegen-hartz“, „ist nichts anderes als Pfeifen im Walde, um Angst und Zähne-Klappern zu übertönen vor dem, was die Wiesbadener Statistiker präsentieren werden.“ 25.08.2010 17:34 Diese Meldung Kollegen, Freunden oder Bekannten mitteilen: Kurz-URL: http://www.presseanzeiger.de/s_380274 weitere Meldungen zum Thema: - EKLAT beim GERICHT wegen BILDUNGSPAKET - 29.11: Bildungspaket vor Gericht Regelsatz: Ursula Von Der Leyen:
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