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Recht & Gesetz
Europäischer Gerichtshof weist Beschwerde Russlands zurückMit der Abweisung der Beschwerde Russlands gegen das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Sachen Scientology Kirche Moskau vs. Russland ist die Entscheidung vom 05.04.2007 diese Gerichtes nunmehr rechtskräftig. Mit dieser Entscheidung hat das Gericht sein ursprüngliches Urteil erneut bestätigt.
Am 5.4.2007 hatte die. 1. Kammer des EGMR einstimmig das Land Russland wegen Verletzung der Menschenrechts-garantien der Religions- und Vereinigungsfreiheit (Art. 9 und 11 EMRK) zum Nachteil der Scientology Kirche Moskau zu Schadensersatzzahlungen an die Kirche in Höhe von 10.000 EURO und 15.000 EURO Kostenersatz verurteilt und die russischen Behörden angewiesen, die Eintragung der Scientology Kirche als Religionsgemeinschaft mit Rechtsfähigkeit unter Beachtung der Grundsätze des EGMR-Urteils erneut zu entscheiden. In seinen Urteilsgründen hatte der EGMR ausgeführt: ?Wenn die Vereinigung einer Religions-gemeinschaft zur Debatte steht, bedeutet eine Verweigerung ihrer Anerkennung auch einen Eingriff in die Rechte der Beschwerdeführer auf Religionsfreiheit gemäß Artikel 9 der Konvention. Das Recht der Glaubensanhänger auf Religionsfreiheit umfasst auch die Erwartung, dass es der Gemeinschaft gestattet ist, sich frei von willkürlicher staatlicher Intervention friedlich zu betätigen." Den russischen Justizbehörden bescheinigte der EGMR genau dies verletzt zu haben mit den Worten: ?dass die Moskauer Behörden bei der Verweigerung der Eintragung der Scientology Kirche Moskau nicht in gutem Glauben gehandelt haben und ihre Pflicht zu Neutralität und Unparteilichkeit gegenüber der Religionsgemeinschaft des Beschwerdeführers vernachlässigt haben. Angesichts des Vorgesagten erachtet das Gericht den Eingriff in das Recht des Beschwerdeführers auf Religions- und Vereinigungs-freiheit als nicht gerechtfertigt. Daher liegt eine Verletzung von Artikel 11, gelesen im Lichte von Artikel 9 der Konvention, vor." Die obige Entscheidung des Gerichtshofes korrigierte die Weigerung der Russischen Behörden, die Scientology Kirche nach russischem Recht als Religionsgemeinschaft einzutragen. Gemäß der Vorschriften der EMRK machten die russischen Behörden jedoch von ihrem Recht auf Beschwerde gegen das obige Urteil innerhalb der gesetzlichen Ausschlussfrist von 3 Monaten Gebrauch. Wie jetzt bekannt wurde, lehnte der EGMR die Beschwerde ab und erklärte sein Urteil mit Wirkung vom 24.09.2007 als verbindlich und endgültig. Das Urteil wurde damit rechtskräftig.
Die russischen Scientology Kirchen in St. Peterburg, Surgut und Nizhnekamsk haben wegen derselben Rechtsproblematik ebenfalls Beschwerden vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anhängig, die ähnliche diskriminierende willkürliche Interventionen bezüglich ihrer Eintragung betreffen. Die Scientology Religion wurde von L. Ron Hubbard gestiftet. Die erste Scientology Kirche wurde 1954 in den USA gegründet. Inzwischen gibt es weltweit über 7.500 Kirchen, Missionen und Gruppen und über 10 Millionen Mitglieder in 163 Nationen. In den GUS Staaten gibt es über 40 Scientology Kirchen und Missionen von St. Petersburg bis Vladivostok. In Deutschland sind es 19 Kirchen und Missionen.
08.10.2007 21:34 Diese Meldung Kollegen, Freunden oder Bekannten mitteilen: Kurz-URL: http://www.presseanzeiger.de/s_239970 zur Pressemappe von: Scientology Kirche Hamburg e.V. Email Benachrichtigung aktivieren | RSS Feed abonnieren weitere Meldungen zum Thema: Russland: Urteil:
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Pressemitteilung von:
Frank Busch
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