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Lehman: Anpruchsverlust bei falsch formulierte Klagen - Heilung ist möglich

Wie bereits berichtet, hatte das Insolvenzgericht für den Bundesgerichtsbezirk Südliches New York am 17. September 2008 auf Antrag der LEHMAN BROTHER HOLDING INC.


ein globales Rechtsverfolgungs-und Vollstreckungsverbot gegen LEHMAN BROTHERS verhängt. Ein Verstoß gegen dieses Verbot kann zum Verlust von Ansprüchen gegen die Insolvenzmasse und den Ausschluss von der Teilnahme an dem SIPC-Liquidationsverfahren führen. Darüberhinaus macht sich der Rechtsbrüchige nach 11 U.S.C. §362(h) gegenüber dem Massevermögen der LEHMAN BROTHERS HOLDING INC. schadensersatzpflichtig.

Ein außerhalb der USA geführtes Verfahren gegen die mit dem Vertrieb von LEHMAN-Zertifikaten beauftragten Vermittler kann einen solchen Verstoß begründen. Dies ergibt sich aus dem weiten Anwendungsbegriff des in 11 U.S.C. § 362 (a) normierten Vollstreckungsschutzprivilegs zugunsten des Insolvenzschuldners. Ein ausländisches Verfahren gegen eine dritte Partei kann dann mittelbar gegen das Vollstreckungsverbot verstoßen, wenn das Ergebnis eines solches Verfahrens einen quantifizierbaren Effekt auf die Komposition oder den Umfang von Masseverbindlichkeiten und dem zu ihrer Bedienung im Eröffnungszeitpunkt vorhandenen Massevermögen oder die Durchführung der Reorganisation hat, vgl. 11.

Es besteht aber die Möglichkeit, vorsorglich beim Insolvenzgericht eine Befreiung vom allgemeinen Vollstreckungsverbotes nach 11 U.S.C. § 362(d) zu erwirken und so die negativen Folgen eines Ausschlusses oder gar einer Schadensersatzpflicht gegenüber LEHMAN BROTHERS auszuschließen.

Dieser Grundsatz entspricht der ständigen Rechtsprechung des Insolvenzgerichts für den Bundesgerichtsbezirk Südliches New York, vgl. In re Johns-Manville Corp., 26 B.R. 405 (S.D.N.Y. 1983) und In re Calpine Corp., 354 B.R. 45 (S.D.N.Y. 2006).

Bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen ist es daher erforderlich, sich eines Experten im Insolvenzrecht des Staates NY zu bedienen, um nicht alle Rechtsverfolgungsansprüche gegen Lehman in den USA zu verlieren.

Rechtsanwalt und Attorney at Law Helge Naber berät zahlreiche deutsche Geschädigte, deren Anwälte sowie in diesen Angelegenheiten tätige Anlegerkanzleien in Sachen Lehman Bros. Herr Rechtsanwalt und Attorney at Law Helge Naber, Montana, unter http://www.naberpc.com erreichbar, ist in Deutschland und den USA jeweils als Rechtsanwalt zugelassen und überzeugte speziell durch die erfolgreiche Vertretung deutscher Anlegerinteressen in amerikanischen Graumarktverfahren. Gerne werden Auskünfte in Notfällen von den auch mit ihm kooperierenden Rechtsanwälten Robert, Kempas, Segelken, Bremen (Kapitalanlagerecht), unter 01724107745 oder 0421/321121 kollegialiter erteilt. Oder aber Sie füllen das Vertretungsformular unter http://www.anwalt-a.de aus ("Vertretungsformular" ober links). Wer Mitglied der Interessensgemeinschaft der Lehman-Brothers-Opfer werden möchte, kann dieses Formular ebenfalls mit dem Zusatz werwenden "Interessensgemeinschaft Lehman-Brothers-Opfer". Teilnehmer der Interessensgemeinschaft erhalten dann weitere Informationen über das Verfahren. Kolleginnen und Kollegen, Verbraucherzentralen u.a. können die Ansprüche über den Kollegen Naber zur Entschädigung in dem Entschädigungsverfahren vor der SIPC anmelden.


12.10.2008 22:04

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RAe Robert, Kempas, Segelken, Bremen

RAe Robert, Kempas, Segelken
Pelzerstraße 4
28195 Bremen
z.H.v. RA Wilhelm Segelken
Tel. 0421/321121
Fax: 0421/18944
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