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Recht & Gesetz
Lehman: Anpruchsverlust bei falsch formulierte Klagen - Heilung ist möglichWie bereits berichtet, hatte das Insolvenzgericht für den Bundesgerichtsbezirk Südliches New York am 17. September 2008 auf Antrag der LEHMAN BROTHER HOLDING INC. ein globales Rechtsverfolgungs-und Vollstreckungsverbot gegen LEHMAN BROTHERS verhängt. Ein Verstoß gegen dieses Verbot kann zum Verlust von Ansprüchen gegen die Insolvenzmasse und den Ausschluss von der Teilnahme an dem SIPC-Liquidationsverfahren führen. Darüberhinaus macht sich der Rechtsbrüchige nach 11 U.S.C. §362(h) gegenüber dem Massevermögen der LEHMAN BROTHERS HOLDING INC. schadensersatzpflichtig.
Ein außerhalb der USA geführtes Verfahren gegen die mit dem Vertrieb von LEHMAN-Zertifikaten beauftragten Vermittler kann einen solchen Verstoß begründen. Dies ergibt sich aus dem weiten Anwendungsbegriff des in 11 U.S.C. § 362 (a) normierten Vollstreckungsschutzprivilegs zugunsten des Insolvenzschuldners. Ein ausländisches Verfahren gegen eine dritte Partei kann dann mittelbar gegen das Vollstreckungsverbot verstoßen, wenn das Ergebnis eines solches Verfahrens einen quantifizierbaren Effekt auf die Komposition oder den Umfang von Masseverbindlichkeiten und dem zu ihrer Bedienung im Eröffnungszeitpunkt vorhandenen Massevermögen oder die Durchführung der Reorganisation hat, vgl. 11. Es besteht aber die Möglichkeit, vorsorglich beim Insolvenzgericht eine Befreiung vom allgemeinen Vollstreckungsverbotes nach 11 U.S.C. § 362(d) zu erwirken und so die negativen Folgen eines Ausschlusses oder gar einer Schadensersatzpflicht gegenüber LEHMAN BROTHERS auszuschließen. Dieser Grundsatz entspricht der ständigen Rechtsprechung des Insolvenzgerichts für den Bundesgerichtsbezirk Südliches New York, vgl. In re Johns-Manville Corp., 26 B.R. 405 (S.D.N.Y. 1983) und In re Calpine Corp., 354 B.R. 45 (S.D.N.Y. 2006). Bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen ist es daher erforderlich, sich eines Experten im Insolvenzrecht des Staates NY zu bedienen, um nicht alle Rechtsverfolgungsansprüche gegen Lehman in den USA zu verlieren. Rechtsanwalt und Attorney at Law Helge Naber berät zahlreiche deutsche Geschädigte, deren Anwälte sowie in diesen Angelegenheiten tätige Anlegerkanzleien in Sachen Lehman Bros. Herr Rechtsanwalt und Attorney at Law Helge Naber, Montana, unter http://www.naberpc.com 12.10.2008 22:04 Diese Meldung Kollegen, Freunden oder Bekannten mitteilen: Kurz-URL: http://www.presseanzeiger.de/s_262160 zur Pressemappe von: RAe Robert, Kempas, Segelken, Bremen Email Benachrichtigung aktivieren | RSS Feed abonnieren weitere Meldungen zum Thema: - Interessensgemeinschaft Lehman-Brothers führt am 01. November 08, 1... - Interessensgemeinschaft Lehman Brothers Derivativen Wertpapiere
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RAe Robert, Kempas, Segelken
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