|
||||||||
|
> Startseite >
Recht & Gesetz
Bundesgerichtshof mit Verständnis für Humor – Grenzen humorvoller Werbung (Urteil vom 1. Oktober 2009 – I ZR 134/07 – Gib mal Zeitung!)Der u. a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit seiner am 1. Oktober 2009 ergangenen Entscheidung zu erkennen gegeben, dass ein vergleichender und zugleich höchst ironischer Werbespot nicht immer auch zugleich wettbewerbswidrig sein muss.
Gegenstand der wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzung war ein Kino-Werbespot für die taz “die tageszeitung” aus dem Jahr 2005. in diesem Werbespot war ein als “Trinkhalle” bezeichneten Zeitungskiosk und ein mit dem Logo der Bild-Zeitung versehener, leerer Zeitungsständer zu sehen. Ein Kunde, der nur mit einem Unterhemd und einer Jogginghose bekleidet ist, fordert den Inhaber des Kiosks auf: “Kalle, gib mal Zeitung”, worauf dieser entgegnet: “Is aus”. Auf Nachfrage des Kunden: “Wie aus?”, schiebt der Kioskinhaber wortlos eine taz über den Tresen. Der Kunde reagiert hierauf mit den Worten: “Wat is dat denn? Mach mich nicht fertig, Du” und wirft die taz nach einem Blick in die Zeitung verärgert zurück auf den Ladentisch. Der Kioskinhaber holt nun eine unter dem Tresen versteckte Bild-Zeitung hervor, die er dem Kunden gibt. Daraufhin brechen beide in Gelächter aus. Im zweiten Teil des Werbespots ist vor der “Trinkhalle” ein nunmehr mit BILD-Zeitungen gefüllter Zeitungständer zu sehen. Der Kunde verlangt aber: “Kalle, gib mal taz”. Der Kioskinhaber ist so verblüfft, dass er dieser Aufforderung nicht nachkommt. Jetzt bricht der Kunde in Gelächter aus, in das der Kioskinhaber einstimmt. Am Ende beider Teile des Werbespots ist der Text eingeblendet: “taz ist nicht für jeden. Das ist OK so.” Die Bild-Zeitung sah in dieser Werbung eine unzulässige Herabwürdigung ihrer Leser. Die Gegenseite berief sich auf die Meinungsfreiheit. Landgericht und Berufungsgericht haben dem Klagebegehren des Springer-Verlages weitgehend stattgegeben. Das Hanseatische Oberlandesgericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Werbung zwar witzig sei und einen nicht unerheblichen Wahrheitsgehalt aufweise, sie überschreite aber die Grenze des Zulässigen. Das Boulevardblatt werde unangemessen abqualifiziert und der Kunde als Mensch charakterisiert, der nicht in der Lage sei, die anspruchsvolle taz zu verstehen. Hierauf legt die taz Revision beim Bundesgerichtshof ein. Der Bundesgerichtshof hat hierauf die Entscheidungen der Vorinstanzen aufgehoben und die Klage abgewiesen. In der Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof sprach der Klägervertreter von einem “menschenverachtenden Kern” der Werbung und einer “sozialen Stigmatisierung”. Die Anwältin der taz entgegnete diesem Vortrag damit, dass die „Kunden der Bild-Zeitung“ nicht unsympathisch seien. Der gesamte Spot sei zwar „etwas frech, aber funny“, aber durch die Grundrechte sowie durch die Meinungs- als auch Kunstfreiheit gedeckt. 16.10.2009 16:49 Diese Meldung Kollegen, Freunden oder Bekannten mitteilen: Kurz-URL: http://www.presseanzeiger.de/s_303659 zur Pressemappe von: Bösel, Kohwagner & Kollegen Email Benachrichtigung aktivieren | RSS Feed abonnieren weitere Meldungen zum Thema: Bild-zeitung: Bundesgerichtshof:
PresseAnzeiger ist nicht für den Inhalt der oben dargestellten Pressemitteilung verantwortlich.
Mehr Informationen
|
Pressemitteilung von:
Bösel, Kohwagner & Kollegen
Unsere Rechtsanwaltskanzlei ist seit Jahren auf den gewerblichen Rechtsschutz und das IT-Recht spezialisiert.... mehr »
zur Pressemappe von
Bösel, Kohwagner & Kollegen
weitere Meldungen von
GASAG: Ansprüche gegen die GASAG verjähren zum Jahresende GASAG: Gerichtliche Niederlagen führen nicht zum Umdenken – Verjährung droht mehr »
Aktuell meist gelesen
in Recht & Gesetz 1. Indien-Fonds unter Druck – Anlegern drohen Verluste 3. Schiffsfonds Dr. Peters DS-Fonds 126: Ausschüttungen für Neukapital ausgesetzt 4. Südfinanz Holding AG vor dem Aus? Anleger bangen um Einlagen 6. MPC Capital Lebensversicherungsfonds Britisch Leben Plus II: Anleger auf dem Rückzug 7. Santander Kapitalprotekt: Weiterer offener Immobiliendachfonds von der Anteilsrücknahme ausgesetzt [+Bild] 8. Die Rechtsanwälte Closhen Kämpf Bernard & Partner freuen sich über weitere Fachanwaltschaft 10. Betriebsprüfer ahnden Verletzung der Anzeigepflichten konsequent
|
|||||||
|
© 2005 - 2011 PresseAnzeiger.de Impressum & Nutzungsbedingungen mobile Version für Handy & PDA |
0.141661 |