Deutschlands großes Presseportal - Homepage
» Pressemitteilung
veröffentlichen
    » Login
» PR-Paket buchen
»Top-Platzierung buchen
»Suche / Lokale Suche
Themen-Kategorien:

Recherche:

Service:


PresseAnzeiger.de Meldungen sind bei Google News Deutschland gelistet.

 

 

  Pressemitteilungen | Termine | Interviews | Mediengalerie | Pressemappen |
> Startseite > Recht & Gesetz

Haftungsrisiko des Auftraggebers bei Gründung einer Limited

Berlin, den 15.12.2009 Zahlreiche Unternehmen bewerben die vermeintlich weitreichenden Vorteile einer Limited gegenüber einer GmbH oder GbR, wobei sie besonders auf die einfache Gründung, die Haftungsbeschränkung und das niedrige Stammkapital von 1 Pfund hinweisen.


Doch was so sicher klingt, kann für den Auftraggeber teuer enden.

Die Leistungen dieser Unternehmen bestehen regelmäßig in der Gründung der Limited, sowie dem Angebot eines Servicepakets mit Secretaryservice und Registered Office in England, wobei letzteres eine notwendige Voraussetzung zur Gründung einer Limited darstellt.Aus diesem Grund beantragt der Auftraggeber neben der Gründung der Limited üblicherweise auch das notwendige Servicepaket, ohne sich jedoch darüber im Klaren zu sein, welche rechtlichen Konsequenzen dies für ihn hat bzw. haben kann.

Das englische Gesellschaftsrecht kennt keine der deutschen Vor-GmbH entsprechende Vorgesellschaft. Verträge, die vor der Existenz der Limited abgeschlossen werden, machen die erst später entstehende Gesellschaft nicht zum Vertragspartner. Eine vertragliche Verpflichtung geht auch nicht automatisch auf die Limited über, sobald diese existiert, sondern bleibt eine persönliche Verpflichtung des Vertragsschließenden. Für einen Übergang bedarf es einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung zwischen der Gesellschaft und dem Vertragspartner.

Aus diesem Grund haben nahezu alle Unternehmen, die die Gründung von Limited-Gesellschaften anbieten, ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der Form gestaltet, dass mit dem Auftraggeber, neben der einmaligen Gründung der Limited, ein weiterer Geschäftsbesorgungsvertrag über die Erbringung des Servicepakets geschlossen wird, der auch nach Gründung der Limited fortbesteht und einer gesonderten Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.

Der Auftraggeber wird weder im Rahmen des Bestellvorgangs noch innerhalb der Allgemeinen Geschäftsbedingungen darauf hingewiesen, dass er auch nach Gründung der Limited so lange persönlicher Vertragspartner und damit Schuldner der jährlichen Kosten für das Servicepaket bleibt, bis er das Servicepaket fristgerecht kündigt, bzw. dass es einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung bedarf, damit diese Kosten zukünftig ausschließlich gegenüber der Limited geltend gemacht werden dürfen. Vielmehr verschleiern die Unternehmen den Umstand der persönlichen Haftung des Auftraggebers dadurch, dass sie die Rechnungen für das Servicepaket regelmäßig an die Limited adressieren, damit diese die Kosten steuerlich absetzen kann.

Wollen Sie die Gründung einer Limited in Auftrag geben oder haben Sie in der Vergangenheit bereits eine solche in Auftrag gegeben und wollen die persönliche Haftung für die Folgekosten (Servicepaket) so schnell wie möglich auf die Limited übertragen?

Gerne stehen wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung im Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht beratend zur Seite und schützen Sie so vor unliebsamen Haftungsfällen.

15.12.2009 15:44

BerlinUmkreissuche:

Ort(e):

Umkreis: KM

Bereich:

Zeitraum:

Berlin

Λ nach oben

Stichwort-Suche:

Pressemitteilung von:


Bösel, Kohwagner & Kollegen

Bösel, Kohwagner & Kollegen
Rechtsanwalt Marcus Kreuzinger
Sozietät von Rechtsanwälten
Berlin Dresden München
Huttenstraße 22
10553 Berlin

Office: +49 (30) - 34 90 27 63
Fax: +49 (30) - 34 90 27 65
mailto: marcus.kreuzinger@boesel-kollegen.de

www.boesel-kollegen.de
lawbyblog.blogspot.com/

Unsere Rechtsanwaltskanzlei ist seit Jahren auf den gewerblichen Rechtsschutz und das IT-Recht spezialisiert....

mehr »

Aktuell meist gelesen
in Recht & Gesetz

1. Indien-Fonds unter Druck – Anlegern drohen Verluste

2. Regierungsvizepräsident a. D. Ralf Neumann (Bezirksregierung Neustadt/SGD Süd) verstärkt als Rechtsanwalt und Berater FROMM***FMP, Mainz

3. Schiffsfonds Dr. Peters DS-Fonds 126: Ausschüttungen für Neukapital ausgesetzt

4. Südfinanz Holding AG vor dem Aus? Anleger bangen um Einlagen

5. Weiteres Gericht bezeichnet Abrechnung bei vorzeitigem Ausstieg aus Internet-System-Vertrag als „schlüssig“

6. MPC Capital Lebensversicherungsfonds Britisch Leben Plus II: Anleger auf dem Rückzug

7. Santander Kapitalprotekt: Weiterer offener Immobiliendachfonds von der Anteilsrücknahme ausgesetzt [+Bild]

8. Die Rechtsanwälte Closhen Kämpf Bernard & Partner freuen sich über weitere Fachanwaltschaft

9. intersoft consulting services erweitert Ihre Beraterkompetenzen um zertifizierte IT-Compliance-Manager

10. Betriebsprüfer ahnden Verletzung der Anzeigepflichten konsequent