Deutschlands großes Presseportal - Homepage
» Pressemitteilung
veröffentlichen
    » Login
» PR-Paket buchen
»Top-Platzierung buchen
»Suche / Lokale Suche
Themen-Kategorien:

Recherche:

Service:


PresseAnzeiger.de Meldungen sind bei Google News Deutschland gelistet.

 

 

  Pressemitteilungen | Termine | Interviews | Mediengalerie | Pressemappen |
> Startseite > Recht & Gesetz

juravendis Rechtsanwälte ++ Kosmetikrecht: Safety First - Die Lohnherstellung von kosmetischen Produkten

Oft bestehen zwischen Lohnherstellern und ihren Auftraggebern nur mündliche Absprachen.


Der Umfang eines Lohnherstellungsvertrages lässt sich ohne schriftliche Vereinbarungen allerdings schwierig feststellen, was häufig zu Haftungsproblemen und rechtlichen Auseinandersetzungen führt.

In der Praxis hängen die meisten Streitereien zwischen den Vertragsparteien mit der Qualität der gelieferten Ware zusammen. In diesem Zusammenhang sollte vorab festgelegt werden, welche Herstellungsschritte dem Lohnhersteller obliegen, ob Stabilitäts- und sonstige Tests durchzuführen sind und wer die Verantwortung für fehlerhafte Rezepturen und Rohstoffe trägt. Zudem sollte das Procedere bei Auftreten eines Mangels zwischen den Parteien geregelt werden. Gerade hierdurch kann Streitigkeiten um Mängel vorgebeugt werden.

Weiterhin sollte klar geregelt sein, wen die Pflichten nach der Kosmetikverordnung und nach dem Kosmetikrecht (Kennzeichnung, Dokumentation, Anzeige und Mitteilung) treffen. Haftungsfallen bis hin zu strafrechtlichen Sanktionen drohen zudem, wenn die Produkte nicht als Kosmetika verkehrsfähig sind, beispielsweise weil Gerichte und Behörden sie als zulassungspflichtige Arzneimittel einstufen. Hier wird es darauf ankommen, auf wen die fehlende Verkehrsfähigkeit zurückzuführen ist. Dieses sollte zumindest klar geregelt werden, wenn Rohstoffe aus dem Arzneimittelbereich Verwendung finden.

Im Ergebnis raten wir den Vertragsbeteiligten grundsätzlich dazu, schriftliche Vereinbarungen zu treffen. Es hängt sicher von der Art der Geschäftsbeziehung ab, ob schriftliche Vereinbarungen notwendig sind oder nicht. Bei einem geringen Auftragsvolumen wird dies nicht unbedingt erforderlich sein. Mit der Größe der Aufträge steigt jedoch das Risiko, dass es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parteien kommen kann, selbst wenn die Geschäftsbeziehung jahrelang reibungslos verlief. Auch kommt es darauf an, inwiefern der Auftraggeber überhaupt bereit ist, Abreden schriftlich zu fixieren. Regelungen, die zu Lasten des Auftraggebers gehen, werden schwer durchzusetzen sein, sofern der Lohnhersteller sich nicht aufgrund seines guten Rufs, der Qualität etc. in einer Druckposition befindet, die es ihm ermöglicht, seine Klauseln gegenüber seinen Kunden durchzusetzen (dies ist erfahrungsgemäß die Ausnahme). Allerdings gibt es Regelungen, die beiden Parteien gleichermaßen zugute kommen und keinen benachteiligen. Hierzu gehört insbesondere die Verantwortungsabgrenzung im Hinblick auf die Pflichten nach der Kosmetikverordnung sowie das Verfahren bei Auftreten von Mängeln und bei Rückrufaktionen. An dieser Stelle entstehen in der Praxis immer wieder Meinungsverschiedenheiten und Haftungsrisiken. Daher sollten für diese Bereiche klare Absprachen getroffen werden.


Weitere Informationen erhalten Sie kostenfrei und unverbindlich unter http://www.juravendis.de

03.02.2010 16:37

Λ nach oben

Stichwort-Suche:

Pressemitteilung von:

Logo: juravendis Rechtsanwälte


juravendis Rechtsanwälte

juravendis Rechtsanwälte
z.Hd. Herrn Tobias Boltze
Franz-Joseph-Straße 48
D-80801 München

T :: 089-2429075-0
F :: 089-2429075-20
E :: boltze@juravendis.de

JURAVENDIS RECHTSANWÄLTE ist eine Rechtsanwaltssozietät, die sich auf das Gesundheitsrecht und die gesundheitsnahen Bereiche des Medien- und Wirtschaftsrechts spezialisiert. Die Kanzlei berät Unternehmen der Gesundheitsbranche...

mehr »

Agentur Kontakt:


B&B Consulting GbR
www.fachmann24.com

B&B Consulting GbR
Tobias Boltze (Geschäftsführung)
Karwendelplatz 3
85598 Baldham
Tel: 08106-37789-12
Fax: 08106-37789-29
Mail: tobias.boltze@consulting-bb.de
http://www.consulting-bb.de

www.Fachmann24.com ist ein neues Projekt der inhabergeführte Agentur B&B Consulting GbR mit den Schwerpunkten Consulting, Marketing, Design, Pressearbeit und Internet. Obwohl im Portfolio eine Vielzahl von Portalen mit mehreren...

Aktuell meist gelesen
in Recht & Gesetz

1. Indien-Fonds unter Druck – Anlegern drohen Verluste

2. Regierungsvizepräsident a. D. Ralf Neumann (Bezirksregierung Neustadt/SGD Süd) verstärkt als Rechtsanwalt und Berater FROMM***FMP, Mainz

3. Schiffsfonds Dr. Peters DS-Fonds 126: Ausschüttungen für Neukapital ausgesetzt

4. Südfinanz Holding AG vor dem Aus? Anleger bangen um Einlagen

5. Weiteres Gericht bezeichnet Abrechnung bei vorzeitigem Ausstieg aus Internet-System-Vertrag als „schlüssig“

6. MPC Capital Lebensversicherungsfonds Britisch Leben Plus II: Anleger auf dem Rückzug

7. Die Rechtsanwälte Closhen Kämpf Bernard & Partner freuen sich über weitere Fachanwaltschaft

8. Santander Kapitalprotekt: Weiterer offener Immobiliendachfonds von der Anteilsrücknahme ausgesetzt [+Bild]

9. intersoft consulting services erweitert Ihre Beraterkompetenzen um zertifizierte IT-Compliance-Manager

10. Betriebsprüfer ahnden Verletzung der Anzeigepflichten konsequent