|
|
|
|
|
||||
|
> Startseite >
Recht & Gesetz
Experten warnen vor Verunsicherung beim Arbeitnehmerdatenschutz(Bonn, den 18. 06. 2010) So brisant und sensibel das Thema Datenschutz im Arbeitsverhältnis ist, so wenig kann die Wirtschaft mit einfach handhabbaren Vorgaben der Politik rechnen. Praktikable und zugleich rechtssichere Lösungen müssen die Unternehmen selbst finden. Das ist das Ergebnis einer Veranstaltung zum Arbeitnehmerdatenschutz, die gestern im Wissenschaftszentrum in Bad Godesberg stattfand. „Bei allem Respekt vor dem Gesetzgeber: Das Datenschutzrecht läuft Gefahr, noch unüberschaubarer zu werden. Es sollte sich auf den Rahmen beschränken und mehr Raum für betriebliche Vereinbarungen lassen“, forderte Prof. Jochen Dieckmann, ehemaliger Justiz- und Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen und Rechtsanwalt der Bonner Kanzlei Eimer Heuschmid Mehle, die zur Tagung eingeladen hatte.
Betriebsinhaber beziehungsweise die Geschäftsleitung trifft grundsätzlich die Pflicht, die erforderlichen Aufsichtsmaßnahmen zu treffen, um Zuwiderhandlungen gegen Gesetze und bestehende Pflichten zu verhindern, erinnerte Alfred Lohbeck, Leiter Konditionen und Arbeitsrecht bei der Deutschen Telekom. Sein Fazit: Grundrechtsschutz der Mitarbeiter ist Aufgabe der betrieblichen Regelungsgeber. Darin traf er sich mit Prof. Dr. Gregor Thüsing, LL.M., Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit der Universität Bonn. Thüsing zeigte sich besorgt, dass es bei der anstehenden Reform des Arbeitnehmerdatenschutzes zu einem Zurückdrängen der Betriebsvereinbarung als Regelungsinstrument kommen wird. Dadurch nehme die Rechtsunsicherheit weiter zu. Im übrigen zeigte er zahlreiche handwerkliche Fehler im Gesetzesentwurf auf. Dass gerade Betriebsvereinbarungen eine rechtlich tragfähige Grundlage für einen praktikablen wie grundrechtskonformen Umgang mit Arbeitnehmerdaten sein könnten, machte Manfred Becker deutlich, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei Eimer Heuschmid Mehle. In einer ausgewogen, abwägenden Betriebsvereinbarung könnten Datenerhebung und -verwaltung wirksam geregelt werden. Sie stünde als Erlaubnisnorm im Einklang mit dem derzeitigen Bundesdatenschutzgesetz und sei gerichtsfest, soweit sie die Persönlichkeitsrechte unter Einhaltung des Verhältnismäßigkeitsprinzips beachte. Auch Becker kritisierte den neuen Gesetzesentwurf, weil er genau diesen Gestaltungsmöglichkeiten den Boden entzieht. Gabriela Krader, LL. M, Konzerndatenschutzbeauftragte Deutsche Post DHL, legte anschaulich dar, dass international agierende Konzerne längst über nationale Rechtsräume hinausgewachsen sind. Selbst EU-Regeln greifen für ein global auftretendes Unternehmen zu kurz. Sie kritisierte, dass in der Praxis zwar die Möglichkeiten weiter zunehmen, personenbezogene Daten im Konzern zu übermitteln, sich jedoch auf keiner Ebene Gesetzgebungslösungen abzeichnen, welche das Rechtsrisiko für den Transfer personenbezogener Daten im Konzern weitreichend mindern. Krader sprach sich für ein sogenanntes Konzernprivileg aus, das Konzernen den Beschäftigtendatenschutz in Eigenregie erlauben würde.
18.06.2010 10:19 Diese Meldung Kollegen, Freunden oder Bekannten mitteilen: Kurz-URL: http://www.presseanzeiger.de/s_357488 zur Pressemappe von: Eimer Heuschmid Mehle und Kollegen GbR, Rechtsanwälte Email Benachrichtigung aktivieren | RSS Feed abonnieren weitere Meldungen zum Thema: Arbeitnehmer: Datenschutz: Datenschutzbeauftragter: Betriebsvereinbarung:
PresseAnzeiger ist nicht für den Inhalt der oben dargestellten Pressemitteilung verantwortlich.
Mehr Informationen
|
Pressemitteilung von:
Eimer Heuschmid Mehle und Kollegen GbR
Eimer Heuschmid Mehle ist eine überregionale Anwaltssozietät mit Sitz in Bonn. Die Kanzlei ist interdisziplinär ausgerichtet. Ein Team versierter Fachanwälte deckt alle relevanten Rechtsgebiete ab. Die individuelle Kompetenz... mehr »
zur Pressemappe von
Eimer Heuschmid Mehle und Kollegen GbR, Rechtsanwälte
weitere Meldungen von
Fallen bei der Trennung vom GmbH-Geschäftsführer vermeiden Der Patientenwille bestimmt das ärztliche Handeln Richter bremsen Vermieter bei Zuschlägen zu Betriebskosten-Vorauszahlungen Aufhebungsvertrag: planbare Alternative zur unberechenbaren Kündigung Drohende Kindesentführung frühzeitig verhindern mehr »
Agentur Kontakt:
Rieder Media
...
Aktuell meist gelesen
in Recht & Gesetz 1. Indien-Fonds unter Druck – Anlegern drohen Verluste 3. Schiffsfonds Dr. Peters DS-Fonds 126: Ausschüttungen für Neukapital ausgesetzt 4. Südfinanz Holding AG vor dem Aus? Anleger bangen um Einlagen 6. MPC Capital Lebensversicherungsfonds Britisch Leben Plus II: Anleger auf dem Rückzug 7. Die Rechtsanwälte Closhen Kämpf Bernard & Partner freuen sich über weitere Fachanwaltschaft 8. Santander Kapitalprotekt: Weiterer offener Immobiliendachfonds von der Anteilsrücknahme ausgesetzt [+Bild] 10. Betriebsprüfer ahnden Verletzung der Anzeigepflichten konsequent
|
|||
|
© 2005 - 2011 PresseAnzeiger.de Impressum & Nutzungsbedingungen mobile Version für Handy & PDA |
0.315565 |