|
|
|
|
||||
|
> Startseite >
Recht & Gesetz
Steuerhinterziehung machte Zuwendung rechtsgrundlosSiegburg, 02.07.2010
Mit seiner Entscheidung vom 30.04.2010 (Aktenzeichen: I-22 U 126/06) hat das Oberlandesgericht die Beklagten zur Rückzahlung von jeweils 127.822,97 € an den Kläger verurteilt. Dieses Geld hatten die Beklagten nach dem Tod des Vaters des Klägers von dessen liechtensteiner Stiftung erhalten. Das Urteil ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht rechtskräftig.
Die Statuten der Stiftung sahen vor, dass der Erblasser über das Vermögen der Stiftung verfügen konnte wie über eigenes Vermögen. Wie er in einer steuerstrafrechtlichen Vernehmung zu Protokoll gab, wurde das Geld im Wesentlichen bar über die Grenze gebracht und dort auf ein Konto der Stiftung eingezahlt. Er habe damit beabsichtigt, die Versorgung ihm nahestehender Personen nach seinem Tod sicherzustellen und zu verhindern, dass sein Sohn, der Kläger, uneingeschränkt über das Vermögen verfügen könne, so der Erblasser weiter. Um diesen Zweck zu erreichen, habe es der Gründung einer Stiftung in Liechtenstein nicht bedurft, befanden die Richter. Hierzu biete das deutsche Erbrecht ausreichend Gestaltungsmöglichkeiten. Im Vordergrund habe für den Erblasser vielmehr gestanden, seine Vermögensverhältnisse gegenüber dem Fiskus zu verschleiern und Steuern zu hinterziehen. Der Stiftung sei daher die Anerkennung nach deutschen Recht zu versagen, so dass die Zahlungen an die Beklagten nicht aus dem Stiftungsvermögen, sondern aus dem Nachlass und ohne Rechtsgrund erfolgt seien. Auch eine Schenkung komme nicht in Betracht, da diese erst nach dem Tod des Erblassers vollzogen wurde. Für weitere Themen zu interessanten rechtlichen Themen stehen wir unter http://www.sbr-rechtsanwaelte.de 02.07.2010 11:34 Diese Meldung Kollegen, Freunden oder Bekannten mitteilen: Kurz-URL: http://www.presseanzeiger.de/s_362558 zur Pressemappe von: Rechtsanwälte Spoth Beyer Reidlingshöfer Email Benachrichtigung aktivieren | RSS Feed abonnieren weitere Meldungen zum Thema: Erbrecht: Stiftung:
PresseAnzeiger ist nicht für den Inhalt der oben dargestellten Pressemitteilung verantwortlich.
Mehr Informationen
|
Pressemitteilung von:
Mahlgasse 15
Die Rechtsanwälte Spoth Beyer Reidlingshöfer bieten fundierte rechtliche Beratung in Zivil- und wirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten.... mehr »
zur Pressemappe von
Rechtsanwälte Spoth Beyer Reidlingshöfer
weitere Meldungen von
Neue Rechtsprechung zum Teilzeit- und Befristungsgesetz Keine Anfechtung der Erbschaftsausschlagung “aus allen Gründen” Pauschalierung entgangenen Gewinns in AGB Gemeinsames Sorgerecht für uneheliches Kind gegen den Willen der Mutter Unwirksame Befristungsabrede bei mittelbarer Vertretung mehr »
Aktuell meist gelesen
in Recht & Gesetz 1. Indien-Fonds unter Druck – Anlegern drohen Verluste 3. Schiffsfonds Dr. Peters DS-Fonds 126: Ausschüttungen für Neukapital ausgesetzt 4. Südfinanz Holding AG vor dem Aus? Anleger bangen um Einlagen 6. MPC Capital Lebensversicherungsfonds Britisch Leben Plus II: Anleger auf dem Rückzug 7. Santander Kapitalprotekt: Weiterer offener Immobiliendachfonds von der Anteilsrücknahme ausgesetzt [+Bild] 8. Die Rechtsanwälte Closhen Kämpf Bernard & Partner freuen sich über weitere Fachanwaltschaft 10. Betriebsprüfer ahnden Verletzung der Anzeigepflichten konsequent
|
|||
|
© 2005 - 2011 PresseAnzeiger.de Impressum & Nutzungsbedingungen mobile Version für Handy & PDA |
0.081498 |