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EU-Parlament billigt umstrittenen Bankdatenaustausch

Hamburg, den 12.07.2010 Der zuständige Ausschuss für Justiz und Inneres des Europaparlaments billigte kürzlich das neue Swift-Abkommen.


Dieses regelt, unter welchen Umständen US-Terrorfahnder auf Bankdaten des belgischen Finanzdienstleisters Swift zugreifen dürfen. Bankkunden kennen den Dienstleister von dem SWIFT/BIC-Code, der die internationale Bankleitzahl kennzeichnet. Über Swift wickeln ca. 9.000 Banken, Versicherer und Unternehmen weltweit ihren grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr ab.

Bereits seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 nutzten US-Fahnder über einen Swift-Server in den USA Bankdaten im Rahmen des eigens entwickelten „Terrorist Finance Tracking Program“ (TFTP). Weil die Daten europäischer Kunden nun auf neuen Servern auf EU-Territorium gespeichert werden, können die Fahnder nicht mehr wie zuvor darauf zugreifen. Daher musste das neue Abkommen geschlossen werden, das trotz längerer Verhandlungen zwischen den USA und der EU zahlreiche Vollzugs- und Rechtsfragen offen lässt.

Nach Angaben des EU-Parlaments sind dem Abkommen neue Schutzklauseln für europäische Bürger hinzugefügt worden. So soll insbesondere einer Massenübertragung von Daten in die USA mittels eines Europäischen Datenverarbeitungssystems vorgebeugt werden. Eine gezielte Datensuche sowie jede andere Art von algorithmischer oder automatisierter Profilerstellung soll verboten sein. Vielmehr muss jede Suchanfrage von Swift-Daten auf vorhandenen Informationen basieren, die einen hinreichenden Terrorverdacht des gesuchten Objekts begründen.

Es bleibt fraglich, ob datenschutzrechtliche Belange hinreichend gewahrt werden. Ein Zugriff der US-Fahnder auf persönliche Daten betrifft theoretisch jeden EU-Bürger, der eine Überweisung über Swift abwickelt. Die Verwendung von Bankdaten wird nicht vorab durch einen Richter überprüft, sondern soll von einer Gruppe von Inspektoren einschließlich eines EU-Vertreters überwacht werden. Darüber hinaus soll Europol dazu befähigt werden, Datentransfer in die USA zu blockieren.


Ob die Betroffenen, die in der Regel nichts über einen Datenzugriff erfahren, effektiven Rechtsschutz durch ein Beschwerde- und Klagerecht wahrnehmen können, ist ungewiss.
Weitere Kritikpunkte betreffen die teils vagen Definitionen des Abkommens, die Finanzierung sowie die Dauer von Datenspeicherungen durch US-Behörden.

Das neue Swift-Abkommen soll bereits ab dem 01.August 2010 in Kraft treten und nach Willen der EU-Parlamentarier zunächst für einen Übergangszeitraum von fünf Jahren gelten. Es soll angestrebt werden, ein europäisches Suchsystem nach dem Vorbild des amerikanischen TFTP aufzubauen. Hierzu soll die EU-Kommission binnen zwölf Monaten einen Vorschlag vorlegen.

12.07.2010 15:10

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Rechtsanwältin Dr. Ina Becker

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