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Recht & Gesetz
Zur rechtmäßigen Nutzung geschützter Werke anderer im InternetGrundsätzlich steht das Recht, ein Werk zu nutzen und es darzustellen, nur dem Urheber, bzw. von diesem ermächtigten Personen zu. Nichts anderes gilt auch im Internet!
Ein Verstoß könnte jedoch regelmäßig bei Bildersuchmaschinen zu sehen sein, wie sie z.B. Google betreibt. Hier werden fremde Webseiten nach Grafiken durchsucht, die in Zusammenhang mit dem eingegebenen Suchbegriff stehen und dann in Form von Thumbnails (stark vereinfacht: verkleinerte Darstellung) auf der Google-Ergebnisseite angezeigt werden. Versehen mit einem Link wird dem Suchenden so die Möglichkeit geschaffen, auf die Homepage desjenigen zu gelangen, der das Werk ins Internet gestellt hat. In der Darstellung als Thumbnail könnte eine Verletzung des Urheberrechts gesehen werden. Dem folgt der BGH auch in seinem Urteil vom 29.04.2010 (Az.: I ZR 69/08).
Wenn er gleichwohl eine rechtswidrige Urheberrechtsverletzung in diesem Verhalten nicht sieht, dann nur deswegen, weil meist von einer Einwilligung desjenigen ausgegangen werden dürfe, der die Werke im Internet darstellt.
Fazit:
Aus diesem Grund ist eine sehr vorsichtige Vorgehensweise auf Seiten der Bildersuchmaschinenbetreiber zu empfehlen, auf Urheberseite ein Ausschöpfen aller technischen Möglichkeiten, um die Nutzung der dargestellten Grafiken durch andere Webseiten zu unterbinden. Bei der rechtlichen Bewertung empfiehlt es sich, Kontakt zu einem spezialisierten Rechtsanwalt aufzunehmen, da Urheberrechtsverstöße in diesen Fällen meist im Detail verborgen sind. © RA Axel Mittelstaedt 2010 – LADM Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer; Dezernat Gewerblicher Rechtsschutz, Köln http://www.ladm.com 14.07.2010 11:25 Diese Meldung Kollegen, Freunden oder Bekannten mitteilen: Kurz-URL: http://www.presseanzeiger.de/s_366419 zur Pressemappe von: RA Axel Mittelstaedt, LADM - Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer; Dezernat Gewerblicher Rechtsschutz Köln Email Benachrichtigung aktivieren | RSS Feed abonnieren weitere Meldungen zum Thema: - Die Piratenpartei Baden-Württemberg ruft zum Protest gegen ACTA auf - Landgericht Mannheim zu Buy-Out-Klausel in Journalisten-Verträgen
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