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Recht & Gesetz
Prospekthaftung: BGH spricht Anlegern geschlossener Immobilienfonds Schadensersatz zu
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat ein weiteres Urteil zur Prospekthaftung bei geschlossenen Immobilienfonds gefällt (AZ.:II ZR 30/09) und hierdurch die Rechte der Anleger gestärkt.
Der zugrundeliegende Fall Der Geschädigte, ein Zahnarzt, beteiligte sich im Jahr 1999 auf der Grundlage eines Fondsprospektes an einem geschlossenen Immobilienfonds mit einer Einlage in Höhe von 100.000,00 DM zuzüglich eines Aufgeldes in Höhe von 5.000,00 DM. Laut den Ausführungen im Fondsprospekt beruhten die prognostizierten Mietsteigerungen „auf Erfahrungswerten der Vergangenheit“.
Inhalt des Urteils Der BGH hat dem Kläger Schadensersatz nach den Grundsätzen des Verschuldens bei Vertragsschluss zugesprochen. Der bei den Vertragverhandlungen verwendete Prospekt sei fehlerhaft gewesen, da entgegen der dort prognostizierten Angaben über den wirtschaftlichen Erfolg der Anlage die ausgewiesenen Mietsteigerungen um jährlich 2 % in den beiden ersten Vermietungsjahren, um jährlich 2,5 % in den folgenden fünf Jahren und jeweils 3 % bis zum Ende der 23 Jahre dauernden Vermietungsphase nicht„auf Erfahrungswerten der Vergangenheit“ beruht hätten.
Ein derartiger Prospektfehler führt nach Ansicht des BGH zwangsläufig zu einem Schadensersatzanspruch, da dem Anleger kein zutreffendes und vollständiges Bild über die angebotene Beteiligung vermittelt wird. Fazit: Die verbraucherfreundliche Entscheidung des BGH eröffnet Anlegern geschlossener Immobilienfonds die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche gegen Prospektverantwortliche, Anlageberater sowie beratenden Banken geltend zu machen.
Vor diesem Hintergrund wird betroffenen Anlegern geraten, ihre in Betracht kommenden Ansprüche durch einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen.
16.07.2010 11:37 Diese Meldung Kollegen, Freunden oder Bekannten mitteilen: Kurz-URL: http://www.presseanzeiger.de/s_367370 zur Pressemappe von: Rechtsanwälte Hänssler & Häcker-Hollmann Email Benachrichtigung aktivieren | RSS Feed abonnieren weitere Meldungen zum Thema: BGH: Prospekthaftung: Schadensersatz:
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