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Münchener Kanzlei bereitet „Sammelklage“ gegen Accessio vor

30.07.2010 12:50:23

(PA) München, den 28.07.2010 – Die Fälle ähneln sich: Anlegern der Accessio Wertpapierhandelshaus AG (ehemals Wertpapierhandelshaus Driver & Bengsch) wurden anstelle der gewünschten sicheren Anlagen hochriskante Papiere verkauft. Diese Papiere aus dem Dunstkreis der Accessio entwickelten sich meist zum Desaster für die Anleger. Viele Geschädigte haben bereits erfolgreich gegen das Wertpapierhandelshaus geklagt und bekommen den entstandenen Schaden ersetzt. Einige scheuen aufgrund des hohen Prozesskostenrisikos aber noch vor einer Klage zurück. Durch eine gemeinsame Klage vieler Anleger kann das Prozesskostenrisiko für den Einzelnen dramatisch gesenkt werden. Die auf die Vertretung geschädigter Kapitalanleger spezialisierte Münchener Kanzlei Wilhelm Lachmair & Kollegen bereitet derzeit eine solche „Sammelklage“ für ihre Mandanten vor.

„Wir haben in der täglichen Praxis festgestellt, dass viele Anleger aufgrund des hohen Prozesskostenrisikos ein gerichtliches Vorgehen scheuen und bestehende Ansprüche lieber verfallen lassen“, stellt Rechtsanwalt Thorsten Krause aus der Kanzlei Lachmair fest. „Auch wenn der Begriff der Sammelklage juristisch nicht ganz korrekt ist, haben wir für unsere Mandanten eine Möglichkeit gefunden, durch das gemeinsame Vorgehen vieler Geschädigter das Kostenrisiko für den Einzelnen gering zu halten“, so Rechtsanwalt Krause weiter. Durch die „Sammelklage“ lasse sich nach Auskunft Krauses das Prozesskostenrisiko für den Einzelnen um durchschnittlich zwei Drittel reduzieren. Gerade bei kleineren Anlagesummen wirkt sich die Reduzierung noch weitaus deutlicher aus.

Insbesondere für Kleinanleger dürfte die „Sammelklage“ interessant sein. „Bei einem Anspruch von beispielsweise 10.000 EUR entstehen bei normalem Vorgehen in zwei Instanzen rund 7.600 EUR allein an Anwalts und Gerichtskosten – und der Verlierer zahlt den kompletten Betrag“, so der Anwalt. Verständlich, dass bei solchen Beträgen viele vor einer Klage zurück schrecken. „Mit dem gemeinsamen Vorgehen können wir diesen Betrag für den gleichen Anleger auf voraussichtlich unter tausend Euro reduzieren“ stellt Krause fest.

Geschädigten rät Krause sich von einem auf dem Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts spezialisierten Anwalt beraten zu lassen.

 

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Rechtsanwälte Wilhelm Lachmair & Kollegen

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