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Deikon/Boetzelen-Anleihen: Anlegern drohen gravierende Verluste

Esslingen,02.08.2010 Die Deikon-GmbH (ehemals Boetzelen Real Estate AG), ein Immobilienunternehmen aus Köln, deren Geschäftsmodell u.a. im Ankauf von Verbrauchermärkten, Discountern, SB-Märkten und deren langfristige Weitervermietung an Großdiscountern wie z.B. Aldi, Lidl, Rewe & Co. liegen sollte, befindet sich in einer wirtschaftlich prekären Lage.


Wie das Unternehmen mitteilte, seien die Verhandlungen zur Auflage eines Fonds gescheitert, sodass nunmehr ein Restrukturierungskonzept erarbeitetet werden müsse und auch Insolvenzgefahr nicht ausgeschlossen werden könne.
Die Geschäftsführung der Deikon-GmbH hatte mit einem namhaften Fondinitiator seit mehreren Monaten ein umfangreiches Fondsprojekt erarbeitet. Nach einer kurzfristigen Absage einer Bank zur Platzierung eines Fonds, der der Gesellschaft neues Kapital zugeführt hätte, sowie der hohen Fremdkapitalkosten unter anderem infolge eines geplatzten Börsengangs, müssten nun für eine positive Fortführungsprognose die Deikon-Anleihegläubiger und die finanzierenden Banken einen Beitrag zur Restrukturierung des Unternehmens leisten.

Für die 4.500 Deikon-Anleiheinhaber, die von der Deikon GmbH bzw. deren Rechtsvorgängerin der Boetzelen Real Estate AG emittierte Inhaber-Teilschuldversschreibungen (ISIN: DE000A0EPM07,DE0000A0JQAG2 und DE000A0KAHL9) gezeichnet haben, ist damit zu rechnen, dass von ihnen der Verzicht auf Teile ihrer Rückzahlungs- und Zinsansprüche gefordert werden wird. Diese müssten dann die Hauptlast der Sanierung tragen.
Aufgrund der schwierigen finanziellen Lage hat die Gesellschaft, die für den 01.Juli 2010 vorgesehenen Zinszahlungen für die Anleihen ISIN:DE000A0EPM07,DE0000A0JQAG2 bereits eingestellt.


Mögliche Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung
Wie sich jetzt herausstellte wurden die Deikon-Anleihen von Banken und Sparkassen als konservatives Anlageprodukt mit geringen Risiken beworben. Hervorgehoben wurden vor allem die tägliche Verfügbarkeit, der Festzins von ca. 6 % pro Jahr sowie die hypothekarische Absicherung mit Eintragung zu Gunsten der Anleihegläubiger im Grundbuch.


Zwar sind die Anleihen durch Grundstücke besichert, allerdings handelt es sich um eine nachrangige Besicherung. Im Insolvenzfall wäre die Verwertung der Sicherheiten ungewiss.

Vor diesem Hintergrund wird betroffenen Deikon-Anleiheinhabern geraten, ihre in Betracht kommenden Ansprüche durch einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen.

02.08.2010 13:33

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