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Kosten für die Heimunterbringung - Altersvorsorge nicht in Gefahr

Rechtsanwaltskammer Koblenz. Wenn Eltern sich nicht mehr selber versorgen können und in einem Pflegeheim betreut werden müssen, verlangt der Sozialhilfeträger, der einen Teil der Kosten übernommen hat, Auskunft über das Einkommen von Kind und Schwiegerkind.


Viele fürchten, dass sie in einer derartigen Situation das schwer Erarbeitete an das Sozialamt abführen müssen.

Diese Angst ist oft unbegründet. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann der Sozialhilfeträger nur in beschränktem Maße auf Einkommen und Vermögen der Familie des Pflegebedürftigen zurückgreifen.

Das Sozialamt kann auch nur vom leiblichen Kind Geld fordern. Allerdings muss ein verheirateter leiblicher Nachkomme, auch wenn er kein Einkommen hat, unter Umständen einen Teil des ihm von Ehegatten zustehenden Taschengeldes an das Sozialamt abgeben. (BGH XII ZR 122/00, 15.10.2003).

Belastungen wie die eigene Altersvorsorge oder vor der Pflegebedürftigkeit des Elternteils eingegangene Kreditverpflichtungen werden vom Sozialträger berücksichtigt. (BGH XII ZR 67/00, 19.02.2002).

Der Sozialhilfeträger kann die leiblichen Kinder auch nicht zum Verkauf von eigen genutzten Immobilien zwingen. Auch Ersparnisse sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in angemessenem Unfang geschützt (BGH XII ZR 98/04, 30.08.2006). Schließlich soll verhindert werden, dass die Nachkommen im Alter selbst sozialhilfebedürftig werden.

Stellt der Sozialhilfeträger finanzielle Forderungen, so sollten die Betroffenen in jedem Fall kompetenten anwaltlichen Rat suchen. Ein Anwalt kann helfen, die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zugunsten des in Anspruch genommenen leiblichen Kindes anzuwenden. Anwälte nennt auf Anfrage die Rechtsanwaltskammer Ko¬b¬lenz unter der Telefonnummer 0261/30335-55 oder der Anwaltsuchdienst im Internet unter http://www.rakko.de .

Rechtsanwälte schützen als unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten ihre Mandanten vor Rechtsverlusten und begleiten sie rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend. Sie bewahren ihre Mandanten vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden und sichern die Mandanten vor verfassungswidrigen Beeinträchtigungen und vor staatlicher Machtüberschreitung.

Rechtsanwälte haben strenge berufsrechtliche Regelungen zu beachten wie z.B. die Verschwiegenheitsverpflichtung. Sie dürfen das Vertrauen der Mandanten nicht durch die Wahrnehmung widerstreitender Interessen enttäuschen.

Die Rechtsanwaltskammer Koblenz vertritt die Rechts¬anwälte der Landgerichtsbezirke Bad Kreuz¬nach, Koblenz, Mainz und Trier.

Koblenz, 10. August 2010
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Wrangelstraße 111, 20253 Hamburg
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10.08.2010 12:10

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