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Recht & Gesetz
ALAG Automobil GmbH & Co. KG Klage erfolgreich, Anleger sollten dringend handelnLaut Presseberichten wurden Anlageberater, die die Anlage in Anteile der ALAG empfohlen hatten, von dem Landgericht München zu Schadensersatz verurteilt.
Der Anleger hatte sich an der ALAG auf Anraten einer Beratungsgesellschaft beteiligt. Er wurde dabei nicht hinreichend über die Risiken der Anlage in die ALAG hingewiesen. Die Beratungsgesellschaft wurde deshalb zu Schadensersatz verurteilt. Der Anleger erhält daher voraussichtlich sein gesamtes, bereits verloren gedachtes Geld zurück. Zudem wird der Anleger von allen Ansprüchen freigestellt. Er ist damit mit einem blauen Auge davon gekommen. Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft äußert sich zu dem Urteil wie folgt: "Es zeigt sich immer wieder und wird durch das Urteil in der Sache ALAG bestätigt, dass Anleger, die ihr Geld bereits verloren sahen, gute Aussichten haben, unbeschadet aus der der Anlage in die ALAG herauszukommen. Anleger sollten daher ... weiterlesen unter http://www.dr-stoll-kollegen.de/akt....-sollten-dringend-handeln 24.08.2010 19:06 Diese Meldung Kollegen, Freunden oder Bekannten mitteilen: Kurz-URL: http://www.presseanzeiger.de/s_379810 zur Pressemappe von: Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Email Benachrichtigung aktivieren | RSS Feed abonnieren weitere Meldungen zum Thema: ALAG: Rechtsanwalt: Kapitalanlagerecht:
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Einsteinallee 1
Die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH besteht aus zwei Rechtsanwälten, zwei Steuerberatern und einem Wirtschaftsprüfer. Einer unserer Rechtsanwälte ist außerdem als Insolvenzverwalter und Treuhänder tätig.... mehr »
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