|
Freundeskreis für Kirchenmusik in Kirchheim/Wstr. Bach-Pionier Sigiswald Kuijken mit Solorecital beim Kirchheimer Konzertwinter |
|
|
|
||||
|
> Startseite >
Recht & Gesetz
Darf sich hinter „heute gratis“ ein 24-Monatsvertrag verbergenAuch im Internet werden diverse Strategien angewandt, um Kunden zu gewinnen und die unterschiedlichsten Produkte zu vertreiben.
Doch auch im Bereich des Internets haben Unternehmer klare rechtliche Regelungen einzuhalten, um ein geordnetes Wirtschaftsleben zu gewährleisten. Am 20.05.2010 hatte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az.: 6 U 33/09) einen Fall zu verhandeln, in dem ein Unternehmer blickfangmäßig mit den Worten „heute gratis!“ für z.B. „Bastelanleitungen“ oder „Steuertipps“ warb. Unter der langen Aufzählung der Leistungen, die an diesem Tag kostenlos in Anspruch genommen werden konnten, erschien in klein gedrucktem Text der Hinweis, dass sich die „Gratis Testzeit mit Ablauf des Tages in ein Abonnement zum Preis von € 7,00 pro Monat mit einer Laufzeit von 24 Monaten“ verändere. Dies sei für den Verbraucher nicht ersichtlich, der nicht damit rechne, dass unter der Aufzählung noch ein Hinweis folge, der die blickfangmäßige Werbung ins Gegenteil verwandele, bzw. dass sich dahinter ein 24-Monats-Vertrag verberge. Aus diesem Grund stuften die Richter des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main das Verhalten der Beklagten als irreführende Werbung ein, die diese in Zukunft zu unterlassen hat.
25.08.2010 10:22 Diese Meldung Kollegen, Freunden oder Bekannten mitteilen: Kurz-URL: http://www.presseanzeiger.de/s_379957 zur Pressemappe von: RA Axel Mittelstaedt, LADM - Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer; Dezernat Gewerblicher Rechtsschutz Köln Email Benachrichtigung aktivieren | RSS Feed abonnieren weitere Meldungen zum Thema: Werbung: Wettbewerbsrecht: Werberecht:
PresseAnzeiger ist nicht für den Inhalt der oben dargestellten Pressemitteilung verantwortlich.
Mehr Informationen
|
Pressemitteilung von:
Rechtsanwalt Mittelstaedt
mehr »
zur Pressemappe von
RA Axel Mittelstaedt, LADM - Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer; Dezernat Gewerblicher Rechtsschutz Köln
weitere Meldungen von
Kein Urheberrechtsschutz für reine Produktbeschreibung Unzulässigkeit der Nutzung ehemaliger Kundendaten zu Werbezwecken Unterschiedliche Preisangaben können irreführende Werbung darstellen Werbung mit Garantie muss keine konkreten Angaben über die Garantie enthalten mehr »
Aktuell meist gelesen
in Recht & Gesetz 1. Indien-Fonds unter Druck – Anlegern drohen Verluste 3. Schiffsfonds Dr. Peters DS-Fonds 126: Ausschüttungen für Neukapital ausgesetzt 4. Südfinanz Holding AG vor dem Aus? Anleger bangen um Einlagen 6. MPC Capital Lebensversicherungsfonds Britisch Leben Plus II: Anleger auf dem Rückzug 7. Santander Kapitalprotekt: Weiterer offener Immobiliendachfonds von der Anteilsrücknahme ausgesetzt [+Bild] 8. Die Rechtsanwälte Closhen Kämpf Bernard & Partner freuen sich über weitere Fachanwaltschaft 10. Betriebsprüfer ahnden Verletzung der Anzeigepflichten konsequent
|
|||
|
© 2005 - 2011 PresseAnzeiger.de Impressum & Nutzungsbedingungen mobile Version für Handy & PDA |
0.227847 |