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Rechte bei Hygienemängel im Krankenhaus

Gießen (kw). Die Meldungen über gesundheitliche Beeinträchtigungen mehr oder weniger schwerwiegender Art bei Patienten, welche sich einer ambulanten oder stationären Behandlung im Krankenhaus unterziehen mussten, mehren sich von Woche zu Woche.


Nicht immer ist den behandelnden Ärzten, dem Pflegepersonal oder der Klinikleitung ein Vorwurf zu machen. Ursachen hierfür sind aber sehr häufig auch Organisationsmängel und Mängel bei der Beachtung der Hygienevorschriften im Zuge von operativen Eingriffen, so Fachanwalt für Medizinrecht Kai Wiegand aus Gießen. Der BGH hat z.B. einen Chefarzt zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von EUR 25.000,00 verurteilt, weil eine seiner Ärztinnen sich bei der Injektion einer Spritze von einer an Heuschnupfen erkrankten Arzthelferin assistieren ließ und deren Patient erkrankte, Az.: BGH VI ZR 158/06.
Ist ein Patient von einer Infektion betroffen, sollte er umgehend Maßnahmen ergreifen, um seine Rechte zu wahren. Häufig zeigen sich Infektionen durch ein übermäßiges Anschwellen der von der Infektion betroffenen Körperteile oder durch übliche Krankheitssymptome. Neben dem „Gesundwerden“ muss sich der Patient überlegen, wie er die notwendigen Beweise einer Infektion durch seine zuvor erfolgte Behandlung und die Hygienemängel sichert. Die komplizierten rechtlichen Hintergründe und Voraussetzungen sowie die Auswertung von Patientenunterlagen wird ein Patient, der auch noch unter einer Erkrankung leidet, in den seltensten Fällen kenn bzw. leisten können. Dadurch vergeht wertvolle Zeit. Die Ansprüche auf Kostenübernahme der Heilbehandlung des Patienten und insbesondere Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes gehen sehr häufig alleine dadurch verloren. Gut ist, wenn der Patient eine Rechtsschutzversicherung hat. Dann kann er sich nämlich vertrauensvoll an einen Fachanwalt für Medizinrecht wenden. Dieser wird alle erforderlichen Schritte in die Wege leiten, um Beweise zu sichern, Rechte zu wahren und letztlich Ansprüche durchzusetzen - so Fachanwalt für Medizinrecht Kai Wiegand aus Gießen.

02.09.2010 10:08

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