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Vereine & Co
Fit in der VereinsorganisationMünchen, 13.08.2010
Deutsches Ehrenamt empfiehlt regelmäßige Überprüfung der Vereinssatzung
Fit in Vereinsorganisation – Satzung regelmäßig auf den Prüfstand stellen (Foto ©Hofschläger www.pixelio.de) ![]() [Großes Bild anzeigen] Traditionsvereine blicken auf eine lange Vereinsgeschichte zurück. Doch was Vereinsorganisation und -führung betrifft, ist es ratsam, sich rechtlich fit zu halten. So entspricht eine vor Jahrzehnten beschlossene Satzung nicht mehr der aktuellen Rechtslage. Gleichzeitig bieten Internet und E-Mail neue Wege beim Erfassen der Mitgliederdaten und Versand von Mitteilungen. Der Verein DEUTSCHES EHRENAMT e.V. empfiehlt die regelmäßige Überprüfung von Satzung und Vereinsorganisation durch den Experten. Satzung auf dem Prüfstand
Roland P. Weber, Rechtsexperte beim DEUTSCHEN EHRENAMT e.V. hebt den großen Gestaltungsspielraum beim Vereinsrecht hervor. „Für keine andere Gesellschaftsform im deutschen Gesellschaftsrecht gibt es so wenig gesetzliche Vorgaben wie im Vereinsrecht. Das Gesetz schreibt nur die beiden Pflichtorgane – den Vorstand und die Mitgliederversammlung vor. Alles andere können die Vereine in ihrer Satzung selbst gestalten.“
Weitere Auskünfte können sich Vereine jederzeit beim Verein DEUTSCHES EHRENAMT e.V. holen. Zahlreiche Vereine profitieren bereits als Mitglieder von dessen umfangreichen Leistungspaket. Bilddateien:
13.08.2010 16:27 Diese Meldung Kollegen, Freunden oder Bekannten mitteilen: Kurz-URL: http://www.presseanzeiger.de/s_376388 weitere Meldungen zum Thema: Haftungsrisiko: Vorstand: Ehrenamt:
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