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Fit in der Vereinsorganisation

München, 13.08.2010 Deutsches Ehrenamt empfiehlt regelmäßige Überprüfung der Vereinssatzung


Fit in Vereinsorganisation – Satzung regelmäßig auf den Prüfstand stellen (Foto ©Hofschläger www.pixelio.de)

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Traditionsvereine blicken auf eine lange Vereinsgeschichte zurück. Doch was Vereinsorganisation und -führung betrifft, ist es ratsam, sich rechtlich fit zu halten. So entspricht eine vor Jahrzehnten beschlossene Satzung nicht mehr der aktuellen Rechtslage. Gleichzeitig bieten Internet und E-Mail neue Wege beim Erfassen der Mitgliederdaten und Versand von Mitteilungen. Der Verein DEUTSCHES EHRENAMT e.V. empfiehlt die regelmäßige Überprüfung von Satzung und Vereinsorganisation durch den Experten.

Satzung auf dem Prüfstand
Nicht jedem Vorstand fällt es leicht, die Vorteile von Internet und E-Mail in die Vereinsarbeit einzubinden. Findet ein Generationswechsel statt, impliziert dies meist auch einen organisatorischen Wandel, der aber oft auf fehlende Akzeptanz durch die Vereinsmitglieder tritt. Wichtig ist die Funktionstüchtigkeit neuer Strukturen überprüfen zu lassen. Was Korrekturen an der Satzung betrifft, sollte ein Verein sich auf alle Fälle Rat beim Fachmann holen.

Roland P. Weber, Rechtsexperte beim DEUTSCHEN EHRENAMT e.V. hebt den großen Gestaltungsspielraum beim Vereinsrecht hervor. „Für keine andere Gesellschaftsform im deutschen Gesellschaftsrecht gibt es so wenig gesetzliche Vorgaben wie im Vereinsrecht. Das Gesetz schreibt nur die beiden Pflichtorgane – den Vorstand und die Mitgliederversammlung vor. Alles andere können die Vereine in ihrer Satzung selbst gestalten.“
Doch hier ist Vorsicht geboten. So enthält eine Vereinsorganisation oft eine große Anzahl von Organen, Gremien, Ausschüssen und Kommissionen ohne klare Zuständigkeiten. Dadurch bedingte Kompetenzkonflikte können die Vereinsarbeit behindern. Etwa wenn der Vorstand laut Satzung die Geschäftsführung teilweise anderen Gremien überlassen muss, aber nach außen als Vorstand mit seinem Privatvermögen in der Haftung steht. Dass der Vorstand die Organisationsverantwortung für den Verein trägt, muss in der Satzung nicht nur klar festgelegt werden, sondern in der Realität auch durchführbar sein.


Weitere Auskünfte können sich Vereine jederzeit beim Verein DEUTSCHES EHRENAMT e.V. holen. Zahlreiche Vereine profitieren bereits als Mitglieder von dessen umfangreichen Leistungspaket.

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Fit in Vereinsorganisation – Satzung regelmäßig auf den Prüfstand stellen (Foto ©Hofschläger www.pixelio.de)
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13.08.2010 16:27

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