|
|
|
|
|
||||
|
> Startseite >
Vereine & Co
Menschenfleisch-Restaurant in BerlinIn Berlin soll ein Restaurant entstehen, in dem Menschenfleisch angeboten wird. Während noch unklar ist, ob es sich um ein echtes Vorhaben handelt, ist der Betrieb eines solchen Restaurants juristisch nur schwer angreifbar.
In Zeitungsannoncen und im Internet wird seit einiger Zeit für die Eröffnung eines Menschenfleisch-Restaurants in Berlin geworben. Dazu werden Personen gesucht, die bereit sind, ihr Muskelgewebe oder ganze Körperteile zu spenden. Dieses groteske Vorgehen ist nach einer Analyse der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt juristisch nur schwer angreifbar: Es ist in Deutschland nicht verboten, sein Muskelgewebe zum Zwecke des Verzehrs zu spenden. Auch der Verzehr dieses Fleisches stellt keine Straftat dar. Die Betreiber könnten nur nach dem Ordnungswidrigkeiten-gesetz wegen Belästigung der Allgemeinheit geringfügig bestraft werden. Zudem könnte der Betrieb des Restaurants als sog. Verstoß gegen die öffentliche Ordnung verboten werden. Sollte der Verzehr des Fleisches allerdings zukünftig so organisiert werden, dass die Öffentlichkeit davon nichts erfährt, greifen auch diese Hebel nicht. Unabhängig von der Echtheit des Restaurants fordert die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt einen breiten öffentlichen Diskurs über den Fleischkonsum jeder Spezies. »Auch wenn wir den Verzehr von gespendetem Menschenfleisch ablehnen, sollte sich jeder bewusst sein, dass das Fleisch von Hühnern, Schweinen und Rindern nicht nur unfreiwillig, sondern in der Regel auch unter großen Qualen für die Tiere produziert wird«, erläutert Wolfgang Schindler, Präsident der Stiftung. »Wir bitten jeden, sich ernsthaft darüber Gedanken zu machen, ob nicht jede Form des Fleischkonsums abzulehnen ist.«
Die Ordnungswidrigkeit, die einschlägig sein könnte, ist § 118 Ordnungswidrigkeitengesetz, »Belästigung der Allgemeinheit«. Das Höchstmaß der Geldbuße beträgt gemäß § 17 Abs. 1 OWiG 1.000 Euro. Es müssen hier allerdings mehrere Tatbestandsmerkmale kumulativ erfüllt sein. Andererseits gibt es Entscheidungen, wonach Nacktjoggen, Fäkieren auf der Straße und laute Äußerungen obszönen Inhalts auf der Straße bereits ausreichen (vgl. Göhler, Kommentar zum Ordnungswidrigkeitengesetz, Beck München, 14. Aufl., § 118 Rn 12).
Nach der polizeilichen Generalklausel, die sich in jedem landesrechtlichen Polizeigesetz oder Ordnungsbehördengesetz findet, können Handlungen, die gegen die sog. öffentliche Ordnung verstoßen, verboten werden. Öffentliche Ordnung ist die Gesamtheit derjenigen geschriebenen und ungeschriebenen Regeln, deren Beobachtung nach den jeweils geltenden Anschauungen als unerlässliche Voraussetzung für ein geordnetes staatsbürgerliches Gemeinschaftsleben angesehen wird. Die Regel, kein Menschenfleisch zum Verzehr anzubieten oder zu verzehren, dürfte vor dem Hintergrund von Art. 1 GG dazu gehören. 30.08.2010 16:13 Diese Meldung Kollegen, Freunden oder Bekannten mitteilen: Kurz-URL: http://www.presseanzeiger.de/s_381726 zur Pressemappe von: Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt Email Benachrichtigung aktivieren | RSS Feed abonnieren
PresseAnzeiger ist nicht für den Inhalt der oben dargestellten Pressemitteilung verantwortlich.
Mehr Informationen
|
Pressemitteilung von:
Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt
Ehrfurcht vor allem Leben lehrte und praktizierte Albert Schweitzer. Seiner Maxime ist die Stiftung verpflichtet. Sie wird insbesondere Recht und Gerechtigkeit für unsere Mitgeschöpfe, als Teil unserer Mitwelt fordern... mehr »
zur Pressemappe von
Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt
weitere Meldungen von
Kampagne gegen Tierqualprodukte bei Amazon wächst Warnung vor »WIR erzeugen Fleisch e.V.« Wietze: Gelände für Mega-Schlachthof wird gewaltsam geräumt Zu Albert Schweitzers 135. Geburtstag am 14.01.2010: Ehrfurcht vor dem Leben Kopenhagen, Agrarlobbies und Frankensteintiere mehr »
Aktuell meist gelesen
in Vereine & Co 1. Arbeitskreis humaner Tierschutz e.V. stellt Strafanzeige gegen Nerzfarm [+Bild] 2. Die richtigen Umgangsformen im Musicbusiness [+Bild] 3. Offene Mitgliederversammlung des VEM e.V. - Verband europäischer Messedienstleister 4. B2RUN spendet 2.600 Euro an das Kinder-Hospiz Sternenbrücke [+Bild] 5. WDVS-Aufklärung zum großen Jubiläum 6. Freisinger Land produziert Fruchtaufstriche [+Bild] 7. Südafrikaner in sibirischer Kälte geboren ... [+Bild] 8. Die Kunst des Atmens und Sudarshan Kriya® bei Art of Living in Bad Antogast im Programm 9. Wer spendet in NRW? Tagung analysiert Spendenverhalten
|
|||
|
© 2005 - 2011 PresseAnzeiger.de Impressum & Nutzungsbedingungen mobile Version für Handy & PDA |
0.041518 |