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Weiterbildung & Schulungen
Wo endet die Freiheit am ArbeitsplatzRauchpausen und Kaffeegebäck können zu Kündigungsgründen werden
Selbstständiges Denken und die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen - beides steht ganz oben auf der Wunschliste vieler Chefs, wenn es um ihre Mitarbeiter geht. Allerdings hat diese Selbstständigkeit ihre Grenzen: Wer das Büro mit lauter Radiomusik beschallt, den Internetzugang regelmäßig fürs private Twittern nutzt und stündlich eine Raucherpause einlegt, läuft akut Gefahr, mit einer Abmahnung abgestraft zu werden. Und die kann schlimmstenfalls zur Kündigung führen. Welches Verhalten den Job kosten kann, zeigt die D.A.S. Rechtsschutzversicherung.
Mal eben eine Arztrechnung kopieren, nebenbei das Handy aufladen und zwischendurch ein Zigarettenpäuschen einlegen - das wird doch wohl noch erlaubt sein, wenn man schon so viel Zeit im Betrieb verbringt! Oder etwa nicht? "Obwohl viele Arbeitgeber großzügig sind, was die Gestaltung der Arbeitszeit und die Benutzung der Büroausstattung für private Zwecke betrifft, müssen sich Arbeitnehmer dennoch an die vertraglichen und gesetzlichen Regeln halten", warnt Anne Kronzucker, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Teilweise ist den Mitarbeitern gar nicht bewusst, dass sie sich mit ihrem Verhalten sogar strafbar machen können. Diebstahl am Arbeitgeber
Einhalten der Arbeitszeit
Reden ist Silber, Schweigen manchmal Gold
Radio hören am Arbeitsplatz
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 5.945 Kurzfassung:
Mal eben eine Arztrechnung kopieren, das Handy aufladen und eine kleine Zigarettenpause einlegen - das wird doch wohl noch erlaubt sein, wenn man schon so viel Zeit im Betrieb verbringt! Oder etwa nicht? "Obwohl viele Arbeitgeber großzügig sind, was die Gestaltung der Arbeitszeit und die Benutzung der Büroausstattung für private Zwecke betrifft, müssen sich Arbeitnehmer dennoch an die vertraglichen und gesetzlichen Regeln halten", warnt die D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Die Büroeinrichtung, die technische Ausstattung, die Kekse für den Besprechungsraum - all das ist Eigentum des Arbeitgebers. Nutzt es ein Mitarbeiter zu privaten Zwecken, bedeutet es rechtlich einen Diebstahl am Eigentum des Arbeitgebers - und gleichzeitig einen Vertrauensbruch, der die weitere Zusammenarbeit gefährdet. Der Arbeitgeber kann mit einer Abmahnung reagieren. Diese kann bei Fortsetzung des Fehlverhaltens des Arbeitnehmers eine Vorstufe zur so genannten verhaltensbedingten Kündigung sein. Auch die private Internet-Nutzung ist riskant: Exzessiver privater Email-Austausch bedeutet zum Beispiel, dass dem Arbeitgeber die vertraglich versprochene Arbeitsleistung vorenthalten wird. Umsicht ist auch beim Chatten in der Online-Welt gefragt. Vor allem mit Informationen über den Job sollten Arbeitnehmer sparsam umgehen. Sonst droht wegen des Verrats von Betriebsgeheimnissen oder dem Verstoß gegen Vertraulichkeitsklauseln im Arbeitsvertrag ebenfalls eine Abmahnung. Ob und wo während der Arbeitszeit Musik laufen darf, entscheidet der Chef, gegebenenfalls gemeinsam mit dem Betriebsrat. Schließlich gehört Radiohören im Normalfall nicht zu den normalen Arbeitsaufgaben...
Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen unter http://www.das-rechtsportal.de Das Bildmaterial steht unter http://www.hartzpress.de/DAS/Freiheit-Arbeitsplatz/Bild1.jpg 12.08.2010 10:25 Diese Meldung Kollegen, Freunden oder Bekannten mitteilen: Kurz-URL: http://www.presseanzeiger.de/s_375732 zur Pressemappe von: D.A.S. Rechtsschutzversicherung Email Benachrichtigung aktivieren | RSS Feed abonnieren
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D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Die D.A.S., ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe, ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Das 1928 gegründete Unternehmen ist mittlerweile in insgesamt 16 europäischen Ländern vertreten. Seit drei Jahrzehnten betreibt... mehr »
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