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Compliance und Tax: Eins, zwei, drei – das Finanzamt kommt vorbei.Fehler sind menschlich, ob nun privat oder im Unternehmen! Dies steht außer Frage, doch ist es wichtig einschätzen zu können, ob von diesem Fehler auch eine persönliche Gefahr für sich selbst oder das gesamte Unternehmen ausgeht. Gerade im Hinblick auf steuerliche Unstimmigkeiten stellt sich für den Geschäftsführer sehr schnell die Frage, ob eine Berichtigung beim zuständigen Finanzamt noch möglich ist, oder ob es zu spät ist und die Selbstanzeige die letzte Option ist. Genau hier kann ein internes Tax-Compliance-System nicht nur im Vorfeld vieles verhindern, sondern auch deutlich Straf- und Haftungsrisiken vermeiden.
Die steuerlichen Herausforderungen wachsen für alle Unternehmen, gleich welcher Größe und Branche, ständig. Einer der Hauptgründe liegt sicher in der heute selbstverständlichen Normalität, international zu agieren und damit auch internationale, steuerliche Regularien zu kennen und zu beachten. Verzichtet man hier auf ein aktuelles, internes Tax-Compliance-Management oder Mitarbeiter, die zum Tax Compliance Officer ausgebildet wurden, so drohen sehr schnell sowohl nachhaltige finanzielle Strafen und marketingorientierte Reputationsschäden gegenüber dem Unternehmen als auch erhebliche persönliche Strafen für die Unternehmensführung oder den Vorstand. Die Beispiele, wie Unternehmen sich steuerliche Vorteile in der globalisierten Industriewelt sichern können, sind vielfältig: • Verlagerung von Gewinnen in ein „freundliches“ Niedrigsteuerland
Die Liste, um sich Vorteile gegenüber den Finanzbehörden zu erschleichen oder sich persönliche, finanzielle Vorteile zu verschaffen, ist lang. Aber das Risiko, dass Finanzbehörden dies aufdecken, ist gerade in den letzten Jahren deutlich angestiegen. Einer der Gründe ist die digitale Auswertung bei einer Betriebsprüfung, bei der mittlerweile gut 60 Länder und Staaten mit einbezogen werden, oder auch gerade in den letzten Jahren entstandene Leaks bei Anwälten oder Banken. Hier zählen auch zum Beispiel die durch investigativen Journalismus veröffentlichen Panama- oder Paradise Papers mit dazu. Erkennt das Unternehmen oder die Geschäftsführung erst später, dass Buchungen, Rechnungen oder sonstige Unterlagen falsch oder unvollständig waren und dies zum Beispiel zu einer Verkürzung von Steuern geführt hat oder noch führen könnte, trifft den Geschäftsführer eine Berichtigungspflicht nach § 153 der Abgabenordnung (AO). Ignoriert er diese Berichtigung, trifft hier der Tatbestand einer vorsätzlichen Steuerhinterziehung zu. Sehr viele unsachgemäße oder fehlerhafte Angaben bei der Erstellung einer Steuererklärung im Unternehmen lassen sich auf interne Missstände, fehlerhafte Kommunikation und nicht eingehaltene Regularien oder Vorgaben zurückführen. Exemplarisch hierfür sind Angaben • bei der Lohnsteuer,
• bei der Umsatzsteuer,
Die Einschätzung, ob Fehler oder unvollständige Angaben vorsätzlich oder leichtfertig gemacht wurden oder sofort nach Erkennen des Fehlers vom Unternehmen berichtigt wurden, ist schwierig. Die Steuererklärung ist sowohl bei einer Berichtigungserklärung, einer Selbstanzeige wegen leichtfertiger Steuerverkürzung als auch bei einer Strafanzeige wegen Steuerhinterziehung unrichtig. Aus diesem Grund hat die Abgrenzung der inneren Beweggründe für den Fehler in der Unternehmenspraxis eine große Bedeutung. Herauszufinden ist daher, ob die Angaben entweder fehlerhaft oder unvollständig aus einem betrügerischen Vorsatz oder eher leichtfertig gemacht wurden. Genau diese Einschätzung bzw. Beurteilung ist in den meisten Fällen eher problematisch. Nach der Rechtssprechung des BGH ist für die Annahme des bedingten Vorsatzes neben dem „Für-möglich-Halten der Tatbestandsverwirklichung“ zusätzlich erforderlich, dass der Eintritt des Taterfolgs billigend in Kauf genommen wird. Für die billigende Inkaufnahme reicht es dabei schon aus, dass dem Täter der Eintritt einer Steuerverkürzung gleichgültig ist. Tax – Compliance und das IKS Hat das Unternehmen bzw. der Steuerpflichtige vor dem Tatbestand ein innerbetriebliches Kontrollsystem (IKS) eingerichtet, kann dies nun nach aktueller Rechtssprechung und Auffassung der Finanzverwaltung ein grundlegendes Indiz dafür sein, dass kein direkter Vorsatz oder keine Leichtfertigkeit vorlagen. Die Einrichtung und Dokumentation eines Tax-Compliance-System kann daher darüber entscheiden, ob die Finanzbehörde bei der Berichtigung von Fehlern in den Steuererklärungen eine strafbare Steuerhinterziehung des Geschäftsführers oder Vorstands annimmt oder ausschließt. Ein installiertes und funktionierendes Tax-Compliance-System ist vor allem als Instrument zur Vermeidung von Haftungs- und Strafrisiken des Unternehmers heute für jedes Unternehmen unerlässlich! Wurde früher eher auf der Ebene der Geschäftsführung oder im Vorstand über Steueroptimierung gesprochen, so muss in der heutigen Zeit – mit der sowohl internen wie externen Globalisierung und der damit parallel laufenden Digitalisierung – das Ziel sein, steuerliche Vorgaben und Pflichten zu erfüllen, um dies (auch) als einen der wichtigen Grundsätze in der aktuellen Unternehmenskultur zu etablieren. Doch sind die Gründe für die Einrichtung eines Tax-Compliance-Management-Systems deutlich vielschichtiger und beziehen sich nicht nur auf rein strafrechtliche Umstände und deren Folgen. Tax Compliance im Unternehmen bedeutet auch eine klare Risikominimierung, die bereits sehr früh, sei es bei Kontakten mit (neuen) Lieferanten oder Kunden, einsetzt und das Unternehmen vor finanziellen Verlusten oder auch in seiner Wirkung nach Außen, präventiv schützen kann. Weiterhin schafft das Tax – CMS, zum Beispiel durch die Integration eines speziellen Tax Compliance Officers klare Strukturen und Aufgabenteilungen, sei es in der Steuerabteilung selber oder im Zusammenspiel mit den sonstigen Compliance-Beauftragten im Unternehmen. Prüfungsstandards 2016 und 2017 Wie aber sollte nun ein erfolgreiches und funktionierendes IKS im Bezug auf steuerliche Gefahren ausgestattet sein? Hier gibt es von Seite der Finanzverwaltung noch keine genaue Definition. In jedem Fall wichtig ist eine Dualität des Systems. Diese definiert sich darin, sowohl die Gefahren für das Unternehmen oder die Geschäftsführung frühzeitig zu erkennen, als auch interne Regelverstöße, zum Beispiel in der Steuerabteilung, grundsätzlich zu verhindern bzw. diese erst gar nicht zuzulassen. Mit dem Prüfungsstandart IDW PS 980 (Juli 2016) vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) liegt hier zumindest ein grundlegendes Instrument vor, wie Grundsätze zur ordnungsgemäßen Prüfung bzw. Aktualisierung von Compliance-Management-Systemen definiert werden. Mit dem IDW Praxishinweis 1/2016 vom 30.05.2017 steht nun sehr aktuell Unternehmen ein aus IDW PS 980 auf den Bereich der steuerlichen Compliance übertragener Rahmen zur Beschreibung von Tax CMS zur Verfügung, der sich für alle Arten von Tätigkeiten, Organisationsformen und Unternehmensgrößen anpassen lässt. Ausgangspunkt der Prüfung des Tax CMS ist die vom Unternehmen erstellte Tax CMS-Beschreibung. Das Tax CMS kann daraufhin gem. IDW PS 980 einer Angemessenheitsprüfung oder darüber hinausgehend einer Wirksamkeitsprüfung unterzogen werden. Doch ist das System immer nur so gut wie die Menschen, die es betreuen und die Verantwortung übernehmen. Daher ist die eigene Ausbildung und Schulung der Mitarbeiter eines der wichtigsten Bestandeile eines gut funktionierenden IKS. Nutzen Sie daher die Compliance - Ausbildung des Wirtschaftscampus! Fernlehrgang zum Tax Compliance Officer (TCO) mit Zertifizierung: Start sofort möglich! Der Wirtschaftscampus bietet speziell einen Fernlehrgang zum Thema Tax Compliance an, der es den Teilnehmern ermöglicht, ein Tax Compliance-System in ihren Unternehmen einzurichten, das die ordnungsgemäße Erfüllung der Steuerpflichten gewährleistet und dafür Sorge trägt, dass die unternehmerische Steuerstrategie zielgenau verfolgt wird. Alle Einzelheiten zum Certified Tax Compliance Officer (TCO) finden Sie hier: https://www.wirtschaftscampus.de/le....ed-tax-compliance-officer Quellenangabe: Endgültiger IDW Praxishinweis 1/2016 zu Tax Compliance Management Systemen
10.04.2018 10:07 Klick zum Thema: Diese Meldung Kollegen, Freunden oder Bekannten mitteilen: Kurz-URL: http://www.presseanzeiger.de/s_844577 Die Verwendung von Textausschnitten und das setzen von Links auf Pressemitteilungen ist ausdrücklich erwünscht und gestattet. zur Pressemappe von: Wirtschaftscampus Dr. Peemöller GmbH Email Benachrichtigung aktivieren | RSS Feed abonnieren Das könnte auch Sie interessieren: Seminar zum Thema Wirtschaftsfaktor Compliance HDT - Seminar zu gelebter Compliance im Unternehmen Wirtschaftsfaktor Compliance am 06.06.2018 im HDT-Berlin Compliance - was ist das? Und wieso geht es mich etwas an? Schon die tägliche Medienberichterstattung zu Korruptionsvorwürfen,... Compliance – IFRS - Termine der Zertifizierungen in 2018 Das Deutsche Institut zur Zertifizierung im Rechnungswesen (DIZR) e.V hat die aktuellen Termine zu allen Zertifizierungen in 2018 veröffentlicht. Die Zertifikatsprüfungen im Bereich IFRS, Compliance und Bilanzbuchhaltung sowie Bilanzanalyse finden... HDT - Seminar zu gelebter Compliance im Unternehmen ![]() Tax: Compliance – Blog: Ohne Tax Compliance mit einem Bein im Kit... Ein Tax Compliance Officer im Unternehmen? Ein Thema, welches nach heutigem Stand für jedes Unternehmen, gleich welcher Größe und Branche, sowohl in persönlicher Haftungshinsicht als auch gegen den Schutz gegenüber Korruption oder sonstigen... IFRS Update 2017 – Aktuelle Themen zu IAS und IFRS Inhalte dieses IFRS Update -Seminars sind insbesondere die Neuerungen der IAS und IFRS Regelungen, die vom IASB verabschiedet worden sind und ab 2018 oder teilweise auch erst ab 2019 umgesetzt sein müssen. Themen und Anmeldung: Alle... Compliance und IFRS - Der Bilanzbetrug und seine Folgen In der Ausgabe 06/2017 der Zeitschrift KOR hat der Vorstandsvorsitzende des DIZR e.V., Prof. Dr. Volker Peemöller, ein Interview zum Thema Bilanzmanipulation gegeben. Das Thema Bilanzbetrug und die sich daraus ergebenden Schäden, sowohl im... Seminar zur Optimierung von Schallabsorbern und Schalldämpfe... Helmholtz-Resonator, Lambda-Viertel-Resonator, Absorptionsschalldämpfer, Absorber und Plattenschwinger im Seminar - Visier! Im Seminar Optimieren von Schalabsorbern und Schalldämpfern am 18.-19. Juni 2018 in Berlin wird den Anwesenden zum... Seminar zum Thema “Richtige Fertigungsunterlagen“ im HDT- Be... ![]() IFRS Update Seminar 2017 – Last Minute für 23.11.2017 Jetzt noch kurzfristig buchen und am IFRS Update Seminar 2017 in Nürnberg teilnehmen! Inhalte dieses IFRS Update -Seminars sind insbesondere die Neuerungen der IAS und IFRS Regelungen, die vom IASB verabschiedet worden sind und ab 2018 oder... Compliance und internationale Rechnungslegung – IFRS – Zerti... Unser Kooperationspartner Wirtschaftscampus Dr. Peemöller GmbH hat seine aktuelle Weiterbildungsbroschüre für das Jahr 2018 vorgestellt. In dieser Broschüre finden Sie Fernlehrgänge für eine individuelle Vorbereitung zu den von uns angebotenen... PresseAnzeiger ist nicht für den Inhalt der oben dargestellten Pressemitteilung verantwortlich.
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