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Rechtsanwalt Paul Vogel zeigt Steuerdatenkäufer an

Der akut bevorstehende Kauf der Steuersünder CD in Hamburg und der damit nach Ansicht von Vogel verbundene Bruch des Deutsch-Schweizerischen Steuerabkommens hat Rechtsanwalt Paul Vogel (Vogel Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, http://www.vogellaw.de ) im Auftrag einer Klientin aus Norddeutschland dazu bewogen, die beim „Steuersünder CD-Kauf“ beteiligten Steuerfahnder und Beamten der Landesregierung NRW anzuzeigen.

In der Schweiz liegen bereits Haftbefehle gegen deutsche Steuerfahnder vor.

Rechtsanwalt Paul Vogel:

„Durch den Ankauf der Steuer CD haben sich die Angezeigten am Handel mit gestohlenen Gegenständen beteiligt. Ohne die offenkundig kommunizierten Zahlungsversprechen der Angezeigten hätte es keinen Datendiebstahl gegeben. Durch die Zahlungsbereitschaft (sicherlich in nicht registrierten Banknoten) und Entgegennahme der CD wird die Tat gefördert. Dies in Kenntnis der Tatsache, dass der Datenhehler den Kaufpreis sicherlich nie versteuern wird. Damit haben sich die Angezeigten auf ein kriminelles Niveau begeben und sich zu Komplizen der Kriminellen gemacht.“

Ferner beruft sich Vogel auf die Unveräußerlichkeit der freiheitlich-rechtsstaatlichen Grundordnung. Der verschwindend geringe Teil von Steuersündern, der beim o.a. Vorgehen ermittelt werde, heilige keinesfalls den Bruch von Verfassungsprinzipien.

Vogel sieht das Verhalten der Steuerfahnder bis hin zur Landesregierung NRW zudem als völkerrechtswidrig und groben Verstoß gegen die diplomatische Rücksichtnahme unter befreundeten Staaten an.

Hier ist zu bemerken, dass die Handlungen der Steuerfahnder in der Schweiz unstrittig strafbar sind, was auch die o.a. Haftbefehle ausgelöst hat. In Deutschland ist die Rechtslage dagegen umstritten.

Rechtsanwalt Paul Vogel:

„Die Angezeigten verstoßen bereits im Vorfeld gegen das Deutsch-Schweizerische Steuerabkommen und versuchen sich mit Gründen zu rechtfertigen, die das Vertragswerk auf legalem Wege garantiert hätte.“

Tatsächlich soll die Stimmung in der Schweiz langsam aber nachhaltig kippen und das Steuerabkommen nicht mehr als gesichert erscheinen. Wenn das Abkommen scheitert, profitieren davon vor allem die Steuerhinterzieher. Der entstehende Schaden ist nicht zu beziffern und um ein Vielfaches höher, als die durch den Ankauf der CD erwarteten Steuernachzahlungen.

Rechtsanwalt Paul Vogel:

„In Hinblick auf anstehende Wiederholungsfälle (z.B. in Hamburg) besteht ein dringendes öffentliches Interesse an rechtssicherer Klärung in Deutschland“

Das Gespräch führte Wolf Otto Heinrich

07.08.2012 14:51

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