|
> Startseite >
Immobilien
Steuervergünstigung bei verbilligtem Wohnraum ab 66 %Ungekürzter Werbungskostenabzug zugelassen - bei Verlusten keine Überschussprognose nötig
Essen, den 26. Juli 2012Der Beginn der Steuervergünstigung bei verbilligter Überlassung von Wohnraum ist auf 66 Prozent angehoben worden. Dazu wurde in § 21 Abs.2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) der Satz eingefügt: "Beträgt das Entgelt bei auf Dauer angelegter Wohnungsvermietung mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete, gilt die Wohnungsvermietung als entgeltlich." Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Essen, weist darauf hin, dass nach dem Gesetz nun gilt, dass eine generelle Aufteilung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil entsprechend des prozentualen Verhältnisses vorzunehmen ist, wenn die verbilligte Vermietung von Wohnraum weniger als 66 Prozent der ortsüblichen Miete beträgt. Es erfolgt keine Prüfung der Einkunftserzielungsabsicht über eine Totalüberschussprognose. Bei mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete wird die Vollentgeltlichkeit angenommen und ein ungekürzter Werbungskostenabzug zugelassen. Bei Verlusten muss keine Überschussprognose erstellt werden. Das Steuervereinfachungsgesetz 2011 ist in diesem Punkt ab dem 1. Januar 2012 anzuwenden.
Die durch das Wohnungseigentumsförderungsgesetz vom 15. Mai 1986 in § 21 Abs. 2 EStG eingefügte Sonderregelung, wonach die verbilligte Wohnraumüberlassung bei Beziehung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zum vollen Werbungskostenabzug berechtigt, wenn das Entgelt mindestens 50% der ortsüblichen Miete beträgt, wurde ab 2004 bereits auf 56 Prozent angehoben. Lag sie darunter, so ist die Nutzungsüberlassung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuteilen.
klar negativ ist, ist zukünftig ein Ausgleich des Verlustes aus der Vermietung mit anderen positiven Einkünften möglich. Der Gesetzgeber hat in der Bandbreite von 66 Prozent bis 75 Prozent Vermietungsfälle ohne positive Überschussbewertung gegenüber der bisherigen Rechtslage besser gestellt und den Charakter der Vorschrift als Steuervergünstigung zementiert. "Die Zukunft wird zeigen, wie sich die Rechtsprechung entwickeln wird, denn - wie schon die bisherige Vorschrift - legt auch der neue § 21 Abs. 2 Satz 2 EStG nicht fest, dass eine Einkunftserzielungsabsicht entbehrlich ist. Vielmehr ist der Anwendung des § 21 Abs. 2 EStG die Frage vorgelagert, ob der Steuerpflichtige überhaupt (positive) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt. Fingiert der Gesetzgeber nunmehr die Vollentgeltlichkeit und lässt die Aufteilung nicht mehr zu, so muss nach der Systematik des Gesetzes der Vermietungstätigkeit die Einkunftserzielungsabsicht zugrunde liegen, anderenfalls sind die Einkünfte nicht steuerbar, d. h. die Einnahmen werden nicht versteuert, die Werbungskosten können nicht abgezogen werden", erklärt Steuerberaterin Bettina M. Rau-Franz und weist darauf hin, dass die Rechtsprechung nach der neuen Vollentgeltlichkeitsfiktion auf die Idee kommen könnte, nunmehr auch die Regelung in § 2 Abs. 1 ernst zu nehmen, also eine Totalüberschussprognose anzustellen. Dies würde zwar nicht der Intention des Gesetzgebers, wohl aber der objektiven Gesetzeslage entsprechen. In den Fällen der fingierten vollentgeltlichen Vermietung "zu 66 Prozent", in denen eine Totalüberschussprognose eindeutig negativ ist, wären steuerbare Einkünfte zu verneinen, was die neue Regelung dann bei dauerhaften Werbungskostenüberschüssen ins Leere laufen ließe. 26.07.2012 13:10 Diese Meldung Kollegen, Freunden oder Bekannten mitteilen: Kurz-URL: http://www.presseanzeiger.de/s_610654 Die Verwendung von Textausschnitten und das setzen von Links auf Pressemitteilungen ist ausdrücklich erwünscht und gestattet. zur Pressemappe von: Roland Franz & Partner, Steuerberater - Rechtsanwälte Email Benachrichtigung aktivieren | RSS Feed abonnieren
Das könnte auch Sie interessieren: Denkmalschutz - Abschreibungsmodalitäten - Steuervergünstigu... Eric Mozanowski, ehemaliger Vorstand der ESTAVIS AG, führte in Berlin / Leipzig sowie Stuttgart im Rahmen von Seminarveranstaltungen die Vertragsreihe zum Themengebiet Denkmalschutz in Deutschland fort. Aus dem Kreis der Teilnehmer kam d... Die Natur zu Gast im Wohnraum. Das Ventura Lowboard ist das beste Beispiel für den einmaligen Charakter von Massivholzmöbeln. Holz, als natürlicher Werkstoff in seiner ursprünglichen Form, von Hand bearbeitet und lackiert, bildet die Basis eines außergewöhnlichen Unikats für...Neuer Wohnraum in Königsbronn Spatenstich für Kreisbau-Projekt in der Brenzquellstraße Königsbronn (jm). Start frei für ein neues Mietwohnungsbauprojekt in Königsbronn. Mit dem offiziellen Spatenstich fiel jetzt der Startschuss für ein neues Energiesparhaus, das die... Kündigung von Wohnraum wegen Zahlungsverzugs Wann muss der Mieter ausziehen? Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin zur Kündigung wegen Zahlungsverzug: Wenn der Mieter mehr als 2 Monatsmieten im Verzug ist, kann der... Moderner Wohnraum im historischen Reihenhaus Die schonende Restaurierung eines klösterlichen Zweckbaus im Reihenhausstil zum Festpreis bietet einer vierköpfigen Familie großzügiges Wohnen in geschichtsträchtigem Ambiente
Rot an der Rot, 14. Mai 2012 - Der Mangel an Wohnfläche und die...Krankmacher im Wohnraum erkennen und ausschalten Ein Erfahrungsbericht über die verschiedenen Qualitäten des Wohlfühlens Wohngesundheit hält Jeder für wichtig, doch der Begriff ist noch nicht einmal genormt. Allgemein wird er mit "gutem" Raumklima und Schadstofffreiheit definiert. Genau... Energiewende: Bezahlbarer Wohnraum wird knapp VdW Bayern fordert Anreize statt Zwang München (20.12.2011) - Der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen (VdW Bayern) blickt auf ein durchwachsenes Jahr 2011 zurück. Die Klimaschutz- und Energiepolitik der Bundesregierung treibe die Preise für... Wesentliche Grundrissänderung bei der Modernisierung von Woh... Grundsätzlich muss der Mieter Maßnahmen zur Verbesserung der Mietsache dulden, die den Gebrauchs- und Substanzwert der Räume erhöhen und eine bessere Benutzung ermöglichen. Bei der Frage, ob dies der Fall ist, stellt der Bundesgerichtshof...Projekt Hochstraße 88: Familienfreundlicher Wohnraum in Per... Die Weinhauer in der Umgebung haben einen Grund zum Feiern, denn Nachwuchs für die ansässigen Heurigen ist für die kommende Generation abgesichert. Jedes Haus in der Hochstraße 88 hat glückliche Bewohner gefunden! Die SEG gratuliert und fre... Winkel BauGesellschaft schafft exklusiven Wohnraum Die ersten Mieter genießen ihr neues Zuhause Dreieich, 23.08.2011. Das Dreieicher Traditionsunternehmen Winkel BauGesellschaft vermeldet die Fertigstellung der Wohnanlage "Am Tannenstumpf" in Dreieich. Es gibt wenig freie Grundstücke in... PresseAnzeiger ist nicht für den Inhalt der oben dargestellten Pressemitteilung verantwortlich.
Mehr Informationen
|
Pressemitteilung von:
Moltkeplatz 1
Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Heute zählt Roland Franz & Partner mit seinen ca. 40 Mitarbeitern zu... mehr »
zur Pressemappe von
Roland Franz & Partner, Steuerberater - Rechtsanwälte
weitere Meldungen von
Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Zinsen, Mieten, Pachten unter Umständen verfassungswidrig. 8 Punkte sollen zum Entzug der Fahrerlaubnis führen Abzugsfähige Kosten bei Umzug von Mitarbeitern Anspruch auf Kindergeld kann durch Ferienjob gefährdet sein Steuernachzahlungen deutscher Steuersünder aus dem Ausland fallen oft minimal aus mehr »
Aktuell meist gelesen
in Immobilien 1. Drees & Sommer betreut Multi-Millionen Krankenhausprojekt in Bispebjerg, Dänemark [+Bild] 2. Kachelöfen und Heizkamine - seit jeher Ausdruck von Behaglichkeit 3. Focus Spezial: Die Top-Immobilienmakler in Ihrer Region 4. BIG GREEN EGG - das Gelbe vom Ei ist ab heute grün 5. Blitzblank und sauber in die Poolsaison starten 6. Neu-Holland: Ein neues Stadtzentrum für St. Petersburg [+Bild] 7. Eine sichere Anlage: Austrostar Immobilien vermittelt Eigentumswohnungen in Kärnten 8. CalCon-Gruppe bündelt Immobilienkompetenz im neuen Geschäftsbereich Consulting [+Bild] 10. Enquete-Kommission in NRW empfiehlt Lizenzpflicht für Vermieter
|
|
© 2005 - 2013 PresseAnzeiger.de Impressum & Nutzungsbedingungen |
0.047354 |