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Dtp Game Portfolio 2007 Fondsgesellschaft mbH & Co. KG: Insolvenzantrag der dtp Entertainment AG – CLLB Rechtsanwälte reichen erste Klagen gegen Banken wegen fehlerhafter Anlageberatung einMünchen, den 02.08.2012: Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte hat für mehrere Anleger erste Schadensersatzklagen gegen Banken wegen fehlerhafter Anlageberatung eingereicht. Hintergrund ist eine, nach Auffassung der Anleger, fehlerhafte Anlageberatung anlässlich des Erwerbes von Beteiligungen an der dtp Game Portfolio 2007 Fondsgesellschaft mbh & Co.KG.
Die Anleger hatten sich im Jahr 2008 an ihre Hausbank gewandt und um Beratung hinsichtlich einer sicheren und kurzfristigen Möglichkeit der Kapitalanlage gebeten. Die Bankberater stellten den Anlegern nach deren Darstellung daraufhin die Fondsbeteiligung als sichere Anlage vor, das im Vergleich zum Tagesgeldkonto aber höhere Zinsen biete. Auf Risiken, insbesondere das des Totalverlustes, wurde hingegen nicht hingewiesen. Vielmehr wurde die Kapitalanlage nach Darstellung der Anleger ausschließlich positiv bewertet, insbesondere angesichts der kurzen Laufzeit. Mit der Klage begehren die Anleger nun volle Entschädigung, d.h. so gestellt zu werden, als ob sie die Beteiligung an der Dtp Game Portfolio 2007 Fondsgesellschaft mbH & Co. KG nicht gezeichnet hätten. Dies stellt angesichts des Rundschreibens, das die Dtp Game Portfolio 2007 Fondsgesellschaft mbH & Co. KG letzte Woche an die Anleger versandt hat, auch eine nachvollziehbare Begehr dar. Denn hierin teilt die Fondgeschäftsführung mit, dass die dtp entertainment AG, gegenüber der die Fondsgesellschaft noch offene Forderungen in Höhe von 756.000 Euro hat, Insolvenzantrag gestellt hat. Für die Anleger ist diese Information angesichts der wirtschaftlichen Lage, in der sich die Dtp Game Portfolio 2007 Fondsgesellschaft mbH & Co. KG befindet, alles andere als erfreulich. Die Fondsgesellschaft spricht in ihrem Schreiben von letzten Hoffnungen auf ein ertragreiches Investment, von einer Verschiebung eines Spieletitels auf das erste Quartal 2013 und von nur geringen Bankguthaben der Fondsgesellschaft. Wann und ob somit wieder mit einer Zahlung von Ausschüttungen zu rechnen ist, ist nach Einschätzung von CLLB Rechtsanwälten fraglich.
Rechtsanwalt Luber empfiehlt daher allen Betroffenen, mögliche Ansprüche anwaltlich prüfen zu lassen.
02.08.2012 17:37 Klick zum Thema: Diese Meldung Kollegen, Freunden oder Bekannten mitteilen: Kurz-URL: http://www.presseanzeiger.de/s_612278 Die Verwendung von Textausschnitten und das setzen von Links auf Pressemitteilungen ist ausdrücklich erwünscht und gestattet. Aktuelle Videos:
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Pressemitteilung von:
CLLB Rechtsanwälte
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